Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2018-11-29
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-11-29
Wortprotokoll
Ich habe eine Strafanzeige eingereicht wegen schwerer Drohung und Beschimpfung meiner Person als Nationalrätin. Mit dieser Strafanzeige konnte ein Täter gefunden und bestraft werden. Das müsste Sie nicht erstaunen: Ich bin von Beruf Rechtsanwältin, und es ist ja klar, dass ich Strafverfahren gewinne. Was Sie aber doch erstaunen dürfte: Aufgrund meiner Strafanzeige konnte bei diesem Täter - nicht in meinem Kanton - die DNA erhoben werden, und aufgrund dieser DNA konnte derselbe Täter überführt und bestraft werden, weil er in einer ähnlichen Zeitperiode mehrfach einen amtierenden bürgerlichen Regierungsrat eines anderen Kantons sowie einen ehemaligen Nationalratskollegen von uns ebenso wüst und schlimm bedroht und beschimpft hat.
Diese Tatsache hat mich dazu bewogen, Ihnen heute beim Budget den Antrag zu stellen, 100[NB]000 Franken spezifisch für die Beratung und Begleitung von Parlamentsmitgliedern und auch von Mitarbeitenden der Parlamentsdienste einzustellen, welche Opfer von Bedrohungen, Beschimpfungen und allenfalls sexueller Belästigung werden. In den letzten Jahren sind wir diesen Risiken und Übergriffen vermehrt ausgesetzt worden - Frauen sowieso, Parlamentarierinnen sowieso, aber auch Männer hier im Saal. Ich kenne mehrere Kollegen, die ebenfalls solche schwerwiegenden Drohungen und Beschimpfungen erleiden.
Es gibt eine Studie, welche vor einem Monat von der Interparlamentarischen Union und dem Conseil de l'Europe in Genf vorgestellt wurde. Ich habe die Studie hier, Sie können sie bei mir einsehen. Für diese Studie haben auch mehrere Nationalrätinnen, darunter ich, Auskunft gegeben. Die Fälle von allen Parlamenten Europas sind statistisch aufgenommen. Eine Tatsache hat mich ebenso bewogen, hier diesen Antrag zu stellen. Aus der Statistik der Parlamentarierinnen der verschiedenen Parlamente Europas geht hervor, dass lediglich 23,5 Prozent der schwer bedrohten, beschimpften oder sexuell belästigten Parlamentarierinnen eine Anzeige erstattet haben. Das heisst, drei Viertel der Täterschaft werden nicht einmal ins Recht gefasst. Es entsteht ein rechtsfreier Raum, und es ist mir ein Anliegen, diesen rechtsfreien Raum mit fachlicher Begleitung und Beratung durch unsere Parlamentsdienste zu füllen. Ich möchte den Parlamentsdiensten und der Verwaltungsdelegation auch danken. Ich weiss, sie haben seit zwei Jahren Massnahmen eingeleitet, aber es braucht mehr.
Meine beiden anderen Minderheitsanträge betreffen die Steuerinspektionen vor Ort, das heisst bei den Firmen.
Zuerst die Verrechnungssteuer: Der erste Minderheitsantrag betrifft die Verrechnungssteuern und die Stempelabgaben. Dort haben wir heute pro Jahr lediglich 1300 Prüfungen vor Ort bei über 400[NB]000 steuerpflichtigen Unternehmen. Setzt man die durchgeführten Prüfungen vor Ort in Relation zu einer definierten Risikogruppe von rund 50[NB]000 als risikoreich erachteten Unternehmen, würde es jetzt noch vierzig Jahre dauern, Herr Bundesrat, bis die als risikoreich erachteten Unternehmungen geprüft würden, wenn nach der heutigen Prüfungsquote vor Ort fortgefahren würde. Das kann nicht sein. Daher beantrage ich Ihnen eine Verdoppelung der Prüfungen vor Ort.
Bei der Mehrwertsteuer - ich selber führe auch eine mehrwertsteuerpflichtige Anwaltskanzlei - haben wir ebenfalls eine äusserst geringe Prüfdichte. Heute kommt ein mehrwertsteuerpflichtiger Betrieb im Durchschnitt alle 41,3 Jahre für eine Prüfung vor Ort an die Reihe. Prüfungen vor Ort sind wichtig; es kann dort auch festgestellt werden, wenn Barkassen geführt werden oder Bareinnahmen vorliegen, die dann mit Rabattabschlag an die Kundinnen weitergegeben werden. Die Steuerverwaltung selbst gesteht auch zu, dass dem Risiko von Steuermindereinnahmen nur teilweise entgegengetreten werden kann. Die Zahlen sprechen für sich: Die Kontrollen vor Ort ergeben insbesondere bei der Mehrwertsteuer, aber auch bei der Verrechnungssteuer einen Mehrertrag gegenüber den Kontrollen, die lediglich aus den Büros der Steuerverwaltung heraus durchgeführt werden.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, meine drei Minderheitsanträge anzunehmen.