Maurer Ueli · Bundesrat · 2018-12-04
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-12-04
Wortprotokoll
Wenn wir Besuche aus dem Ausland empfangen oder wenn ich selbst auf Besuch bei Finanzministerkollegen bin, dann muss ich immer zwei Dinge erklären: Das eine ist die Schuldenbremse, und da staunt man, dass wir eine Verfassung haben, an die man sich sogar hält; das andere ist der NFA, und da wundert man sich, dass wir einen Ausgleich zwischen so unterschiedlichen Konstellationen finden, wie es sie in der Schweiz gibt. Wir werden für diese beiden Instrumente bewundert.
Damit ist eigentlich schon gesagt, dass wir hier nicht nur eine finanzielle Vorlage haben, sondern insbesondere eine von staatspolitischer Bedeutung. Ich bin sogar der Meinung, dass das Finanzielle etwas in den Hintergrund rückt und der staatspolitische Gedanke im Vordergrund steht. Ich habe das in den letzten zwei Jahren auch an sehr vielen Kommissionssitzungen in verschiedensten Konstellationen zwischen Geber- und Nehmerkantonen erfahren: Am Schluss kam immer zum Ausdruck, dass man hier einen staatspolitischen Kompromiss suchen muss.
Wir haben wirklich eine komplexe Vorlage und komplexe Verhältnisse, die wir unter einen Hut zu bringen versuchen. Der NFA besteht ja eigentlich aus drei Töpfen:
Der Topf für den geografisch-topografischen Ausgleich stand heute nicht zur Diskussion. Dieser Topf gleicht insbesondere die Lasten von Berggebieten und peripheren Gebieten aus. Dieser Topf ist sehr gut gespiesen; wenn Sie den Wirksamkeitsbericht lesen, sehen Sie: Er ist sogar tendenziell überfüllt. Hier finden wir einen Ausgleich topografischer und geografischer Hindernisse.
Der zweite Topf ist für den soziodemografischen Ausgleich da. Das ist der Topf, der die Lasten der Zentren ausgleichen soll, weil die Zentren überdurchschnittlich belastet werden. Frau Fetz hat darauf hingewiesen, dass dieser Topf aufgrund der verfassungsmässigen Vorgaben eigentlich nicht genügend gefüllt ist. Man könnte das auch anders sagen: Grossstädte oder Agglomerationen werden für ihre Lasten - im Sinn der ursprünglichen Vorlage - nicht genügend entschädigt. Das ist der soziodemografische Topf.
Der Haupttopf, über den wir sprechen, ist der Ressourcenausgleich. Mit dem Ressourcenausgleich versuchen wir, unterschiedliche Steuerbelastungen auszugleichen. Hier haben wir zu Beginn bei dieser Vorlage die Limite bei 85 Prozent gesetzt, die ausgeglichen werden sollen. Das hat sich bis auf 88 Prozent entwickelt. Das heisst, dass die Geberkantone mehr bezahlen mussten, als sie ursprünglich angenommen haben, und die Nehmerkantone mehr erhalten haben, als man ursprünglich dachte. Es ging also bis 88 Prozent. In diesem Ressourcenausgleich versucht man nun, eben wieder einen gewissen Ausgleich zu finden. Man entfernt sich vom ursprünglichen Gedanken von 85 Prozent, sagt aber, 88 Prozent seien zu hoch, und der Kompromiss liegt bei 86,5 Prozent. Das ist der Kompromiss.
Das führt natürlich dazu, dass Nehmerkantone in Zukunft tendenziell weniger erhalten, als sie jetzt gerade erhalten. Sie erhalten aber mehr, als man ursprünglich dachte. Das ist der Kompromiss: 85 Prozent wurden angestrebt, 88 Prozent erreicht, und jetzt geht man auf 86,5 Prozent. Das ist der Nachteil für die Nehmerkantone, die damit weniger erhalten als jetzt aktuell. Aber die Nehmerkantone haben auch einen Vorteil, indem die 86,5 Prozent im Gesetz als Anspruch verankert werden. 86,5 Prozent ist nicht mehr ein Wert, der anzustreben ist, sondern er ist gesetzlich garantiert. Das ist langfristig auch ein Vorteil für die Nehmerkantone, die mit diesem Anteil rechnen können.
