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Bürgi Hermann · Ständerat · 2002-06-05

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-05

Wortprotokoll

Die Kommission hat sich eingehend darüber unterhalten, wer die Details des Arbeitsverhältnisses regeln soll. Wir sind klar zum Schluss gekommen, dass es nicht stufengerecht wäre, wenn die Einzelheiten des Anstellungsverhältnisses durch die Bundesversammlung geregelt würden. Deshalb beantragen wir Ihnen in Absatz 2, dass dies die Gerichtskommission tun soll, die Gerichtskommission, die wir ja auch im Rahmen der Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes beschlossen haben.

Ein kleiner Hinweis: Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir die Details dieser Kompetenz dann noch im Gerichtsverfassungsgesetz selbst zu regeln haben, weil Artikel 153 Absatz 3 der Bundesverfassung bestimmt: "Das Gesetz kann einzelne Befugnisse, die nicht rechtsetzender Natur sind, an Kommissionen übertragen." Genau das machen wir. Deshalb muss dann das im Geschäftsverkehrsgesetz bzw. im neuen Parlamentsgesetz noch aufgenommen werden. Wir haben die zuständige Kommission mittels eines Briefes darauf hingewiesen - so weit noch eine Bemerkung zur Bestimmung in Artikel 2 Absatz 2.