preparatory:AB 238258
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-12-04
Wortprotokoll
Wir haben eine Vorlage vor uns, die im Nachgang zur Finanzkrise vor zehn Jahren entstand. Sie erinnern sich, dass der Gesetzgeber im Zuge dieser Finanzkrise den Banken im Zusammenhang mit "Too big to fail" höhere Eigenkapitalauflagen machte. Die Botschaft des Bundesrates vom 14. Februar 2018 hat den erleichterten Kapitalaufbau für systemrelevante Banken zum Ziel. Sie sollen aufgrund von "Too big to fail"-Instrumenten nicht zusätzlich steuerlich belastet werden, weil sie diese Instrumente über ihre Konzernobergesellschaften herausgeben müssen. Der Ständerat ist hier Zweitrat. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten und sie anzunehmen. Der Nationalrat hat die Vorlage am 20. September 2018 beraten und dem unveränderten Entwurf des Bundesrates zugestimmt.
Zum Inhalt der Vorlage: Um zu verhindern, dass die Ausgabe von "Too big to fail"-Instrumenten Auswirkungen auf die Besteuerung der Beteiligungserträge hat, wird die Berechnung des Beteiligungsabzuges bei der Konzernobergesellschaft systemrelevanter Banken punktuell in zwei Richtungen angepasst. Zum Ersten sollen die auf die "Too big to fail"-Instrumente entfallenden Zinsaufwendungen nicht mehr Teil des Finanzierungsaufwandes sein, der den Beteiligungsabzug kürzt. Zum Zweiten sollen die weitergegebenen Mittel aus den "Too big to fail"-Instrumenten in der Bilanz der Konzernobergesellschaft ausgeklammert werden, weil sie den Beteiligungsabzug grundsätzlich erhöhen. Ohne diese gesetzlichen Anpassungen ergäbe sich im Ergebnis eine erhöhte Gewinnsteuerbelastung. Durch die beantragte Anpassung wird eine solche rein aufsichtsrechtlich bedingte potenzielle Steuererhöhung vermieden.
In der Vernehmlassung wurde namentlich von Wirtschaftskreisen teilweise kritisiert, dass die Vorlage einseitig auf die steuerlichen Rahmenbedingungen für Banken fokussiere. Als Reaktion darauf wird die Neuerung nun auf systemrelevante Banken beschränkt, um die Ausnahmebestimmung so eng wie möglich zu halten.
Eine Ausdehnung auf sämtliche Unternehmungen lehnen der Bundesrat, der Nationalrat und Ihre Kommission demgegenüber im jetzigen Zeitpunkt ab. Die generelle Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Konzernfinanzierung soll im Rahmen der laufenden Reform der Verrechnungssteuer weiterverfolgt werden. Im Nationalrat ist ein entsprechender Antrag für eine Ausdehnung auf alle Konzernobergesellschaften mit 122 zu 59 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt worden. In Ihrer Kommission ist dieser Antrag nicht mehr gestellt worden, weil der Finanzminister zugesichert hat, dass die eben erwähnte Reform der Verrechnungssteuer unmittelbar nach der kommenden Abstimmung zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung im Mai 2019 an die Hand genommen werde bzw. dass der Bundesrat beabsichtige, zu diesem Zeitpunkt eine entsprechende Vernehmlassung zu starten.
Die Vorlage hat eine gewisse Bedeutung, namentlich auch die Ausklammerung der Obergesellschaften der Banken, die nicht "too big to fail" sind, und aller übrigen Unternehmungen. Der Kommission ist bewusst, dass es um Arbeitsplätze in der Schweiz geht. Wenn Konzernfinanzierungen nicht aus der Schweiz heraus erfolgen, kann das dazu führen, dass entsprechende Unternehmensteile ins Ausland abwandern. Es war in der Kommission von 3000 bis 4000 relativ hochqualifizierten Stellen die Rede. Wenn Finanzierungsteile einer Unternehmensstruktur ausgegliedert werden, kann das dann im zweiten Schritt sogar dazu führen, dass andere Managementteile mitgehen würden, was ein unerwünschter Effekt wäre.
Es ist auch etwas schwer verständlich, wenn zum Beispiel die UBS oder die CS, wenn sie eine Obligation herausgeben, keine Verrechnungssteuer bezahlen müssen, aber Novartis, Roche oder Nestlé, wenn sie das Gleiche tun, schon. Aber wie gesagt: Diese Frage wird mit der Verrechnungssteuerreform angegangen werden. Sie ist nicht Teil des vorliegenden Paketes.
Ich beantrage Ihnen mit der einstimmigen Kommission, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.