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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2018-11-29

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-11-29

Wortprotokoll

Die Zustimmung zu diesem Geschäft, zu den Kohäsionsbeiträgen, ist grundsätzlich unbestritten und ist auch eine positive Sache. Es geht inhaltlich um die Unterstützung von Projekten insbesondere im Bereich der Berufsbildung in benachteiligten Regionen Europas. Das war in der Vergangenheit eine gute Sache, und mit den Lehren, die man aus bestimmten Entwicklungen für die kommenden Projekte gezogen hat, muss das, was hier vorliegt, insgesamt positiv beurteilt werden.

Der Grund, weshalb ich das Wort ergreife, ist nicht wegen dieses Geschäftes im Besonderen, sondern weil es ein besonderer Zeitpunkt ist. Es gibt keine Verknüpfung zwischen Geschäften, aber alle wissen, dass wir gleichzeitig mit dem Ergebnis betreffend Rahmenvertrag konfrontiert sind. Es ist so, dass ein Ergebnis vorliegt und auch kommuniziert worden ist - wir können das auch in den Medien lesen -, und zwar ein Ergebnis, das so, wie es präsentiert wird, schlicht katastrophal ist. Es geht ja nicht nur darum, dass einfach die Voranmeldefrist reduziert werden soll, sondern es geht um einen Abbruch des bewährten schweizerischen Lohnschutzes insgesamt, um eine vollständige Übernahme der EU-Richtlinien und eine Unterstellung unter EU-Recht unter Einschluss der Zuständigkeiten des Europäischen Gerichtshofes. Es bedeutet einen Abbruch der zentralen, eigenständigen, nichtdiskriminierenden Schutzmassnahmen mit dem bewährten dezentralen Vollzug über die sozialpartnerschaftlichen Instrumente, also der Massnahmen, die wir in der Schweiz getroffen haben. Es ist ein Verstoss gegen die roten Linien, wie sie seit Anfang der Verhandlungen vor fünf Jahren in Übereinstimmung mit den Sozialpartnern definiert und seither immer wieder bestätigt worden sind.

Was die vollständige Unterstellung des Lohnschutzes unter das EU-Recht bedeutet, ist vor vierzehn Tagen gerade wieder vom Europäischen Gerichtshof mit den österreichischen Massnahmen demonstriert worden: Zentrale Teile des österreichischen Lohnschutzes, der ja viel weniger weit geht als der schweizerische, wurden kassiert, weil sie nach der Sichtweise des Europäischen Gerichtshofes offenbar den Marktzugang für Firmen behindern. Das ist jetzt die Ausgangslage, die politisch zu beurteilen sein wird. Das ist auch für den Bundesrat eine schwierige, anspruchsvolle Ausgangslage, denn es ist nicht vorstellbar, dass ein solches Resultat die geringste Akzeptanz haben wird. Es verletzt alle Prinzipien, die den erfolgreichen bilateralen Weg bisher ausgemacht haben, und auch für die Zukunft ist es ja nicht anders: Ein wirksamer Lohnschutz ist die Basis, die Voraussetzung für die Fortsetzung des bilateralen Wegs, wie das auch in der Vergangenheit war.

Ich muss hier allerdings in Klammern bemerken, dass wir vielleicht nicht so weit wären, wenn wir nicht seit Juni dieses Jahres bedenkliche Vorgänge gehabt hätten, wie ich sie in meinen dreissig Jahren in diesem Haus bisher nie erlebt habe. Das hat mit den Angriffen zweier Bundesräte - Sie, Herr Cassis, waren der erste - auf den schweizerischen Lohnschutz begonnen. Dass der EU unser Lohnschutz seit rund zehn Jahren nicht passt, das wissen wir; neu war aber, dass sich auch der Wirtschaftsminister und der Aussenminister und damit die federführenden Departemente so geäussert haben. Brüssel ist nicht taub - man hört, welche Botschaften Sie im Bereich des Lohnschutzes vermittelt haben, und auch die Attacken auf die Gewerkschaften blieben nicht unbemerkt. Man muss sich also nicht darüber wundern, was jetzt vorliegt.

Bei dieser Ausgangslage gibt es in diesem Bereich nur einen Stopp - eine rote Linie ist eine rote Linie. Damit kann der wirksame schweizerische Lohnschutz kein Gegenstand der Verhandlungen mit der EU sein. Ich kann Sie bei dieser Ausgangslage nur bitten, diese Position der Schweiz auch wieder offensiv und positiv zu vertreten, anstatt sie permanent infrage zu stellen.

Dabei gilt auch noch, und das ist in dieser Konstellation ebenfalls entscheidend, dass nicht die Schweiz ihre Position geändert hat. In den Verhandlungen über die bilateralen Verträge zum Personenfreizügigkeitsabkommen vor zwanzig Jahren hat die Schweiz ihre flankierenden Massnahmen nach der Logik des Personenfreizügigkeitsabkommens erlassen. Diese Massnahmen sind nichtdiskriminierend ausgestaltet, sie folgen von A bis Z den Bestimmungen des Personenfreizügigkeitsabkommens. Nicht wir haben uns in dieser Zeit verändert, sondern die EU hat ihre Position vor etwa zehn Jahren umgestellt und den Marktzugang gegen gewerkschaftliche Kritik vor die Lohnschutzmassnahmen rangiert; und das hat die neuen Probleme geschaffen. Der schweizerische Lohnschutz war allerdings kein Hinderungsgrund dafür, dass die Entsendungen in die Schweiz in dieser Zeit zunahmen und bis heute ständig zunehmen - die Schweiz bleibt attraktiv.

Im Kontext dieses Geschäfts der Kohäsionsbeiträge ist es wichtig, dass dieser Entscheid heute so getroffen wird, wie er jetzt seitens der Kommission und unter Einschluss des Antrages Noser angedacht ist. Wir können mit diesem Entscheid zeigen, dass wir, die Schweiz, uns an die Verpflichtungen gegenüber der EU halten und dass wir auch dazu stehen, dass es etwas Positives ist, wenn Kohäsionsbeiträge zugunsten von wirtschaftlich schwächeren Regionen geleistet werden. Umgekehrt ist aber auch klar: Dort, wo es um die vitalen Interessen unserer Bevölkerung, der Lohnabhängigen in diesem Lande geht, die in der direkten Demokratie dann letztlich auch Entscheidungen zu treffen haben, dort erträgt es keine Konzessionen.

Eine letzte Bemerkung: Der Volksentscheid vom letzten Sonntag schafft ja für eine selbstbewusste, klare Politik eigentlich gute Voraussetzungen. Mit dem Volksentscheid ist klar zum Ausdruck gebracht worden - auch in einer anspruchsvollen Volksabstimmung -, dass wir uns an Verpflichtungen halten, Verträge für uns gelten und gültig sind, wir diese nicht einseitig brechen, sondern dass wir uns an sie halten und die Bedeutung gültiger Verträge unterstreichen. Dafür steht eben auch der Entscheid für die Vorlage der Kohäsionsbeiträge. Umgekehrt lassen wir uns den Abbau unseres bewährten, eigenständigen, nichtdiskriminierenden Lohnschutzes nicht diktieren.