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Huber Annemarie · 2002-06-05

Huber Annemarie · Bern · 2002-06-05

Wortprotokoll

In der Tat geht es hier um eine wesentliche Neuerung bei der Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Mit einer behutsamen Regel soll dem Bundesrat die Möglichkeit gegeben werden, Informations- und Sensibilisierungskampagnen im Hinblick auf die nächsten Wahlen durchzuführen - zuerst [PAGE 341] einmal in Bezug auf die Vertretung der Geschlechter in den eidgenössischen Räten; Frau Brunner, aber auch Frau Langenberger und Frau Berger haben eindrücklich darauf hingewiesen. Ich möchte vor allem auf Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung hinweisen - dies vor allem an die Adresse von Herrn Reimann -: Dieser Artikel weist den Gesetzgeber ausdrücklich an, nicht nur für die rechtliche, sondern auch für die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau zu sorgen. Dazu gehört auch die Vertretung der Geschlechter in den Behörden, insbesondere in den Parlamenten. Vor allem die Ergebnisse der letzten Nationalratswahlen haben gezeigt, dass die Vertretung der Frauen rückläufig ist, insbesondere im Nationalrat, dann aber auch in Bezug auf einzelne Parteien.

In der Kommission wurde der Wunsch geäussert, für diese Informationskampagnen seien auch Eckwerte aufzuzeigen. Der Bundesrat macht dies gerne; er würde sich bei solchen Informations- und Sensibilisierungskampagnen auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung abstützen. Ich möchte sagen, was das Bundesgericht bis anhin dazu gesagt hat: Informations- und Sensibilisierungskampagnen dürfen unabhängig von der Grösse des Wahlkreises die Chancengleichheit unter den Kandidatinnen und Kandidaten zwar fördern, sie dürfen sie aber nicht beeinträchtigen; das ist der erste Grundsatz des Bundesgerichtes. Das Bundesgericht schreibt aber auch, dass Kampagnen unabhängig von der Grösse des Wahlkreises keinerlei parteipolitische Begünstigungen implizieren oder suggerieren dürfen. Schliesslich dürfen sich die Behörden auch sonst nicht mit einzelnen Gruppen oder Richtungen identifizieren. Sie dürfen unabhängig von der Grösse des Wahlkreises weder für noch gegen einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten Stellung beziehen. Die Kampagne darf aber auch in keinem Fall das Mass des zur Zielerreichung Notwendigen inhaltlich, ausdehnungsmässig oder finanziell übersteigen oder rechtsungleich und willkürlich sein. Das sind die Eckwerte des Bundesgerichtes, an die sich der Bundesrat selbstverständlich auch halten würde.

Mir - aber auch dem Bundesrat - geht es vor allem um die Förderung der Wahlbeteiligung. Ich habe bereits erwähnt, dass die Wahlbeteiligung von über 80 Prozent zu Beginn des letzten Jahrhunderts auf noch 65 Prozent in den Siebzigerjahren bis auf knapp über 40 Prozent Ende des letzten Jahrhunderts bedenklich zurückgegangen ist. Bereits der Rückgang in der ersten Hälfte des Jahrhunderts hat das Parlament in den Sechziger- und Siebzigerjahren bewogen, den Bundesrat aufzufordern, die Gründe für den bedenklichen Rückgang zu untersuchen. Es wurden umfangreiche wissenschaftliche Studien gemacht, die auch ganz konkrete Massnahmen vorgeschlagen haben. Einziges Mittel im Kampf um eine Erhöhung der Wahlbeteiligung, das übrig geblieben ist, sind eben Informationskampagnen zur Stärkung der Wahlbeteiligung, also genau das Mittel, das wir Ihnen jetzt vorschlagen. Der Bundesrat denkt auch, dass es Aufgabe des Staates sei, hier entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

Ich möchte Sie fragen, wer es sonst tun würde, wenn das nicht der Staat bzw. die Behörden tun. Die Parteien, die dafür noch infrage kämen, verfügen über zu geringe finanzielle Mittel. Das ist auch der Grund, weshalb wir zusammen mit den Parteisekretären bereits erste Skizzen für solche Informationskampagnen entworfen haben und uns die Parteien eindrücklich aufgefordert haben, eben hier Massnahmen zu ergreifen. Ich denke, dass zumindest die Informationskampagnen zur Förderung der Stimm- und Wahlbeteiligung auch staatspolitisch wichtig sind.

Wie gedenken wir nun vorzugehen bei solchen Kampagnen? In einer ersten Runde haben wir etwa eine Million Franken zur Verfügung. Diese Kredite müssten übrigens im üblichen Budgetrahmen vom Parlament auch noch genehmigt werden. Wir denken, dass es zulässig sein wird, auf die Untervertretung eines Geschlechtes oder einer Altersgruppe im Sinne der Information hinzuweisen und die Wählerschaft damit auf eine wichtige Frage aufmerksam zu machen.

Besonderes Augenmerk möchten wir der Frage widmen, ob unterschiedliche Voraussetzungen in den verschiedenen Kantonen oder etwa die bisherige Vertretung in den Parlamenten eine Fokussierung der Kampagne auf bestimmte Inhalte rechtfertigen oder zur Folge haben. Diese Frage werden wir eingehend prüfen. Das Hauptgewicht der Kampagne werden wir aber so oder so auf die Förderung der Wahlbeteiligung legen. Ich denke, dass es auch in diesem Zusammenhang wichtig ist, sich an die jüngere Generation zu richten. In Zukunft sollte es vermehrt gelingen, eben auch die jüngere Generation an die Wahlurnen zu bringen. Insofern können wir auch dem Beschluss des Nationalrates, der eben den Jungen Rechnung trägt, zustimmen und ihn unterstützen.

Ich möchte Sie also bitten, vor allem aus den staatspolitisch wichtigen Gründen, die ich erwähnt habe, der Minderheit der Kommission zuzustimmen.