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Janiak Claude · Ständerat · 2018-11-28

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-11-28

Wortprotokoll

Die Vorgeschichte der Initiative ist ja sehr lange; sie datiert aus dem Jahr 2013. Eigentlich geht die Debatte aber weit zurück in die Neunzigerjahre. Im Zusammenhang mit der Revision der Bundesverfassung gab es erste Debatten über ein Diskriminierungsverbot. Es gab intensive Diskussionen, als das Kriterium der Lebensform in die Verfassung aufgenommen wurde. Es war immer klar, dass die sexuelle Orientierung darunterfällt, auch wenn sie damals noch nicht so bezeichnet wurde.

Für mich geht es jetzt darum, das in der Verfassung erwähnte Diskriminierungsverbot im Gesetz umzusetzen. Es gibt auch andere Beispiele von Diskriminierungen, die in der Verfassung erwähnt werden und in Gesetzen umgesetzt worden sind. Denken Sie an das Behindertengleichstellungsgesetz, denken Sie an das Gleichstellungsgesetz: Das sind Punkte, die in der Verfassung im gleichen Artikel erwähnt werden. Ich muss Ihnen sagen - und das ist eigentlich auch eine Antwort an Herrn Caroni -, das Zentrale für mich bei dieser Änderung des Strafgesetzbuches ist der Ingress. Dort wird einiges klargestellt. Es heisst nicht mehr "Rassendiskriminierung", sondern es heisst "Diskriminierung und Aufruf zu Hass". Darum geht es, und das soll unter Strafe gestellt werden.

Die Meinungsäusserungsfreiheit, das ist von Herrn Caroni und auch in vielen E-Mails erwähnt worden, sei gefährdet. Ich muss Ihnen sagen: Aufrufe zu Hass und Herabwürdigung bestimmter Bevölkerungsgruppen in diesem Zusammenhang haben mit Meinungsäusserung nichts zu tun. Ich muss Ihnen auch sagen, Herr Caroni, Sie haben ja diese E-Mails angesprochen, mein Verständnis von Christentum - ich bin katholisch erzogen worden - war immer so: Welches Gebot Sie auch immer als oberstes nehmen, Hass säen kann sicher nicht dazugezählt werden.

Ich bitte Sie also, auf diese Vorlage einzutreten. Der Stammtisch ist nicht in Gefahr. Sie dürfen weiterhin, wenn Sie das wollen, gute Witze erzählen. Sie wissen, die Juden erzählen die besten Judenwitze. Sie dürfen auch gute Witze über Schwule machen; es gibt gute Witze, über die man lachen kann. Das dürfen Sie weiterhin machen. Aber man darf nicht Hass säen, das wollen wir über das Strafgesetzbuch verhindern.

Ich bin auch einer, der nicht einen unendlichen Glauben daran hat, dass das Strafrecht sämtliche gesellschaftliche Probleme löst. Aber das Bundesgericht hat schon die bestehende Bestimmung, die Bestimmung betreffend Rassendiskriminierung, sehr restriktiv ausgelegt. Es hat immer auch die Meinungsäusserungsfreiheit hochgehalten. Hier ist durch diese Präzisierung im Titel des Artikels noch klarer geworden, worum es gehen soll. Ich denke, das ist ein Punkt, wo das Strafgesetzbuch wirklich in den extremen Fällen zum Tragen kommen soll.