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Munz Martina · Nationalrat · 2018-12-03

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-03

Wortprotokoll

Es ist Dezember, Adventszeit, die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Ende dieses Monats einen 13. Monatslohn. Was würden Sie sagen, wenn Ihnen dieser 13. Monatslohn nicht ausbezahlt würde, nur weil Sie das falsche Geschlecht haben? 7 Prozent des Lohnes - das entspricht ziemlich genau dem 13. Monatslohn - ist der Betrag, der den Frauen im Durchschnitt in der Lohntüte fehlt. Erstaunlicherweise sagt niemand hier im Saal: Es gibt Lohnunterschiede, und das ist gut so; davon profitiert die Wirtschaft, und das wollen wir so beibehalten! Nein. Es sagt auch niemand, dass Lohnunterschiede von 7 Prozent gering und deswegen die Forderungen der Frauen kleinlich seien. Nein, niemand getraut sich, so etwas zu behaupten. Im Gegenteil, es wird behauptet, es gebe keine Lohnunterschiede. Wenn Sie so davon überzeugt sind, dann treten Sie den Tatbeweis an, und reichen Sie die Hand für die ständerätliche Kompromisslösung.

37 Jahre steht der Gleichstellungsartikel in der Verfassung. Seit 37 Jahren haben wir einen Verfassungsauftrag. Vor dem Bundeshaus demonstrieren Frauen für ihr Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Doch hier drin wird um Zahlen gefeilscht, als ob die Änderung des Gleichstellungsgesetzes ein Erdbeben auslösen würde. Das Gesetz hat höchstens das Potenzial, dem einen oder anderen Arbeitgeber eine erhellende Lampe anzuzünden. Ich bitte Sie, lassen Sie möglichst viele Unternehmen diese Erleuchtung erleben. Leider bleiben allzu viele Unternehmen von einer Erleuchtung [PAGE 1917] verschont. Mehr als 99 Prozent der Unternehmen sind von der Änderung des Gleichstellungsgesetzes nicht betroffen. Trotzdem wird versucht, dieses Gesetz noch weiter weichzuspülen.

Ich bitte Sie, auf den ständerätlichen Beschluss einzuschwenken!