Janiak Claude · Ständerat · 2018-11-28
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-11-28
Wortprotokoll
Diese parlamentarische Initiative datiert aus dem Jahr 2010. Der damalige Nationalrat Daniel Vischer reichte sie ein und beantragte eine Änderung und Ergänzung von Artikel 53 StGB, "Wiedergutmachung". Unsere Kommission hat schon vor einiger Zeit, im Jahr 2012, dieser Initiative in der ersten Phase Folge gegeben. Dann ging es um die Umsetzung, und das hat doch einige Zeit gebraucht.
Artikel 53 im geltenden Recht stammt aus dem Jahr 2007 und ist bei der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs eingeführt worden. Er sieht eine Strafbefreiung vor, wenn der Täter Wiedergutmachung leistet. Die geltende Fassung der Bestimmung gelangt unter anderem zur Anwendung, wenn die Voraussetzungen für die bedingte Strafe nach [PAGE 855] Artikel 42 erfüllt sind. Demgemäss kann eine bedingte Strafe maximal zwei Jahre Freiheitsstrafe betragen.
Es sind dann aber nach Inkrafttreten dieser Bestimmung Fälle bekanntgeworden, die den Eindruck aufkommen liessen, dass die Anwendung der fraglichen Bestimmung einem Freikauf von Strafe gleichkomme, mit anderen Worten, dazu führe, dass derjenige, der Geld hat, der sich das leisten kann, sich allenfalls von einer Strafe befreien kann, während ein anderer, der das Pech hat, nicht über Geld zu verfügen, das dann eben nicht tun kann. Das war der Grund für die Einreichung der parlamentarischen Initiative Vischer Daniel.
Auch unsere Kommission ist der Meinung, dass der Anwendungsbereich von Artikel 53 enger gefasst werden soll. Es wird vorgeschlagen, dass eine Wiedergutmachung nur noch möglich sein soll, wenn als Strafe eine bedingte Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, eine bedingte Geldstrafe oder eine Busse in Betracht kommen. Das ist der Beschluss des Nationalrates, und Ihre Kommission hat diesem Beschluss einstimmig zugestimmt. Es gab auch Stimmen, die eine ersatzlose Aufhebung des Artikels verlangten, das ist aber im Vorfeld, im Rahmen dieser Beratungen, schon abgelehnt worden; das war im Jahr 2012 der Fall. Man will also grundsätzlich an der Möglichkeit festhalten, aber eben die Voraussetzungen einschränken.
Ich bitte Sie, auf das Geschäft einzutreten und entsprechend dem Antrag Ihrer Kommission der Vorlage zuzustimmen.