Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2018-12-03
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-03
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen in den nächsten ein- bis eineinhalb Stunden kurz darlegen, wie die Artikel 3 und 6 in diesem Gesetz zu bewerten sind. Nein, Spass beiseite, ich mache es sehr kurz.
Uns liegt jetzt viel daran, dass wir bei Artikel 3 Absatz 6 den Bundesrat schon etwas an die Leine nehmen, insofern, als wir die internationalen bilateralen Verträge mit den anderen Staaten auch wirklich sehen wollen, damit die Firmen entsprechend rasch international kompensieren können. Wie ich es auch beim vorherigen Geschäft gesagt habe, ist der Klimanationalismus fehl am Platz. Wir sind jetzt auf dem Weg zu einer internationalen Klimapolitik. Das bedarf aber internationaler, völkerrechtlicher Verträge.
Als kontraproduktiv erachten wir den Einzelantrag Grossen Jürg, der eine zwei- bis dreifache Anrechnung der internationalen Massnahmen verlangt. Das würde dazu führen, dass weniger und nicht mehr Klimaschutz gemacht würde, weil es schlicht zwei- oder dreimal teurer wäre, wenn man das Gleiche erreichen wollte. Wie man auf einen solchen Antrag kommt, verstehe ich nicht.
Wichtig ist auch, dass wir bei Artikel 6 entsprechend den Verweis auf Artikel 6 des Pariser Abkommens haben - es ist die gleiche Artikelnummer. Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens ist im Prinzip eigentlich die Basis für all das, was in Katowice jetzt diskutiert wird: Wie wird dann gerechnet? Kann man doppelt anrechnen, ja oder nein? Die Antwort ist: nein. Und auch die Modalitäten werden dort entsprechend diskutiert. Deshalb erachten wir es als unnötig, dem Bundesrat weiter gehende Befugnisse zu geben. Es reicht, wenn man sich bei den Anforderungen qualitativer Natur und auch bei den Umsetzungen hinsichtlich der Doppelanrechnungen an Artikel 6 des internationalen Abkommens von Paris hält.
Aus diesem Grund bitte keinen Swiss Finish - unterstützen Sie bei Artikel 6 entsprechend die Minderheit I!
[VS]