Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-06-04
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-06-04
Wortprotokoll
Diese Vorlage des Bundesrates, die Ihnen soeben von Ihrem Kommissionssprecher erläutert wurde, gliedert sich in zwei Teile: die Genehmigung des Überstellungsabkommens mit Marokko und die Schaffung einer Kompetenznorm im Bundesgesetz vom 20. März 1981 über internationale Rechtshilfe in Strafsachen, damit der Bundesrat künftig bilaterale Überstellungsabkommen selbstständig abschliessen kann. Dieses Abkommen hat vor allem einen humanitären Zweck: Es will die soziale Wiedereingliederung der Strafgefangenen verbessern. Die Vorlage für dieses Abkommen war das Überstellungsabkommen des Europarates vom März 1983.
Ich möchte hervorheben, dass dieses Abkommen eine zusätzliche Klausel enthält, die eine provisorische Anwendung ermöglicht. Diese Klausel hat es der Schweiz erlaubt, im Frühling des letzten Jahres einen Schweizer aus Marokko zu überstellen, der dort seit 1993 einen Teil einer zwanzigjährigen Freiheitsstrafe wegen Waffen- und Drogendelikten verbüsst hatte.
Ich bitte Sie also, auf diese Vorlage einzutreten und sie gutzuheissen.