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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2002-06-04

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-04

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, eine gesamtschweizerisch einheitliche Grundausbildung von drei Wochen festzulegen. Es sind drei Gründe, die mich zu diesem Antrag führen: erstens die Qualität der Ausbildung, zweitens die Gleichbehandlung und drittens die föderalistische Solidarität. In der Botschaft finden wir keine Begründung für die Differenzierungsmöglichkeit. Im Leitbild wird hingegen an mehreren Orten ausdrücklich festgehalten, dass die Ausbildung einem einheitlichen Standard zu genügen habe. Ich darf diese drei Gründe kurz erläutern:

Das erste Argument betrifft die Qualität. Wir haben es in der Zukunft offensichtlich mit höheren Anforderungen als bisher zu tun. Ein gegenüber heute wesentlich weiteres Aufgabenspektrum sei abzudecken, besagt das Leitbild in Ziffer 8.4. Die Rückfrage beim Kanton hat ergeben, dass bereits von Bund und Kantonen gemeinsam erarbeitete Kursunterlagen vorliegen. Nach diesen Kursunterlagen ist vorgesehen, eine Woche lang Grundwissen zu vermitteln und in einem zweiten Teil, in Woche 2 und 3, die Spezialisierung in den drei Funktionen vorzunehmen. Ich habe die Kursunterlagen vor mir. Ich kann Ihnen diese im Einzelnen vorlesen. Aufgrund der Abschätzung von Fachleuten, aber auch aufgrund meiner bescheidenen eigenen Erfahrung mit solchen Ausbildungsproblemen muss ich sagen, dass es wahrscheinlich schon schwierig sein wird, das Programm, das vorgesehen ist und das als unerlässlich betrachtet wird, in drei Wochen zu vermitteln. Das Programm wird schon unter diesen Bedingungen wesentlich anforderungsreicher sein als bisher, sodass das bisherige Problem der - sagen wir es einmal so - nicht ganz ausgefüllten Ausbildungszeit in Zukunft vermutlich nicht mehr auftreten wird.

Warum eine gesamtschweizerisch einheitliche Ausbildungszeit? Da ist einmal das Problem der Mobilität; Herr Lombardi hat darauf hingewiesen. Gerade die jungen Leute wechseln im Laufe der ersten Jahre, in denen sie dienstpflichtig sind, oft den Wohnort. Sie müssen auch umziehen können, und am nächsten Ort müssen sie sinnvollerweise unmittelbar einsetzbar sein. Ein Bedarf an einer Differenzierung von Kanton zu Kanton ist mir unerklärlich. Im Prinzip geht es an allen Orten um dieselbe Aufgabe - mit den kleinen Differenzierungen, die selbstverständlich sind. Das Leitbild, das heute Morgen zu Recht gerühmt worden ist, besagt in Ziffer 8.5, es müsse eine einheitliche Ausbildung erreicht werden. Eine einheitliche Ausbildung hängt unter anderem davon ab, dass man nicht einen Drittel der Ausbildungszeit streicht. Das dort Versäumte kann man bekanntlich auch im Wiederholungskurs nicht mehr nachholen. Alles andere ist reine Theorie.

Die Ausbildung der Kader, die Ausbildung der Führung ist ja ohnehin einheitlich durch den Bund geregelt. Dann ist auch die Grundausbildung sinnvollerweise einheitlich zu regeln. Das ist eine Frage der Fairness den Partnern gegenüber und betrifft Artikel 3 des Gesetzentwurfes. Die Partner müssen wissen, wie diese Grundstruktur der Kantone ausgebildet ist; es ist also eine Frage der Qualität der Ausbildung.

Das zweite Argument, die Gleichbehandlung, muss ich nicht mehr erläutern, das ist klar. Es besteht kein für mich erkennbarer Grund zur Differenzierung. Wenn wir hier abweichen, verletzen wir das Gebot der Gleichbehandlung in der Bundesverfassung.

Das dritte Argument, jenes der föderalistischen Solidarität, hat auch besonderes Gewicht. Ich knüpfe an die Voten der Herren Merz und Bürgi zum Leitbild an und an den Hinweis von Herrn Lombardi, der zu Recht sagt, es seien heute nicht alle Kantone gleich weit. Das ist auch selbstverständlich und normal. Also haben wir ein Bedürfnis, hier auszugleichen. Wo liegt das Problem?

Der Bundesrat hat es sehr deutlich gesagt, ich kann auch daran anknüpfen: In der Not muss geholfen werden. Dann muss der Bund einsteigen, dann muss die Armee kommen, dann muss der Nachbarkanton helfen. Das ist völlig klar. Aber diese Not, die zum Hilferuf führt, soll nicht eintreten, wenn sie vermeidbar ist. Der moderne kooperative Föderalismus - das ist eine Grundsatzfrage, die weit über Artikel 33 hinausgeht -, wie wir ihn in der Bundesverfassung festgelegt haben, wie wir ihn bei der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenverteilung diskutieren, beruht darauf, dass jeder Partner sein eigenes Haus zuerst selber in Ordnung bringt und die Kompetenzschwelle so hoch hinaufschiebt, wie es ihm vernünftigerweise zumutbar ist. Er wird also zuerst seine eigenen Mittel einsetzen und erst nachher um Hilfe rufen.

Das setzt in allererster Linie voraus, dass man sich präventiv entsprechend vorbereitet, dass man das Kompetenzniveau entsprechend anhebt, wie es Bundesrat Schmid vorher gesagt hat.

Wer sein eigenes Haus rechtzeitig möglichst gut in Ordnung bringt, ist dann viel besser legitimiert, in der Not wirklich die [PAGE 296] Armee, die anderen Kantone oder den Bund zu Hilfe zu rufen. Darum scheint es mir eine Frage der föderalistischen Solidarität, wenn wir jetzt auf drei Wochen erkennen. Das ist auch im Interesse der Kantone, die etwas zurückhaltend votiert haben. Es gibt ihnen die Möglichkeit, das gleiche Niveau zu erreichen.

Ich bitte Sie, dem Antrag Pfisterer Thomas/Lombardi zuzustimmen.