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Janiak Claude · Ständerat · 2018-11-28

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-11-28

Wortprotokoll

Die Motionen, die wir hier besprechen, sind alle am 8. März 2018 im Nationalrat verabschiedet worden. Wir haben mit der Behandlung in der Kommission einige Zeit zugewartet. Denn Ihre KVF hat sich im laufenden Jahr verschiedentlich mit Post-Geschäften befasst und mit den Verantwortlichen der Post Aussprachen geführt. Da kam ja noch die ganze Postauto-Geschichte dazu, auch das war natürlich ein Thema in der Kommission. Zur Revision der Postverordnung liess sie sich vor und nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens konsultieren. Wir hatten also einmal eine Information darüber, was vorgesehen ist, wollten dann aber auch wissen, was die Rückmeldungen der Kantone waren. Im Weiteren wurden wir über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung und die Evaluation der Postgesetzgebung - sie stammt aus dem Jahr 2010, wenn ich mich nicht täusche - sowie den daraus vom Bundesrat erkannten Gesetzesrevisionsbedarf informiert.

Sie erinnern sich, am 28. Mai 2018 hat der Ständerat zudem der Initiative des Kantons Jura Folge gegeben, die auch die ganze Frage der Grundversorgung zum Thema hat. Die KVF-NR hat diesem Entscheid zugestimmt, das bedeutet, dass wir jetzt eigentlich den Auftrag haben, gesetzgeberisch tätig zu werden. Aber selbstverständlich muss man das mit der geplanten Revision des Postgesetzes koordinieren und natürlich auch darauf achten, was jetzt in der Postverordnung bereits geändert worden ist.

Die Motionen wurden am 16. August 2018 ein erstes Mal traktandiert. Am 12. November 2018 haben wir sie behandelt, nach einer weiteren Aussprache - ich möchte das betonen, es war etwa die dritte - mit der Konzernleitung der Post und in Kenntnis der von der Post bereits umgesetzten Forderungen und des von der Post erkannten Revisionsbedarfs bei der Postgesetzgebung. Mit der Umsetzung der Initiative des Kantons Jura, ich habe das bereits gesagt, verfügt die Kommission über ein Instrumentarium, um auf die Revisionen direkt Einfluss nehmen zu können.

Ich komme noch kurz zu den einzelnen Vorstössen. Für das Anliegen der Motion Candinas 16.3848, "Flächendeckende Postzustellung bis zur Mittagszeit", hat die Kommission durchaus Verständnis. Für die ländlichen Regionen ist eine rechtzeitige Postzustellung von grosser Bedeutung. Wir haben aber von den Massnahmen der Post Kenntnis genommen, dank welchen abonnierte Tageszeitungen seit September 2017 an Orten ohne Frühzustellung bis am Mittag zugestellt werden, womit nach Ansicht der Kommission ein grosses Anliegen der ländlichen Regionen aufgenommen ist. Ferner erachtet es die Kommission als problematisch, dass die Post durch einen fixen Zustellbeschluss nur noch wenige Vollzeitstellen anbieten könnte, wovon rund 3800 Mitarbeitende betroffen wären. Das wird jetzt von den Verlegern bestritten, aber es ist bei uns doch überzeugend so dargelegt worden. Die Post sollte auch Flexibilität bei der Organisation der Zustelltouren haben.

Deshalb hat die Kommission mit 5 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Ablehnung der Motion beantragt. Inzwischen liegt ein Antrag Seydoux vor, die Motion anzunehmen.

Ich komme zur Motion Candinas 16.3847, "Stopp der Arbeitsplatzauslagerung bei der Post". Sie erinnern sich: Der Aufhänger war, dass die Post eine Pilotphase für die Extraktionscodierung in Vietnam vorgesehen hatte. Sie hat diese Absicht dann aber wieder zurückgenommen, und es ist zu keinen direkten Verschiebungen von Arbeitsplätzen von der Schweiz ins Ausland gekommen. Deshalb sieht die Mehrheit der Kommission keinen unmittelbaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Hier geht es ein bisschen darum, ob man der Post vertraut oder nicht. Es gibt solche, die skeptisch sind, und deshalb gibt es bei dieser Motion eine Minderheit, die Kollege Hêche vertreten wird.

Die Kommission beantragt, Sie haben das im Bericht gesehen, mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung der Motion.

Bei der Motion Büchler Jakob 16.3865 geht es um die Schliessung von Poststellen und generell um die Grundversorgung. Wir haben, wie gesagt, Aussprachen mit der Post geführt und eben auch vom Ergebnis dieser Arbeitsgruppe Kenntnis genommen. Die Anliegen der Motion sind zum Teil in die Verordnungsrevision aufgenommen worden. Von den Vertretern der Post haben wir, wie gesagt, das Ergebnis der Arbeitsgruppe zur Kenntnis genommen, welche auf Basis zahlreicher Gespräche mit Standortgemeinden, mit der Bevölkerung und auch mit den Kantonen Lösungsansätze erarbeitet hat. Die Empfehlungen dieser Arbeitsgruppe sollen mit der angepassten Postverordnung zu einer lokal und regional stärker verankerten Grundversorgung führen.

Wir sind der Meinung, dass die Post die Anliegen des Motionärs in einem sinnvollen Rahmen aufgenommen hat. Mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragen wir Ihnen deshalb auch hier die Ablehnung.

Ich komme noch zur Motion Glanzmann 16.4034, "Gesetzliche Regelung der Post anpassen". Hier beantragen wir mit 5 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Ablehnung der Motion. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass zum einen die von der Motion angeführte Auszahlungsbegrenzung auf 500 Franken nur in sehr wenigen Poststellen, offenbar bei weniger als 5 Prozent, gilt und dass zum andern die Post bei grösserer Nachfrage zusätzlich einen Auszahlungstresor bis 5000 Franken einsetzt. Da also nur noch wenige Poststellen von der Problematik betroffen sind und die Post auch flexibel auf eine grössere Nachfrage reagiert, sind wir der Meinung, dass die Post das grundlegende Anliegen der Motion erkannt und auch sinnvoll umgesetzt hat.

Ich bitte Sie, den Anträgen der Kommission zu folgen.