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Minder Thomas · Ständerat · 2018-11-29

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-11-29

Wortprotokoll

Ohne die Motion Germann und ohne die diversen Kommissionsmotionen würden wir heute gar nicht über diesen Pakt debattieren. Der Bundesrat wollte ihn am Parlament vorbeischmuggeln. Die Anzahl Votanten heute Morgen zeigt nun das grosse Verlangen, über Migration zu diskutieren. Der Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration (GCM) will mit nicht weniger als 23 Zielen und 54 Forderungen die Migration weltweit regeln. Liest man den Pakt - es geht bei diesem Pakt nur um die Arbeitsmigration -, so strotzt er von Aussagen zu positivem Nutzen. Der Bundesrat wollte ihn anfänglich unterzeichnen. Erst auf Druck des Parlamentes hat ein Umdenken stattgefunden. Sein finaler Entscheid steht aber noch aus.

Globale Migration ist selten sicher und geordnet, und sie ist aufgrund der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative und ihres Verfassungsauftrags nicht einmal bei uns regulär. Bereits der Titel "Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration" ist unlauter. In der Wirtschaft würde ein Vertrag mit einem solchen Titel Klagen nach sich ziehen. Wie kann man Migration als "sicher" definieren? Sich von A nach B zu bewegen ist nie sicher, auch nicht, wenn die Migration geordnet ist. Wenn Dutzende Millionen Afrikaner nach Europa wollen, Tausende Personen aus Honduras in Richtung USA unterwegs sind, Millionen Wirtschaftsflüchtlinge sich eine bessere Zukunft wünschen, so träumen ein paar Uno-Funktionäre, wenn sie meinen, mit einem Soft Law, einem nichtbindenden Papier, könne die weltweite Migration in gesicherte, geordnete Bahnen gelenkt werden. Die Uno bringt es bekanntlich nicht einmal fertig, den Resolutionen ihres Sicherheitsrates zum Durchbruch zu verhelfen. Wie naiv sind denn diese Uno-Funktionäre und allen voran unser Uno-Botschafter Jürg Lauber, wenn sie hier bei diesem Pakt von einer "sicheren, geordneten und regulären Migration" sprechen? Ja, Kollege Levrat, es stört mich, dass dieser Pakt die Schweizer Handschrift trägt.

Wir haben, glaube ich, alle das Schreiben der Caritas bekommen, in dem es heisst, Migration sei keine Bedrohung. Die Caritas spricht gar von Chancen. Man könnte wirklich meinen, wir hätten in der Schweiz in letzter Zeit nie über sichere, geordnete und reguläre Migration - wohlgemerkt: Arbeitsmigration - gesprochen. Der Caritas ist anscheinend entgangen, dass der Souverän und die Mehrheit der Kantone der Personenfreizügigkeit mit der EU im Jahr 2014 widersprochen haben.

Die Schweizerinnen und Schweizer wollen die Zuwanderung - und das ist die Migration - in unserem Land drosseln und nicht ankurbeln. Sie wollen die Migration nicht regulär machen, wie es der Pakt im Titel vorgibt, sondern selbst bestimmen. Nicht die Uno sagt uns, wie die Migration in unserem Land sein soll, sondern unser Souverän. Migranten, welche in ihrem eigenen Land keine Arbeitsperspektiven haben - das sind Millionen -, gaukelt der Vertrag vor, im Empfängerland seien diese Perspektiven, weil eben die Migration "orderly and regular" sei, besser.

Griechenland hat eine Arbeitslosenquote von 42 Prozent. Das Land kennt die Personenfreizügigkeit. Es kennt die "orderly and regular migration". In anderen Worten: Griechenland untersteht schon heute einem geordneten und regulären Migrationssystem. Was denken die Griechen über den Uno-Migrationspakt, wenn sie im eigenen Land keine Arbeitsperspektiven mehr haben? Südafrika hat sogar eine Arbeitslosenquote von 57 Prozent. Glauben wir ernsthaft, diese Länder wollen eine geordnete, reguläre Migration, damit noch mehr Arbeitskräfte in ihr Land kommen?

