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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-06-05

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-06-05

Wortprotokoll

Das Problem, das Herr Schweiger schildert, besteht; der Bundesrat will es auch anpacken. Die gegenwärtige Regelung der Optionsbesteuerung ist für normale Firmen sogar sehr günstig. Ich habe in den USA - ich war letztes Jahr im Silicon Valley - gesehen, dass sich das dort sehr günstige System plötzlich gegen die Leute mit solchen Optionen gerichtet hat. Es ist also auch nicht über alle Zweifel erhaben. Die Frage stellt sich einfach, wie man es ausgestaltet, damit es steuerlich korrekt bleibt und die Rechtsgleichheit gewahrt wird.

Ich habe den Text Ihrer Motion noch einmal durchgelesen und geschaut, wie bindend sie eigentlich ist. Wenn Sie klar geschrieben hätten, man müsse das berücksichtigen, oder wenn Sie nur den ersten Absatz aufgenommen hätten, dann hätte ich gesagt: Why not, es ist eine Motion. Aber gerade der letzte Absatz enthält eine bindende Formulierung; gerade das sollten wir nicht tun. Ich bin der Meinung, die Motion binde uns doch etwas stark. Ich möchte Ihnen aber jetzt doch darzulegen versuchen, dass wir handeln wollen und nicht einfach sagen: Überweisung als Postulat, damit wir Ruhe haben.

Wir legten 1997 in einem Kreisschreiben fest, dass die so genannten bewertbaren gesperrten Mitarbeiteroptionen bei der direkten Bundessteuer im Zeitpunkt der Zuteilung an die Mitarbeiter als geldwerte Leistung besteuert werden. Der Sperrfrist bis zur Ausübbarkeit wird mit einem Abschlag auf dem Wert der Aktie, der in die Bestimmung des Optionswertes einfliesst, Rechnung getragen. Dieser Bewertung liegt eine anerkannte mathematische Formel zugrunde. Bei jungen und nicht börsenkotierten Firmen, den Start-ups, fehlen meistens wichtige Parameter zur Berechnung des Optionswertes; deshalb nehmen die Steuerbehörden die Besteuerung am Tag der Ausübung vor. Wenn die Börsenkurse steigen, kann die Besteuerung der Differenz zwischen dem Kurs und dem Ausübungspreis zu einem höheren steuerbaren Einkommen führen, als das bei einer Besteuerung bei der Zuteilung erwartet worden ist. Die Start-ups erblickten darin einen gravierenden Nachteil. Wir versuchten dann, das über ein Kreisschreiben zu bereinigen und zu verändern. Wir wollten dieses Kreisschreiben mit einem Konzept ergänzen, das die Probleme zumindest entschärft hätte. Der Vorstand der Schweizerischen Steuerkonferenz hat aber einer Ergänzung dieses Kreisschreibens nicht zugestimmt - diese Dinge können wir nur zusammen mit den Kantonen regeln -, seiner Ansicht nach hätte eine separate Lösung für [PAGE 321] Mitarbeiteroptionen bei Start-ups im Vergleich mit anderen Mitarbeiteroptionen zu einer rechtsungleichen Behandlung geführt. Aber der Vorstand hat die Notwendigkeit einer normativen Lösung bejaht. Das ist der Weg, den wir jetzt zu gehen suchen. Wir haben eine gemischte Arbeitsgruppe damit beauftragt, mit Vertretern der Kantone, der Steuerberatung, der Wirtschaft und der Steuerverwaltung Varianten einer solchen normativen Regelung der Optionsbesteuerung auszuarbeiten und eine Lösung vorzuschlagen.

Der Bericht liegt mittlerweile vor. Er präsentiert ein klares Gesamtkonzept. Es würde zu weit führen, wenn ich in die Details gehen würde. Er enthält auch ausformulierte Vorschläge zur Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, zur Anpassung der Steuerharmonisierung und Vorschläge für den Erlass einer Verordnung des Bundesrates. Der Bericht wird noch diesen Sommer in die Vernehmlassung gehen. Dann werden alle interessierten Kreise Gelegenheit erhalten, zu dieser steuerlichen Regelung Stellung zu nehmen. Gestützt auf die Ergebnisse wollen wir dann eine Botschaft erarbeiten und sie Ihnen spätestens im ersten Halbjahr des nächsten Jahres vorlegen.

Nun komme ich zum Problem Motion oder Postulat: Wir glauben erstens, dass Ihr Konzept Ansprüchen, die uns aus steuerlicher Sicht richtig scheinen, in einigen Punkten nicht ganz genügt. Wir glauben zweitens, dass unser Konzept richtig ist. Wir glauben drittens, dass man sich in der Phase einer Vernehmlassung motionsmässig ohnehin nicht zu sehr binden sollte. Die Stossrichtung ist kein Problem. Es ist klar: Wir wollen das gleiche Ziel erreichen. Nachher müssen wir aus der Vernehmlassung entsprechende Konsequenzen ziehen. Ich bin allerdings zuversichtlich, weil gewisse Kontakte mit Wirtschaftskreisen schon gezeigt haben, dass das Konzept tragfähig sein dürfte. Das ist es, was den Bundesrat dazu führt, Ihnen zu beantragen, den Vorstoss als Postulat zu überweisen, und nicht, dass wir irgendwie mit der Stossrichtung oder mit Ihrer Begründung nicht einverstanden wären, die ich voll akzeptiere. Zeitlich und materiell wird sich dabei nicht sehr viel ändern.