Bürgi Hermann · Ständerat · 2002-06-04
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-04
Wortprotokoll
Ich bin der Meinung, wir müssen darüber abstimmen - Entschuldigung, wenn ich erst jetzt komme -, und zwar weil wir uns hier im Bereich des Bevölkerungsschutzes befinden. Es handelt sich nicht um die eigentliche Zivilschutzgesetzgebung, wo man sich dann in der Tat die Frage stellen kann, wie weit der Bund Führungsfunktion übernehmen soll. Ich habe Ihnen beim Eintreten gesagt, dass das Wesen des Bevölkerungsschutzes im Prinzip darin besteht, dass der Bund lediglich programmatisch - ich betone: lediglich programmatisch - eingreifen kann. Er hat keine verfassungsmässigen Kompetenzen. Das können Sie auch in der Botschaft nachlesen. Wenn es jetzt darum geht, bei gewissen Ereignissen interkantonale Einsätze zu koordinieren, ist es nach dem Subsidiaritätsprinzip - staatsrechtlich betrachtet - primär Sache der beteiligten Kantone zu sagen, wie sie das koordinieren. Wenn es sich nach ihrer Auffassung als nötig erweist - als Folge des Beizuges von anderen Mitteln, vielleicht solchen des Bundes, oder weil es ihre Koordinationsmöglichkeit übersteigt -, dann können sie an den Bund gelangen. Aber hier, Herr Kollege Lombardi - es geht nur um den Bereich des Bevölkerungsschutzes -, bin ich der Meinung, dass wir es bei der Kann-Formulierung bewenden lassen müssen.