Hadorn Philipp · Nationalrat · 2018-11-29
Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-11-29
Wortprotokoll
Ich habe Ihnen noch die Haltung der Kommission zu fünf Minderheiten im Block 6, "Diverses", mitzuteilen. Kollege Grin hat bereits die Haltung der Kommission zu den ersten vier Minderheiten in diesem Block und zu meiner Minderheit am Schluss bekanntgegeben.
Ich komme zu den weiteren Minderheiten: Die Minderheit Kiener Nellen verlangt, in den Zielen der Eidgenössischen Steuerverwaltung in der Leistungsgruppe 1 die Messgrösse der vor Ort geprüften steuerpflichtigen Unternehmen im Bereich Verrechnungssteuer und Stempelsteuer von 1100 auf 2000 zu erhöhen. Eine weitere Minderheit Kiener Nellen verlangt, die Ziele in der Leistungsgruppe 2 für die Mehrwertsteuer von 8800 auf 17 600 zu erhöhen.
Die Minderheit legte dar, dass der Bundesrat mit dem Ausbau der Anzahl Steuerinspektorinnen und -inspektoren die Notwendigkeit eines Ausbaus der Prüfungen vor Ort offensichtlich anerkenne, sie erachtet die Zielsetzung des Bundesrates aber als bei Weitem nicht genügend. Insbesondere der Tatbeweis, dass die meisten Kontrollen zu Korrekturen führten und dem Bund aufgrund der Kontrollen zudem zusätzliche Mittel in bemerkenswerter Höhe zuflössen, weise den dringenden Handlungsbedarf nach. Auch für die Akzeptanz bei den korrekt deklarierenden Steuerzahlenden sei diese Massnahme von grosser Bedeutung. Der Finanzminister legte dar, dass jetzt ein Kontrollausbau notwendig sei. Die Rekrutierung der erforderlichen Fachpersonen - Sie haben es gehört - erweise sich als schwierig und mache einen abnehmenden Nutzen bei schnellerer Zunahme der Kontrollaktivitäten deutlich. Risikobasierte Kontrolle heisse die Prüfung verhaltensauffälliger Firmen und nicht generelle Kontrolle.
Ihre Finanzkommission empfiehlt mit 17 zu 7 Stimmen, beide Minderheiten Kiener Nellen abzulehnen.
Die Minderheit Bigler beantragt, den Funktionsaufwand als Globalbudget bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle im Voranschlag 2019 um knapp 2 Millionen Franken zu kürzen und im Finanzplan auch den Anstieg gemäss den Angaben auf Seite D17 der Fahne zu bremsen. Diesem Antrag ging eine Diskussion um die Eidgenössische Finanzkontrolle voraus. Sie haben es gehört: Die Finanzdelegation beider Räte gelangte während der Untersuchungen zu den Hochseeschifffahrts-Bürgschaften, der Prüfung der Ruag, der Ausübung des Mandats in Sachen Governance der Arbeitslosenversicherung und vielem anderen mehr zu der Erkenntnis, dass für die Wahrnehmung der wichtigen unabhängigen Finanzkontrolle auf Bundesebene eine Personalaufstockung notwendig sei. Konkrete Untersuchungen legten auch bereits nahe, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle mit sinnvoller Tätigkeit Bundesgelder sparen und zudem die Rechtmässigkeit des staatlichen Handelns sichern kann. Die Eidgenössische Finanzkontrolle soll von 108 auf 118 Vollzeitstellen ausgebaut werden. Ihre Finanzkommission empfiehlt mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Kürzungsantrag der Minderheit Bigler abzulehnen.
Zum Bundesamt für Bauten und Logistik: Die Minderheit Schwander verlangt, den Funktionsaufwand des Bundesamtes für Bauten und Logistik um 4 Millionen Franken zu kürzen. Dies soll für den Voranschlag 2019 wie auch für den Finanzplan 2020-2022 gelten. Als Argument wurde von der Minderheit Schwander der Stand der Auslastung der Bundesasylzentren eingebracht. Bundesrat Ueli Maurer warnte vor einer Vermischung der Aufgaben des BBL mit Asylpolitik, machte auf den ausgewiesenen Bedarf aufmerksam und legte auch dar, dass diese Zentren noch gar nicht in Betrieb seien und entsprechend über die Auslastung noch nicht abschliessend geurteilt werden könne. Ihre Finanzkommission empfiehlt mit 15 zu 9 Stimmen, den Antrag der Minderheit Schwander abzulehnen.
Beim Bundesamt für Landwirtschaft will Ihre Kommission den Funktionsaufwand um eine halbe Million Franken erhöhen, um den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel umzusetzen. Es geht dabei um drei Stellen. Dies gilt für den Voranschlag 2019 und den Finanzplan 2020-2022. Der Bundesrat hält an seinem Antrag fest. Ihre Finanzkommission empfiehlt mit 23 zu 1 Stimmen, den Antrag des Bundesrates abzulehnen und damit ihrer Erhöhung zuzustimmen.
Zur Vollzugsstelle für den Zivildienst: Die Minderheit Weibel beantragt, den von Ihrer Finanzkommission gekürzten Funktionsaufwand für die Vollzugsstelle für den Zivildienst wieder um rund 1,5 Millionen Franken auf den vom Bundesrat beantragten Wert zu erhöhen, auch für die Folgejahre. Bundesrat Schneider-Ammann legte dar, dass es hier nicht um eine Stellvertreterdiskussion über die Bestände der Armee gehen sollte, und wies auf die gute Zusammenarbeit zwischen dem VBS und dem Seco hin. Mit 13 zu 12 Stimmen bittet Sie Ihre Finanzkommission, den Antrag der Minderheit Weibel, der gleichlautend mit jenem des Bundesrates ist, abzulehnen.