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Reimann Maximilian · Ständerat · 2002-06-04

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-04

Wortprotokoll

Mein Antrag lautet, hier dem Bundesrat die Kompetenz einzuräumen, unter gewissen Voraussetzungen auch in der Schweiz niedergelassene Ausländer - und zwar nur Männer, nicht auch Frauen - in die Schutzpflicht einzubeziehen. Als wohl einzige in Frage kommende Voraussetzung verweise ich auf mögliche Bestandeslücken, auf die der Bundesrat natürlich in Absprache mit den Kantonen flexibel reagieren kann. Die verfassungsrechtliche Grundlage ist gegeben, nämlich Artikel 61 Absatz 3 der Bundesverfassung, wo festgeschrieben ist, dass der Zivilschutzdienst für die Männer obligatorisch erklärt werden kann, und zwar ohne Bindung an das Bürgerrecht. Die Einzelheiten dazu regelt das Gesetz, über das wir heute beraten. Hier in Artikel 11 wird die Schutzdienstpflicht für Schweizer Männer obligatorisch erklärt, wenn sie dafür tauglich sind. In Artikel 15 Absatz 1 Litera e wird dann - wie vom Kommissionspräsidenten erwähnt - sowohl den ausländischen Männern als auch den ausländischen Frauen bzw. überhaupt allen Frauen, die über eine Niederlassungsbewilligung verfügen oder eben Schweizer Bürgerinnen sind, ab dem 20. Altersjahr die Möglichkeit zur freiwilligen Leistung von Zivilschutz eingeräumt. Ich begrüsse diese freiwillige Einbezugsmöglichkeit der niedergelassenen Ausländer sehr. Ich möchte mit meinem Antrag aber zumindest die Frage aufwerfen, ob wir nicht heute schon einen Schritt weiter gehen sollen. Es gibt ja Kantone, in denen der Ausländeranteil relativ hoch ist. Da kann sich schon einmal die Frage stellen, ob die Schweizer Männer in der Lage sein werden, die erforderlichen Bestände aufzubringen und die Besetzung von Spezialistenfunktionen noch alleine vorzunehmen. Man vergesse in diesem Zusammenhang nicht, dass das Gros der Schweizer Männer militärdienstpflichtig ist, primär also für die Bestände der Armee rekrutiert wird. Der Militärdienst und logischerweise auch der zivile Ersatzdienst sind richtigerweise Schweizer Bürgern vorbehalten - für Männer obligatorisch und für Frauen auf freiwilliger Basis. Zivilschutz hingegen ist per definitionem nichts Militärisches und hat nichts mit Waffen und Landesverteidigung zu tun, sondern hat den Schutz der Bevölkerung bei Katastrophen und anderen Notlagen zur Aufgabe. Unsere Bevölkerung besteht zu vier Fünfteln aus Schweizern und zu einem Fünftel aus Nichtschweizern, die bei Katastrophen und Notlagen genauso wie die Schweizer ein Recht darauf haben, in ihrer Lebensgrundlage geschützt zu werden. Warum aber soll dieser Schutz nur von Schweizern erbracht und sollen Ausländer höchstens zur Bezahlung einer finanziellen Ersatzabgabe verpflichtet werden? Ich meine, da sollte zumindest langfristig kein Unterschied gemacht werden zwischen Schweizer Männern, die zum Zivilschutzdienst verpflichtet werden, und ausländischen Männern, die sich entschlossen haben, in der Schweiz dauerhaft Wohnsitz zu nehmen, die über eine Niederlassungsbewilligung verfügen und tauglich sind. Gerade für das Ausfüllen von Spezialistenfunktionen - aber nicht nur - sind ausländische Männer dann besonders privilegiert, wenn es an Schweizern mangelt, deren Fachwissen bereits von der Armee in Anspruch genommen wird. Man denke etwa an Spezialisten im Gesundheitswesen wie Ärzte, Sanitäter und Laboranten oder an Fachkräfte im Bauwesen wie Kran- und Baggerführer.

Nun sind vor allem drei Argumente gegen diesen Antrag vorgebracht worden:

1. Wenn man den niedergelassenen Ausländern schon neue Pflichten auferlege, müssen man ihnen als Korrelat dazu auch mehr Rechte gewähren.

2. Aufgrund der errechneten Bestandeszahlen - so die Meinung der Kommissionsmehrheit - bestehe bis auf weiteres gar kein Bedarf für den obligatorischen Einbezug von Ausländern.

[PAGE 292] 3. Selbst jene Ausländer, die im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sind, seien mobiler als Einheimische und blieben nicht unbedingt in der Schweiz sesshaft, weshalb man Aufwand und Ertrag in Sachen Ausbildung dieser Leute zu Schutzdienstpflichtigen schon hinterfragen müsse. Dieses Argument wurde mir vom obersten Zivilschutzdienst meines eigenen Kantons, des Aargaus, übermittelt.

Mit meinem Antrag möchte ich gerade diese Aspekte hinterfragen. Ich möchte mich für den Moment auf folgende Bemerkungen beschränken: Was die erwähnten zusätzlichen Rechte anbetrifft, stehen wir ja nicht vor dem Nichts. In einzelnen Kantonen hat man damit begonnen, den niedergelassenen Ausländern politische Rechte auf kommunaler, ja gar auf kantonaler Ebene einzuräumen.

Auch Folgendes ist anzufügen: Wer Bevölkerungsschutz in Anspruch nimmt, kann nicht nur mit Steuern und Ersatzabgaben, sondern grundsätzlich auch mit eigener Leistung dazu beitragen - unabhängig von seiner Nationalität. Wegziehen - dies das Argument meines eigenen Kantons - kann während des Dienstpflichtalters, also zwischen 20 und 40 Jahren, jedermann - unabhängig von Bürgerrechten. Die am 1. Juni in Kraft getretene Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den Ländern der EU und des EWR wird diesen Trend sicher noch fördern.

Schliesslich noch zur Frage des personellen Bedarfs. In den meisten Kantonen besteht heute sicher kein oder noch kein Bedarf an einer obligatorischen Schutzdienstpflicht der niedergelassenen Ausländer. Aber das kann sich aufgrund der Bevölkerungsentwicklung und des Verhältnisses zwischen Schweizern und Ausländern ja auch einmal ändern - vor allem in gewissen Kantonen. Zudem sollte die Qualität auch beim Zivilschutz Vorrang vor der Quantität haben. Es dürfte unbestritten sein, dass vor allem Spezialistenfunktionen oft besser besetzt werden könnten - nämlich mit ausländischen niedergelassenen Fachkräften - , wenn sich die Rekrutierung nicht auf Schweizer Männer, die keinen Militärdienst leisten, beschränken müsste.

Mein Antrag - übersehen Sie das nicht - enthält lediglich eine Kann-Formulierung, von der der Bundesrat erst dann Gebrauch machen dürfte, wenn sich am Horizont entsprechender Bedarf abzuzeichnen beginnt.