In unserer Verfassung stehen in Sachen Migration das Wort "steuert" und das Wort "eigenständig". Alleine diese beiden Wörter widersprechen den Zielsetzungen des Uno-Pakts. Wenn das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU als ein geordnetes, reguläres Arbeitsmigrationssystem bezeichnet werden kann, so demonstriert der Global Compact der Uno seine Zielsetzung einer weltweiten freien Arbeitsmigration analog der Personenfreizügigkeit der EU. Die Zielsetzung einer weltweiten, geordneten und regulären Arbeitsmigration darf als realitätsfremd bezeichnet werden. Aus Sicht der Schweiz grenzt sie an Zwängerei und verletzt die Bestimmung der Bundesverfassung zur selbstbestimmten Zuwanderung, über welche das Schweizervolk demokratisch abgestimmt hat.

Das World Economic Forum in Genf führt seit sechzehn Jahren eine weltweite Gefahrenkarte. Migration figuriert darauf auf dem allerersten Platz. Das WEF ist nicht irgendeine Organisation. Für die Schweiz ist der Terrorismus auf dem ersten Platz der Gefahren. Wie kommt der Bundesrat also dazu, diesen Vertrag positiv zu beurteilen, wenn er einerseits gegen die Verfassung verstösst - vielleicht nicht als völkerrechtlicher Vertrag; aber als Zielsetzung verstösst er gegen die Verfassung - und andererseits das WEF die Migration als weltweit grösste Gefahr beurteilt? Herr Bundesrat, da müssen Sie mir oder der Bevölkerung oder uns schon noch erklären, wie der Bundesrat zum Schluss gekommen ist, dass die Aspekte und der Nutzen des Uno-Vertrags per saldo positiv ausfallen, wenn das WEF die Migration weltumspannend als negativ, ja sogar als grösste Gefahr beurteilt. Diesen Widerspruch, Herr Bundesrat, müssen Sie uns erklären.

Die Spannungen in der EU - sie gehen bis hin zum Brexit - haben als Ursache ebenfalls die Migration. Warum verlieren in Deutschland CDU und SPD, und warum gewinnt die AfD Wähler im zweistelligen Prozentbereich? Im Zentrum steht wiederum die Migration.

Der Global Compact der Uno ist sogenanntes Soft Law, wir haben es jetzt hundertmal gehört. Er ist zwar rechtlich nicht verbindlich, doch politisch ist er es allemal. Im internationalen Umfeld entwickelt sich diese weiche Gesetzgebung jedoch im Lauf der Zeit oft zu Hard Law. Paradebeispiel ist das OECD-Steuerabkommen, welches die Pauschalbesteuerung von Firmen verbietet. Mit der Steuervorlage 17 hat das Parlament OECD-Soft-Law zu bindendem Hard-Law-Landesrecht gemacht. Wenn viele Länder einer Soft-Law-Formulierung zustimmen und diese innerstaatlich umgesetzt wird, so wird dieses Soft Law zum Gewohnheitsrecht, und Gewohnheitsrecht ist dann rechtlich bindend - das hat man uns in der Kommission schön aufgezeigt. Da Uno-Soft-Law-Verträge generell nie dem Volk und nie dem Parlament vorgelegt werden - das Indiz erhalten wir heute Morgen -, müssen wir uns dieses Themas annehmen, da bin ich mit Kollege Bischof vollkommen einverstanden. Ich habe dazu heute einen Vorstoss eingereicht.

Ich bitte Sie also, allen Vorstössen und den Kommissionsmotionen im Zusammenhang mit dem Uno-Migrationspakt zuzustimmen, mit dem Ziel, den Bundesrat von einer Unterzeichnung abzuhalten.