Das ist der Kompromiss, den wir eingehen. Damit werden die Geberkantone entlastet, und auch der Bund würde eigentlich entlastet. Der Kompromiss, den die Kantone vorschlagen, ist, dass die Nehmerkantone entlastet werden, aber der Bund zum Abschluss des Kompromisses seinen Anteil weiter bezahlt. Wir sprechen hier jetzt aus Sicht des Bundes von 280 Millionen Franken. So viel müssten wir eigentlich mit der neuen Regelung weniger bezahlen. Wir sind aber bereit, im Sinne eines Kompromisses diese 280 Millionen Franken weiter zuhanden der Kantone einzuschiessen, damit der Kompromiss steht.
Die Schwierigkeit bei dieser Vorlage ist: Wir haben nicht nur das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen zu regeln, viel schwieriger ist das Verhältnis unter den Kantonen, das nicht aus dem Gleichgewicht geraten soll. Ich komme selbst aus einem Geberkanton. Ich höre die harte Kritik, dass man einen Bundesrat nach Bern schickt, der diese Ströme nicht endlich unterbindet. Und in den Nehmerkantonen sagt man, man würde schon noch etwas mehr nehmen. Das Verhältnis unter den Kantonen ist für einmal staatspolitisch viel schwieriger als das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen.
Nun komme ich zurück zu diesen 280 Millionen Franken: Hier haben wir eine Verfassungsgrundlage. Wenn wir und Sie vom Bund her bereit sind, die 280 Millionen Franken bei diesem Kompromiss zu geben, brauchen wir dazu eine Verfassungsgrundlage. Wie das bereits ausgeführt wurde, haben wir mit dem soziodemografischen Topf die Möglichkeit, Mittel einzuspeisen. Die Kantone schlagen vor, dass wir von den 280 Millionen Franken 140 Millionen, also die Hälfte, in den soziodemografischen Topf einspeisen. Für die anderen 140 Millionen Franken haben wir eigentlich keine Verfassungsgrundlage, weil der Ressourcentopf gemäss Verfassung praktisch gefüllt ist.
Die Kantone haben dann einen Kunstgriff angewendet und ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Dieses Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass es möglich ist, in den Ressourcenausgleich vorübergehend noch Zahlungen zu leisten. Das Bundesamt für Justiz hat sich mit dem Gutachten der Kantone schwergetan, hat ihm aber am Schluss auch zugestimmt und gesagt, es sei als Übergangslösung denkbar. Der Bundesrat hat es dann so deklariert, dass er sagte, dass die Übergangslösung abnehmend, also degressiv, ist. Damit meinen wir, dass es gelungen ist, zuhanden der Nehmerkantone diese durchschnittlich 140 Millionen Franken in den Ressourcenausgleich einfliessen zu lassen, aber sie sind befristet, und es ist degressiv. Mehr liegt aufgrund der Verfassung nicht drin. Das ist der Kompromiss, den wir ausgearbeitet haben, und dem bitte ich Sie zuzustimmen.
Wenn Sie den Antrag der Minderheit Fournier annehmen, dann wollen Sie an diesem Kompromiss ganz am Schluss noch etwas ändern. Diese Geschichte ist ja mit den Kantonen und unter den Kantonen mit einer ganzen Reihe von Kompromissen entstanden. Man hat einem Punkt zugestimmt und hat aber einen nächsten Kompromiss gefordert. Wenn Sie jetzt einen Kompromiss auflösen, dann gibt es eine Kettenreaktion. Sie können eine Lawinenverbauung nehmen oder einen Holzstoss: Wenn Sie das unterste Holz entfernen, dann rutscht alles nach, und die Beige gerät aus den Fugen. Diese Gefahr besteht, wenn Sie das Paket aufschnüren.
