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Flach Beat · Nationalrat · 2018-12-03

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2018-12-03

Wortprotokoll

Wir haben hier im Strafrecht und im Bereich der häuslichen Gewalt eine Feinjustierung vorgenommen. Bislang war es ja so, dass ein einmal gestelltes Strafbegehren sistiert werden konnte. Davon wurde sehr oft Gebrauch gemacht, dies, obwohl die Staatsanwaltschaft vielleicht der Meinung war, die Sistierung sei unter Druck erfolgt. Dann wäre es für die Familie und die von Gewalt betroffene Person besser, wenn die Staatsanwaltschaft sagen könnte: Nein, diese Sistierung unterstützen wir nicht! Das hat man jetzt hier eingeführt, und damit schützt man die Opfer auch innerhalb dieses sehr engen Kreises der Betroffenen, innerhalb der Familie usw., viel, viel besser.

Wir sind jetzt eigentlich in der Schlussrunde dieser Feinjustierung in diesem Bereich. Die Grünliberalen sind der Meinung, dass wir hier einen grossen Fortschritt gemacht haben. Man muss schauen, wie sich das entwickelt, und dann muss man vielleicht wieder nachbessern.

Das, was jetzt aber hier die Minderheit noch fordert, ins Gesetz hineinzuschreiben - innerhalb von vier Jahren müsse[NB]die Wirksamkeit überprüft und ein Bericht vorgelegt werden -, ist überschiessend, denn innerhalb von vier Jahren haben Sie keine gesicherten Zahlen. Ein Grossteil der Fälle ist überhaupt noch nicht durch die Instanzen hindurch geführt worden. Das bringt schlicht und ergreifend gar nichts. Auf der anderen Seite ist es selbstverständlich die Pflicht der Regierung, des Bundesrates, die Wirksamkeit der erlassenen Gesetze auch dahingehend zu überprüfen, ob sie das Ziel erfüllen. Dazu brauchen wir aber keine Bestimmung, die wir ins Gesetz hineinschreiben, sondern es ist ganz klar Aufgabe der Regierung, hier für Klarheit zu sorgen, und das - sobald das möglich ist - laufend. Aber es kann bestimmt nicht darum gehen, dass wir innerhalb von vier Jahren einen abschliessenden Bericht erhalten. Dieser wäre nämlich mit ziemlicher Sicherheit negativ, weil die Massnahmen einfach noch nicht gegriffen haben. Es braucht selbstverständlich Zeit, bis solche Gesetze auch Wirkung erzielen. Das müssen wir langfristig beobachten und im Auge behalten. Hier sind der Bundesrat und die ausführenden Behörden selbstverständlich gefordert. Darum macht diese Forderung keinen Sinn.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen. Wir haben jetzt hier in diesem Gesetz eine gute Verbesserung für gewaltbetroffene Personen erreicht. Schauen wir, wie sich das entwickelt, aber schreiben wir nicht, dass wir innerhalb von vier Jahren sinnlose Berichte machen müssen!