Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2002-06-05
Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-05
Wortprotokoll
Ich möchte Herrn Bundespräsident Villiger für die Antwort auf meine Interpellation danken. Sie ist ihm wahrscheinlich nicht leicht gefallen, weil er den Gegenentwurf unterstützt, sein Departement auch bereits entsprechende Informationen aufbereitet und weil in unserem Budget schon ein Betrag von über 300 000 Franken für die Umsetzung der Solidaritätsstiftung vorgesehen ist. Nun geht es mir heute ausdrücklich nicht darum, die ganze materielle Diskussion wieder aufzuwärmen und wieder zu lancieren. Wir haben sie geführt. Wir haben abgestimmt. Am 22. September 2002 findet die entsprechende Volksabstimmung statt.
Ich habe aber bereits mehrfach das Argument gehört, man müsse diesem Gegenentwurf zustimmen. Es gebe gar nichts anderes, sonst beginne der ganze Kampf von neuem, und alles sei offen, lautet die Begründung. Deshalb habe ich diese Interpellation eingereicht. Herr Bundespräsident, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie diese Kernfrage in der Interpellationsantwort beantwortet haben. Ich verweise insbesondere auf Ziffer 2. Das ist die Schlüsselstelle. Den Rest könnte man sich in diesem Papier praktisch schenken. Zu Ziffer 2 schreiben Sie im ersten Satz: "Der Bundesrat hält fest, dass Artikel 99 Absatz 4 der Bundesverfassung heute die Grundlage der Gewinnverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen darstellt." Das ist für mich der Schlüsselsatz in der Beantwortung meiner Frage. Der übernächste Satz lautet: "Sollte nach einem doppelten Nein die Verwendung der überschüssigen Währungsreserven lediglich auf der Grundlage eines Gesetzes neu geregelt werden, so müsste dies nach Ansicht des Bundesrates im Rahmen des heutigen verfassungsmässigen Verteilschlüssels erfolgen." Auch damit bin ich einverstanden.
Vor diesem Hintergrund war es schon sehr befremdlich, dass diese Interpellationsantwort im Rahmen einer Medienmitteilung aus dem Departement ganz anders kommuniziert worden ist. Was man dort auf drei Zeilen geschrieben hat, ist ein Unsinn und eine Demagogie, die ich nicht akzeptiere, Herr Bundespräsident. In der Medienmitteilung schreibt man: "Die Folgen eines doppelten Neins für die Unabhängigkeit der Nationalbank sowie für die Gewinnansprüche der Kantone wären nicht absehbar." Und das wurde als einzige Antwort geschrieben! Das ist nicht das, was in der Stellungnahme hier richtigerweise steht. Da muss ich mein Missbehagen ausdrücken. So darf es nicht sein. Der Absender ist die Abteilung Kommunikation des EFD. Eine solche Abteilung ist eine Abteilung Desinformation und nicht Kommunikation.
Ich bin deshalb froh, dass man jetzt die Antwort hat. Mit der Antwort auf Ziffer 2 kann ich leben, damit bin ich zufrieden. Ich glaube, im Falle eines doppelten Neins gilt primär die Vorschrift von Artikel 99 Absatz 4 unserer Bundesverfassung. Wenn man das auch noch in dieses Mediencommuniqué hineingeschrieben hätte, dann hätte man von Anfang an dafür gesorgt, dass ein objektiver Ton in diese ganze Debatte hineinkommt.
Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung der Interpellation und habe weiter nichts mehr beizufügen.