Müller Walter · Nationalrat · 2018-11-29
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2018-11-29
Wortprotokoll
Die Botschaft der SP ist eigentlich einfach und klar: Nicht alle Armeeangehörigen sind es wert, geschützt zu werden. Ich frage Sie: Ist das eine soziale Massnahme oder eher eine asoziale Massnahme? [PAGE 1857]
Auch die Botschaft des Antrages der Minderheit I (Gmür Alois) ist klar: Wir wollen diese Vollausrüstung nicht mehr; wir stehen nicht mehr dazu.
Die vorliegende Botschaft steht unter dem Titel "Umsetzung der WEA", insbesondere auch die noch verbleibende Differenz beim ballistischen Körperschutz. So steht in der Botschaft: "Am 1. Januar 2018 hat die Umsetzung der WEA begonnen. Ein wichtiges Element der WEA ist die Erhöhung der Bereitschaft der Armee. Dazu soll die Mobilmachung verbessert und die Truppe modern und in einem Umfang ausgerüstet werden, der es ihr erlaubt, die geforderten Leistungen zu erbringen." Das hat mich dann dazu gebracht, den einfachen Vergleich zwischen den damaligen Zielsetzungen respektive Versprechungen - wir haben das dem Volk so versprochen - und den vorliegenden Beschlüssen des Ständerates zu machen.
Gefunden habe ich eine Broschüre zur Weiterentwicklung der Armee. Hier steht ziemlich plakativ: "Unsere Schweizer Armee von morgen: flexibel einsatzbereit, gut ausgebildet, vollständig ausgerüstet, regional verankert". Des Weiteren kann man in der Broschüre nachlesen, dass das Parlament am 18. März 2016 - da waren die meisten von Ihnen dabei - der Weiterentwicklung der Armee mit einem Soll-Bestand von 100[NB]000 Angehörigen und einem Effektivbestand von 140[NB]000 deutlich zugestimmt hat. Zum Effektivbestand kann man in der Broschüre auch nachlesen - Sie können das gerne machen -, dass, weil erfahrungsgemäss nicht alle Eingeteilten einrücken können, der Effektivbestand um einen Faktor von rund 1,4 höher angesetzt wird als der Soll-Bestand. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Formationen gemäss Doktrin trainieren oder eingesetzt werden können.
Interessant wird nun der direkte Vergleich, wenn man die Begründungen für die Kürzung beim ballistischen Körperschutz durch den Ständerat liest. Ich zitiere aus dem Amtlichen Bulletin: "Wie uns vom VBS auch mitgeteilt wurde, sollen wegen der unterschiedlichen Taillenweiten 115[NB]000 Ausrüstungen beschafft werden. Des Weiteren kann aus der Erfahrung mit anderen Artikeln abgeleitet werden, dass etwa 15 Prozent der aufgebotenen Armeeangehörigen gar nicht im Einsatz sein werden. Diese 15 Prozent benötigen folglich auch keine vollständigen und neuen Systeme des ballistischen Körperschutzes. Mit dem Antrag Ihrer Kommission" - also eben der ständerätlichen Kommission - "kann sichergestellt werden, dass in jedem Fall 85[NB]000 Armeeangehörige mit dem neuen ballistischen Körperschutz ausgerüstet werden. Dies entspricht grundsätzlich jener Anzahl der tatsächlich in Ausbildung und Einsatz stehenden Armeeangehörigen gemäss dem Leistungsprofil der Armee sowie dem Ausbildungs- und dem Bereitschaftssystem." (AB 2018 S 767)
Da staune ich dann schon ein wenig, wenn ich das, was im Ständerat zu diesem Problem gesagt wurde, mit dem vergleiche, was man daraus schliesst. Da wird eigentlich die Armee mit 100[NB]000 Angehörigen ganz klar auf eine Armee mit 85[NB]000 Angehörigen heruntergestuft. Nach der Version des Ständerates wird sozusagen mit einem einfachen Parlamentsbeschluss durch die Hintertüre die Armee verkleinert.
Ich bitte Sie, die Versprechen, die Sie abgegeben haben, und die Voraussetzungen, die wir zur Weiterentwicklung der Armee gemeinsam beschlossen haben, zu beachten, das heisst der Mehrheit zuzustimmen und die Minderheitsanträge abzulehnen.