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Burkart Thierry · Nationalrat · 2018-11-29

Burkart Thierry · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-11-29

Wortprotokoll

Namens der Kommissionsmehrheit empfehle ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Rutz Gregor Folge zu geben. Wir haben uns in der Kommission zweimal über die Initiative gebeugt. Einmal am 16. Oktober 2017, damals wurde ihr mit 13 zu 10 Stimmen Folge gegeben. Und das zweite Mal, am 15. Oktober 2018, wurde ihr mit 15 zu 8 Stimmen Folge gegeben.

Der Initiative wurde aufgrund von drei Überlegungen Folge gegeben:

1. Es braucht eine Netzhierarchie. Das heisst, die Strassennetze des Bundes, der Kantone und der Gemeinden müssen aufeinander abgestimmt werden. Nur so kann der Verkehrsfluss garantiert werden. Was nützt es, wenn wir für Milliarden Franken die Engpässe auf den Nationalstrassen beseitigen und dann die Städte den Verkehr nicht abnehmen? Auf Quartierstrassen kann Tempo 30 eine sinnvolle Massnahme sein. Auf den Hauptverkehrsachsen steht indessen der Verkehrsfluss im Vordergrund. Daher soll eine Temporeduktion nur dann vorgenommen werden, wenn das anvisierte Ziel damit tatsächlich erreicht werden kann und die Massnahme gegenüber dem Ziel verhältnismässig ist.

Tempo 30 auf den Hauptverkehrsachsen verringert aber den Verkehrsfluss. Das ist nicht wie auf der Autobahn, da hat es ganz andere Effekte. Damit wird der Verkehrsberuhigung auf Quartierstrassen und der Kanalisierung des Verkehrs auf den Hauptverkehrsachsen entgegengewirkt. Der Verkehr kann bei flächendeckendem Tempo 30 aus Wegverkürzungsmotiven in die Quartiere ausweichen. Zudem ist es volkswirtschaftlich problematisch, wenn die Städte den Verkehr von den übergeordneten Strassen nicht aufnehmen können.

2. Ein weiterer Grund ist der Lärm. Als Vorbemerkung muss man festhalten, dass die Lärmschutz-Verordnung bzw. die Bestimmung, die per 31. März 2018 in Kraft trat, von vielen Gemeinden nicht beachtet wurde; die Frist von zehn Jahren ist verstrichen, ohne dass entsprechende Massnahmen vorgenommen wurden. Nun meinen viele, mit einer Reduktion des Tempos auf 30 Stundenkilometer könne diesem Anliegen aus der Lärmschutz-Verordnung Rechnung getragen werden. Die Lärmreduktion bei Tempo 30 gegenüber Tempo 50 beträgt allerdings 1 bis 3 Dezibel. Mit einer allgemeinen Geschwindigkeitsreduktion auf Hauptachsen innerorts ist den heutigen Lärmgrenzwert-Überschreitungen nicht beizukommen. Damit ist dieses Mittel nicht oder nicht in jedem Fall geeignet. Es gibt effizientere Massnahmen, die an der Quelle ansetzen. Dabei ist der Einbau von Flüsterbelägen besonders erwähnenswert. Bei schweren Grenzwertüberschreitungen braucht es aber Antischallfenster und Sanierungen an den Gebäuden. Die Gemeinden kommen nicht umhin, finanzielle Investitionen vorzunehmen, um die Richtwerte gemäss Lärmschutz-Verordnung zu erfüllen.

3. Der letzte Grund: Auch sonst hat die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsachsen negative Aspekte, und wir reden immer nur von den Hauptverkehrsachsen. Die Verkehrssicherheit verbessert sich nicht, der Schadstoffausstoss nimmt zu, der öffentliche Verkehr auf der Strasse wird negativ beeinträchtigt, und eine [PAGE 1889] Volksabstimmung vom 4. März 2000 wird quasi übersteuert. Damals hat das Volk mit 79,6 Prozent gegen eine generelle Temporeduktion auf 30 Stundenkilometer gestimmt.

Aus den genannten Gründen empfiehlt Ihnen die vorberatende Kommission, dieser parlamentarischen Initiative Rutz Gregor Folge zu geben. Das Hauptargument der Gegner war und ist, dass es sich um einen Verstoss gegen das Subsidiaritätsprinzip handele. Dabei ist aber festzuhalten, dass grundsätzlich die Festlegung der Tempolimiten eine Aufgabe des Bundes ist, die aus dem entsprechenden Gesetz und der Signalisationsverordnung hervorgeht. Vorgesehen ist, dass in Ausnahmefällen die Gemeinden von der Tempo-50-Regel abweichen können - mit "Ausnahmefällen" ist aber nicht eine generelle Tempo-30-Zone über das gesamte kommunale Gebiet gemeint.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative gemäss dem Antrag der Mehrheit der Kommission Folge zu geben.