Rieder Beat · Ständerat · 2018-12-03
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2018-12-03
Wortprotokoll
Sie werden am nächsten Mittwoch, am 12. Dezember 2018, eine parlamentarische Initiative der RK-NR auf dem Tisch haben, die eine Erhöhung der Vollzeitstellen bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes möchte. Man versucht in einem Expressverfahren, die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Arbeitsplätze bei der Berufungskammer am Bundesstrafgericht in einer einzigen Session anzupassen. Daher braucht es natürlich auf den 1.[NB]Januar 2019 auch die entsprechenden finanziellen Mittel.
Wieso müsste die Berufungskammer von 200 auf 300 Stellenprozente erhöht werden? Ich möchte der Verwaltungskommission des Bundesstrafgerichtes nicht zu nahe treten; aber die Organisation der Berufungskammer ist - mal milde und freundlich ausgedrückt - sehr ungünstig. Das Parlament hat sich bei den Änderungen vom 17. März 2017 damit befasst, das Prinzip der "double instance" organisatorisch und personell für das Bundesstrafverfahren umzusetzen. Für die Berufungskammer wurden lediglich zwei Vollzeitstellen für ordentliche Richterinnen und Richter geschaffen.
Bei der Schaffung der Berufungskammer ging das Parlament von einer geringen Zahl von Berufungsverfahren aus, welche durch die Schaffung dieser zwei Vollzeitstellen - aufgeteilt auf drei in Teilzeit arbeitende Richterinnen und Richter - gut bewältigt werden könnte. In der Praxis zeigt sich aber, dass die Strafkammer alleine im Jahr 2017 über siebzig Urteile gefällt hat. Nach geltendem Recht können diese Urteile beim Bundesgericht einzig betreffend die Rechtsanwendung angefochten werden; anders bei der Berufungskammer: Dort können sowohl der Sachverhalt als auch die Rechtsanwendung mit voller Kognition - das ist Juristendeutsch - noch einmal überprüft werden. Wir gehen davon aus, dass die Zahl der Urteile die bisher Gewählten, zwei Bundesrichterinnen und einen Bundesrichter, überfordern würde. Des Weiteren zeigte sich, dass unter den Bewerbungen für eine französischsprachige Richterstelle keine geeigneten Kandidaten gefunden werden konnten. Sie müssen sich vorstellen: Für ein Teilzeitmandat müsste ein Jurist aus der Westschweiz, der bereits eine gewisse Erfahrung hat und der bereits eine höhere Richterstelle oder eine sonstige Stelle bei der Strafjustiz innehat, nach Bellinzona wechseln und dort in Teilzeit arbeiten. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit. Wir haben diese Stelle jetzt dreimal ausgeschrieben. Die Mitglieder der Gerichtskommission und der RK wissen um diese Problematik.
Diese zwei Tatsachen führten zu meinem Einzelantrag, der eine Differenz zum Nationalrat bereits im Ansatz ausräumen will. Der Ständerat wäre gut beraten, jetzt hier dieser Aufstockung zuzustimmen. Des Weiteren begrüsse ich es ausdrücklich, dass die Berufungskammer ein eigenes Budget erhält und sich damit autonom und völlig selbstständig organisieren kann. Es darf nicht sein, dass sich die Erstinstanz in die organisatorischen Belange der Berufungskammer einmischen könnte. Daher ist diese vorgesehene Budgetaufteilung sehr gut.