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Reimann Maximilian · Ständerat · 2002-06-05

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-05

Wortprotokoll

Ich möchte vor allem dem Bundesrat recht herzlich dafür danken, dass er sich bereit erklärt hat, diese Empfehlung ohne Wenn und Aber entgegenzunehmen. Ich darf dies stellvertretend auch im Namen all jener pflichtbewussten Steuerzahler tun, die sich jeweils bereits Anfang Januar anschicken, ihre Bleistifte zu spitzen, um die Steuererklärung auszufüllen.

Aber beim Wertschriftenverzeichnis kommen sie nicht weiter. Sie müssen auf die Steuerkurse warten, die leider nicht identisch sind mit den Jahresendkursen, wie sie sie auf den Depotauszügen der Banken vorfinden. Die Steuerkurse müssen sie Wochen später selber ab der bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu beziehenden Kursliste oder ab dem Internet zusammentragen - oder es zumindest versuchen -, oder sie besorgen sich bei den Banken den zusätzlichen Depotauszug für Steuerzwecke und bezahlen dafür weiteres teures Geld. Und solange man nicht im Besitz der Steuerkurse ist, kann man vor allem die Verrechnungssteuer nicht zurückfordern. Man kann das Wertschriftenverzeichnis nicht korrekt ausfüllen. Wenn man weiterhin auf den Steuerrückbehalt warten muss, ist dies aus Sicht vieler Steuerzahler ein weiteres bürokratisches Ärgernis. Dieser Zustand ist unhaltbar, da ist meines Erachtens unverzüglich Remedur am Platz. Ich bin deshalb froh, dass der Bundesrat diese meine Meinung teilt.

Ich möchte Sie abschliessend fragen, Herr Bundespräsident und Finanzminister, wie es weitergeht:

1. Bis wann können unsere Steuerpflichtigen damit rechnen, dass sie die Zahlen und Kurse der Depotauszüge direkt auch für die Steuererklärung verwenden können?

2. Haben Sie schon eine Vorstellung, wie die Empfehlung - falls ihr das Plenum zustimmt, woran ich nicht zweifle - dereinst umgesetzt wird?

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