Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-06-05
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-06-05
Wortprotokoll
Ich bin froh, dass wir jetzt nicht wieder die ganze Frage diskutieren müssen. Die Positionen sind bezogen, und der Bundesrat hat sich Mühe gegeben, die Konsequenzen der möglichen Abstimmungsresultate möglichst objektiv aufzuzeigen. Es ist ja immer ein Problem, dass man vor einer Abstimmung dazu neigt, die Folgen eines seiner eigenen Meinung entgegengesetzten Ausgangs etwas zu dramatisieren - ich erinnere an die Alpen-Initiative. Wenn es trotzdem so kommt, dann werden einem die vorher gebrauchten Argumente unter die Nase gerieben, dann kommt die "Stunde der Wahrheit"! Es ist auch eine Frage der Glaubwürdigkeit.
Der Bundesrat ist nach wie vor davon überzeugt, dass der Gegenvorschlag ausgewogen ist. Auch die Vernehmlassungen haben gezeigt, dass keine Einigung auf nur einen Zweck zu finden war - ich will jetzt nicht wieder Werbung machen. Wir haben auch die Frage geprüft, was im Falle einer Zustimmung zur Initiative passieren würde, wie hoch die Reserven dann wären. Dort wird der Bundesrat die klare Meinung haben, dass das auf das Gold begrenzt sein muss. Aber leider ist er nicht abschliessend zuständig; deshalb kann daraus Druck auf die Schweizerische Nationalbank entstehen. Wahrscheinlich wird, nach unseren Vorschlägen, der Bankrat zuständig sein. Sie werden aber darüber befinden. Jedenfalls wird es bei der Definition der Reserven schnell Streit geben. Dann wird die Geldpolitik indirekt mit einem emotional geladenen tagespolitischen Problem verbunden werden. Das wäre sehr schlecht!
Die Tatsache bzw. der Vorschlag, dass man den Erlös für das Gold in die AHV geben muss, ist legitim. Aber wir haben bewusst gesagt, der Bundesrat wolle zuerst einmal [PAGE 323] darlegen, wie er das sieht, obschon uns das vielleicht nichts bringt in der Abstimmung. Beim doppelten Nein wird es doppelt schwierig: Ich habe die Pressemitteilungen nicht vor mir, werde sie aber noch anschauen und dabei prüfen, ob das Geschriebene so einseitig ist - wenn Sie es sagen, wird es so sein, dann werde ich meine Mitarbeiter darauf hinweisen. Beim doppelten Nein ist es klar, dass der bestehende Verfassungsartikel gilt, der den Verteilschlüssel festlegt. Aber es wird für den Bundesrat noch schwierig sein zu beurteilen, welches die Motive für ein doppeltes Nein sein könnten. Ich kenne z. B. auch Leute, die sagen, dass dieses Geld in der Schweizerischen Nationalbank bleiben muss, weil sie eine möglichst starke Bank wollen. Andere sagen, im Falle eines doppelten Neins müsse etwas Neues kommen. Sie werden sicher in der ersten Session nach der Abstimmung schon die ersten Vorschläge haben - ein Verfassungsartikel für Bildung oder was auch immer -, und andere werden sagen, sie hätten im Abstimmungskampf gesagt, dass es der Schuldenreduktion dienen müsse. Es gibt in der 11. AHV-Revision in der Version des Nationalrates eine Klausel, welche besagt, dass überschüssige Reserven in die AHV gehen müssen. Aufgrund dieser Klausel könnte man die Aussage vertreten: Ja gut, der Drittel des Bundes muss direkt in die AHV fliessen. Denn auf dem Gesetzesweg kann man verdeutlichen - Sie müssen nicht den Kopf schütteln, es ist wahr! -, was mit diesem Geld nach dem verfassungsmässigen Schlüssel geschehen soll. Das hat der Nationalrat so hineingeschrieben, das ist eine gesetzliche Konkretisierung davon. Es wird also relativ unübersichtlich werden.
Deshalb möchte sich der Bundesrat jedenfalls nicht jetzt darauf festlegen, was er dann konkret veranlassen will, denn er muss dann ein bisschen schauen, was die Gründe waren. Aber ich hoffe natürlich sehr, dass dieser Fall gar nicht eintreten wird, sondern dass das Volk dem von Ihnen stark mitgeprägten, weisen Vorschlag des Ständerates, dem Sie angehören, zustimmen wird - Herr Jenny, ich habe nur zu Ihnen gesprochen, weil Sie mich so strahlend angeschaut haben. Aber die Sätze, die der Interpellant zitiert hat, stimmen natürlich.