Alle Vorschläge und alle Überlegungen, die ich heute gehört habe, haben wir in diesen Kommissionen mehrmals diskutiert und geprüft und immer wieder verworfen, weil sie am Schluss nicht mehrheitsfähig waren. Ich denke, hier besteht schon auch eine staatspolitische Verantwortung für den Bundesrat; Sie müssen das selbst beurteilen.
Vor vier Jahren sagten wir den Kantonen, sie sollten sich auf eine Lösung einigen; sollten sie eine Lösung finden, [PAGE 929] würden wir diese unterstützen. Das war das Versprechen. Die Kantone haben eine Kommission eingesetzt, deren erster Vorschlag hochkant gescheitert ist; sie mussten eine zweite Runde einschalten. Was jetzt vorliegt, ist eigentlich ein Kompromiss der Kantone. Es ist beachtlich, dass 22 von 26 Kantonen diesem Kompromiss zustimmen, 2 enthalten sich, und 2 lehnen ihn ab. Ich habe durchaus Respekt vor den Gründen für eine Ablehnung. Je nachdem, aus welcher Optik man es beurteilt, kann man den einen oder den anderen Mangel feststellen. Aber das kann jeder Kanton tun, wenn er seine spezielle Lage beurteilt.
Ich glaube, das Gesamtpaket ist einerseits der Versuch, finanzielle Gerechtigkeit zu schaffen, aber es ist keine exakte Wissenschaft. Es ist vor allem ein staatspolitischer Akt, ein Gleichgewicht zwischen so unterschiedlichen Kantonen zu schaffen. Nehmen Sie Zürich mit 1,3 Millionen Einwohnern und einen kleinen Kanton mit unterschiedlicher Steuerbelastung, mit unterschiedlichen topografischen Bedingungen, mit unterschiedlichen Zentrumslasten. Da kann es keine mathematische Genauigkeit geben; es braucht ein finanzielles Mass, und es braucht den staatspolitischen Kompromiss. Das ist hier gelungen, Sie sollten dem zustimmen.
Wir haben die Möglichkeit, die Wirksamkeit wieder zu überprüfen. Wir schlagen vor, die Evaluationsphase auf sechs Jahre auszudehnen, damit wir auch die Konsequenzen der Steuervorlage 17 berücksichtigen können: Es ist durchaus möglich, dass es zu Verschiebungen kommt, die man dann wieder berücksichtigen muss.
Wir haben auch mit den Zeta-Faktoren - das betrifft die Standesinitiative Luzern 17.316 - in der Steuervorlage mindestens gegenüber dem jetzigen Zustand eine wesentliche Verbesserung für die Ansiedlung erzielt. Es ist nichts perfekt in diesem Land, aber es wird optimiert. Mit diesen Zeta-Faktoren haben wir einen Schritt getan, um diesen Ausgleich zu verbessern. Je nachdem, aus welcher Optik man es betrachtet, ist es nicht das Maximum, aber es ist eben auch ein Schritt, um den Ausgleich weiter zu optimieren. Wir zementieren das ja auch nicht auf ewig; wir müssen das selbstverständlich wieder beurteilen im Wirksamkeitsbericht. Wir werden schon in vier Jahren damit beginnen müssen, damit wir Ihnen rechtzeitig Bericht erstatten können.
Ich denke, es ist eine Vorlage, die lange unterwegs war, die immer wieder verworfen wurde, bei der man immer wieder Kompromisse gesucht hat. Der Kompromiss, der heute vorliegt, ist vor allem ein Verständnis unter den Kantonen, die so unterschiedliche Voraussetzungen haben. Wir sollten, meine ich, das respektieren und der Vorlage als Ganzes so zustimmen. Ich bitte Sie, sie nicht aufzuschnüren, weil alles nachrutscht, wenn Sie ein Holzstück aus der Beige nehmen. Dann besteht die Gefahr, dass wir von vorne beginnen müssen. Ob es noch einmal gelingt, das in dieser Form abzuschliessen, bin ich mir nicht sicher, weil die Spannung immer vorhanden war und auch jetzt noch ein bisschen da ist - wir spüren das ja.
In diesem Sinne bitte ich Sie, einzutreten, die Minderheitsanträge abzulehnen und der Vorlage zuzustimmen.