Germann Hannes · Ständerat · 2018-12-03
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-03
Wortprotokoll
Die Motion will den Bundesrat beauftragen, so rasch wie möglich notwendige Anpassungen der Allgemeinen Gebührenverordnung vorzunehmen, damit bei der Festsetzung oder Erhöhung von Gebühren auf Bundesebene das Kostendeckungsprinzip und das Äquivalenzprinzip hinreichend Beachtung finden und der Preisüberwacher regelmässig und rechtzeitig angehört wird.
Der Motionär begründet seinen Vorstoss wie folgt: Er stellt eine Tendenz von steigenden Gebühren auf allen politischen Ebenen fest. Es bestehe Unklarheit darüber, in welchem Umfang insbesondere das Kostendeckungsprinzip bei Gebühren auf Bundesebene berücksichtigt werde. Der Einbezug des Preisüberwachers im Sinne der Qualitätssicherung beim Erlass oder bei der Erhöhung von Gebühren sei deshalb sinnvoll. Der Motionär schlägt darum vor, die beiden Anliegen mit Anpassungen der Gebührenverordnung umzusetzen.
Nun ist es so, dass der Preisüberwacher natürlich im Rahmen des Ämterkonsultationsverfahrens bereits jetzt Gelegenheit zur Stellungnahme hat. Doch oftmals sind die Fristen zu kurz, vor allem bei der Ämterkonsultation. Diese Fristen erlauben es eben in der Regel nicht, die Gebühren vertieft auf ihre Angemessenheit zu prüfen. Deshalb soll sichergestellt werden, dass bei der Vorbereitung von Gebührenregelungen auch tatsächlich der Preisüberwacher beigezogen wird und genügend Zeit erhält, um die notwendige Überprüfung vorzunehmen. Mit der Verankerung der Anhörungspflicht des Preisüberwachers während der Vorbereitung von Anträgen zur Festlegung oder Änderung von Gebühren kann sichergestellt werden, dass er regelmässig und rechtzeitig mit einbezogen wird. Mit der Verankerung dieser Anhörungspflicht, die der Bundesrat vornimmt, ist das zentrale Anliegen der Motion erfüllt. Durch die Ausgestaltung eines einfachen Verfahrens hält sich der Zusatzaufwand in Grenzen. Deshalb hat auch der Bundesrat seine Zustimmung zur Motion signalisiert.
Die Kommission tut das auch: Sie empfiehlt Ihnen mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung Annahme der Motion.