Lombardi Filippo · Ständerat · 2018-11-29
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2018-11-29
Wortprotokoll
Ich habe drei technische und zwei politische Bemerkungen anzufügen.
Die erste technische Bemerkung: Kollege Noser hat zu Recht und mit Genugtuung festgestellt, dass er seinen Antrag gar nicht zu begründen brauche, da alle anderen ihn schon begründet hätten. Die technische Bemerkung, die ich als Kommissionspräsident mache: Grundsätzlich hätten wir auch in der Kommission zu diesem Schluss kommen sollen. [PAGE 873] Wahrscheinlich hätten wir ein wenig länger arbeiten müssen, bis wir eine Formulierung gefunden hätten, die tatsächlich brauchbar ist. Die Formulierung einer diskriminierungsfreien Bedingung für die Schweiz ist klar, sie ist rechtlich ersichtlich. Was wir als Mehrheit und Minderheit in der Kommission gemacht haben, war ungenügend. Ich bin deswegen froh, dass wir mit diesem Antrag hier im Rat nun einen Kompromiss erreicht haben. Ich bin froh festzustellen, dass die Minderheit grundsätzlich zurückgezogen ist, zugunsten des Antrages Noser, den auch ich befürworte.
Die zweite technische Bemerkung: Der Antrag Noser, obwohl es auf dem Papier nicht so geschrieben ist, bezieht sich auf beide Bundesbeschlüsse, sowohl zum Rahmenkredit Kohäsion als auch zum Rahmenkredit Migration. Zu beiden wird der gleiche Antrag gestellt, bei beiden wird die Minderheit Müller Philipp zurückgezogen.
Eine dritte technische Bemerkung: Kollege Föhn spricht von 65,1 Millionen Franken - gemäss Botschaft - für Verwaltungskosten. Er hat die Rechnung ein wenig zu knapp gemacht: Es sind 68,1 Millionen Franken; das sehen wir, wenn wir die Summe genau anschauen. Mit dem ersten Bundesbeschluss würden wir 1046,9 Millionen Franken sprechen, mit dem zweiten 190 Millionen Franken für die Migration. Der Bundesrat spricht von einem Gesamtrahmen von 1305 Millionen Franken. Die Differenz beträgt 68,1 Millionen Franken.
Das sind aber berechtigte Kosten, der Herr Bundesrat wird es uns erklären. Wir können nicht sagen, dass wir prüfen wollen, wohin diese Gelder gehen, und nicht wollen, dass sie einfach in den Brüsseler Topf geworfen werden: Wir wollen die Projekte verfolgen. Dadurch entstehen notabene auch interessante Zusammenarbeiten mit den interessierten Neumitgliedstaaten. Wir können das nicht einerseits verlangen, dann aber sagen, dass 68 Millionen Franken Verwaltungskosten für das Management dieser Kredite zu viel sind. Ich glaube, es ist schon berechtigt, dieses Geld zu sprechen, das es uns ermöglicht, die Ziele zu erreichen, die wir mit diesen zwei Rahmenkrediten erreichen wollen.
Zum Politischen: Ich glaube, es gibt ein Missverständnis mit Kollege Levrat. Er sagt, er sei mit mir nicht einverstanden. Er ist grundsätzlich einverstanden: Ich habe nicht gesagt, dass es gut sei, dass es eine politische Verknüpfung gibt. Ich habe bloss festgestellt, dass eine solche Verknüpfung gemacht worden ist. Natürlich war es falsch - sagen wir es so -, dass die Europäische Kommission vor einem Jahr die Börsenäquivalenz der Schweiz befristet und mit den Verhandlungen über ein Rahmenabkommen verknüpft hat. Das war ein Fehler ihrerseits, und es ist ein Fehler aus Schweizer Sicht, nun eine Verknüpfung zwischen diesem Kohäsionsbeitrag und der Börsenäquivalenz zu machen.
Aber es ist politisch bedeutend, dass wir unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern nicht erklären können, weshalb wir die Gelder sprechen würden, wenn wir diskriminiert würden. Das ist natürlich eine Tatsache. Wir sind auch nicht gegenüber Brüssel, sondern gegenüber unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern verantwortlich, etwas zu erreichen, was bei ihnen, also in der Bevölkerung, Akzeptanz und Konsens findet. Deswegen finde ich die Lösung mit dem Antrag Noser gerechtfertigt, und wir können das auch dem Volk erklären.
Notabene bin ich einmal mehr mit Kollege Levrat einig: Wir müssen uns keine Illusionen machen. Wir kaufen mit diesem Beitrag die Börsenäquivalenz nicht! Die Verknüpfung existiert auch wirtschaftlich und finanziell nicht. Es sind andere Grössenordnungen, es sind andere Probleme, es sind andere Bereiche. Aber wir wollen heute einerseits ein positives Zeichen für die Entwicklung unserer bilateralen Beziehungen mit der Europäischen Union setzen und andererseits unseren Bürgern sagen: Wir werden nicht bezahlen, wenn wir diskriminiert werden. Ich glaube, die zwei Güter sind heute hier vorhanden und passen mit dem Antrag Noser gut zusammen. Wir können dem, glaube ich, zustimmen.
Letzte politische Bemerkung: Herr Föhn hinterfragt, ob der Beitrag sinnvoll gewesen sei und sein werde. Wir haben hier nur eine Berechnung gemacht. Wir haben von Herrn Philipp Müller eine Zahl gehört, die auch wieder aufgenommen wurde. Wir sprechen hier von einem Promille unseres Exportvolumens. Aber, Kollege Föhn, die Schweiz und die westeuropäischen Länder profitieren nicht nur von den Exporten in diese Länder. Man muss sich vorstellen, was passieren würde, wenn diese Länder keinen wirtschaftlichen Aufschwung hätten. Dann würde der Migrationsdruck aus diesen Ländern in die westlichen Länder, inklusive in die Schweiz, enorm viel höher werden. Deshalb macht es auch unter diesem Gesichtspunkt Sinn, die Beiträge zu sprechen.
Noch etwas: Der Druck zur Auslagerung von Schweizer Arbeitsplätzen in diese Länder, in denen die Löhne vor einigen Jahren so tief waren, ist auch ein Problem für die Schweiz. Wenn wir den Druck mindern können, indem sich diese Länder mit höheren Löhnen vernünftig mit uns im Markt bewegen können und nicht unlauteren Wettbewerb wegen zu tiefer Löhne - geschichtlich bedingter tiefer Löhne, sagen wir es mal so - betreiben, ist das in unserem Interesse. In diesem Sinne kann man nicht nur das eine Promille des Exportvolumens rechnen. Man muss auch die anderen Vorteile nennen, die die Schweiz, wie alle anderen westeuropäischen Länder, hat, wenn die zentraleuropäischen Länder einen wirtschaftlichen Aufschwung erleben.
Ich empfehle Ihnen, auf beide Beschlussentwürfe einzutreten, den Antrag Noser anzunehmen und die Bundesbeschlüsse dann auch anzunehmen.