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Reimann Maximilian · Ständerat · 2002-06-05

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-05

Wortprotokoll

Was uns hier der Bundesrat und der Nationalrat - dieser gar noch in einer erweiterten Fassung - beantragen, ist aus Sicht demokratisch gesinnter, mündiger Bürger unverständlich, um nicht zu sagen empörend. Das ist, gelinde gesagt, zum Fenster hinausgeworfenes Geld. Die Durchführung solcher Sensibilisierungskampagnen ist nichts anderes als unnötige Arbeitsbeschaffung für die personellen Überkapazitäten in staatseigenen Büros wie demjenigen zur Gleichstellung von Frau und Mann oder staatssubventionierten nationalen NGO wie etwa solche zur Frauen- oder zur Jugendförderung. Solche staatlich gesteuerten Sensibilisierungskampagnen sind überflüssig und finanzpolitisch unverantwortlich; ich stimme da voll und ganz mit Kollege Inderkum überein. Die Stimmbeteiligung will man angeblich mit solchen Plakat-, Inserate- oder Medienkampagnen erhöhen. Das Beste, was man in dieser Hinsicht tun kann, ist doch längst verwirklicht, nämlich die Möglichkeit der Stimmabgabe auf dem Korrespondenzweg sowie die Plakate, wie sie in vielen Gemeinden Usus sind und einen mit dem Hinweis "Heute Wahlen, heute Abstimmung" an den bevorstehenden Urnengang erinnern. Da braucht es nun wirklich nichts anderes zusätzlich.

Und wie steht es um die Kampagne zur Förderung von Frauen- und Jugendkandidaturen? Da fehlt es, aus meiner Sicht jedenfalls, schlicht und einfach an der verfassungsmässigen Grundlage, weshalb ich nicht darum herumkomme, auch dazu noch etwas zu sagen. Dieses Bundesgesetz basiert auf vier Artikeln unserer Verfassung. Ich habe sie alle genau angeschaut: Keiner gibt uns das Recht, Bundesmittel für solche Zwecke abzuzweigen. Artikel 39 regelt die Ausübung der politischen Rechte, Artikel 136 enthält allgemeine Bestimmungen über die politischen Rechte, Artikel 149 betrifft die Zusammensetzung und Wahl des Nationalrates, und in Artikel 192 ist von der Revision der Verfassung die Rede. Keiner dieser Verfassungsartikel enthält finanzielle Kompetenzen für die hier angepeilten Zwecke. Sie, Frau Bundeskanzlerin, haben unter anderem Artikel 8 Bundesverfassung zitiert. Auch da findet sich meines Erachtens kein konkreter Hinweis, dass finanzielle Mittel für politische Kampagnen gesprochen werden können. Da ist lediglich und insbesondere die Rede von der Gleichstellung von Männern und Frauen in Familie, Ausbildung und Arbeit.

Wenn unser Rat landläufig schon als juristisches Gewissen der Nation empfunden wird, dann gibt es konsequenterweise nichts anderes, als sich hier der Mehrheit der Kommission anzuschliessen. Sollte trotzdem in unserem Parlament die Meinung vorherrschen, man sollte die [PAGE 340] politische Stellung von Jugendlichen und Frauen mit finanziellen Mitteln fördern, dann tue man dies bitte in jenen Ländern, insbesondere Asiens oder Afrikas, in welchen in dieser Hinsicht wirklich Handlungsbedarf besteht - aber sicher nicht in der basisdemokratischen Schweiz.