Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2018-12-04
Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-04
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit, die beiden Artikel 8 und 9 zu streichen; dies aus folgenden Gründen:
Der Gebäudesektor hat im Bereich der Treibhausgase sein sektorielles Zwischenziel 2015 mit einer Reduktion von 26 Prozent übererfüllt. Dieser Bereich hat somit die grösste Treibhausgasreduktion seit 1990 erzielt und wurde vom Sektor Verkehr als grösster Emittent abgelöst. Dies war trotz eines Bevölkerungswachstums von 14 Prozent und eines Wohnflächenanstiegs von 26 Prozent in den vergangenen 15 Jahren möglich.
Mit der CO2-Abgabe und den damit verbundenen Grenzwerten für den Bereich Gebäude und Industrie wird der Gebäudebereich bereits mittels zweier Statistiken in die Schranken gewiesen. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb in Artikel 8 mittels einer weiteren Statistik nur der Gebäudebereich erfasst werden soll. Für die sektorielle Statistik der Treibhausgase wie auch für die Statistik zum CO2-Ausstoss bestehen im Gesetz - und angekündigt auch in der Botschaft zu diesem Erlass - bereits diverse Zwischen- und Endziele für die Dekade 2021-2030. Mittels dieser Ziele lässt sich der Absenkpfad des Treibhausgasausstosses bereits genügend gut vorzeichnen und die Zielerfüllung einordnen. Es ist nicht einzusehen, weshalb allenfalls gerade der Gebäudesektor hier mit einem zusätzlichen Zwischenziel gegängelt werden soll.
Das Zwischenziel gemäss Artikel 8 in der Fassung des bundesrätlichen Entwurfes soll für die Jahre 2026/27 gesetzt werden, was kurz vor dem Endziel der Dekade 2021-2030 liegt. Ein Zwischenziel so kurz vor Ende dieser Dekade zu setzen ist meines Erachtens sinnlos. Anhand des Absenkpfades kann jährlich kontrolliert werden, inwieweit die einzelnen Sektoren auf Kurs sind.
Mit den aktuellen und den geplanten Massnahmen der Kantone ist ein Absenkziel für den Gebäudebereich bis 2030 um 40 Prozent realistisch. Alle höher gesteckten Zielwerte sind utopisch und verkennen die langen Erneuerungszyklen, wie sie der Gebäudepark kennt. Wenn solch hohe Ziele gesteckt werden sollen, dann wohl einzig und alleine deshalb, um legitimiert weitere Massnahmen im Gebäudebereich beschliessen zu können.
Allfällige Strafmassnahmen, wie den in Artikel 9 vorgeschlagenen Grenzwert des CO2-Ausstosses pro Quadratmeter Wohnfläche, bereits jetzt, zehn Jahre vor Inkrafttreten der Massnahme, zu beschliessen wäre absolut verfrüht, insbesondere, da keine Not besteht. Im Gebäudebereich ist man auf Zielkurs. Dies bestätigt auch der vor zwei Wochen publizierte Bericht des BFE zur Zielerreichung der Energiestrategie 2050. Beim Endenergieverbrauch pro Kopf wurde bereits der Zielwert von 2020 erreicht. Der Verbrauch an Erdölbrennstoffen hat sich in den vergangenen 17 Jahren halbiert.
Die Gesetzgebung rund um den Gebäudebereich ist in der Hoheit der Kantone. Mit den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2014 haben die Kantone bereits ein sehr enges Korsett für die kantonalen Energievorschriften geschnürt. Seitens Bund braucht es weder heute noch im Jahre 2027 oder 2030 subsidiäre Grenzwerte und Gebäudestandards. Die Kantone und der Markt regeln dies bereits.
Zudem werden mit den Artikeln 8 und 9 Eigentümer diskriminiert, welche die Möglichkeit nicht haben, grosse Sanierungsprojekte oder neue Heizungen zu finanzieren. Es trifft einmal mehr wieder die Kleinen. Es ist zu respektieren, dass gewisse Leute sich gewisse Investitionen aus unterschiedlichen Gründen aktuell und zukünftig nicht leisten können. Die Gründe mögen so vielseitig sein, wie es Häuser und Immobilien in der Schweiz gibt. Hier darf und sollte der Staat den Bürger nicht weiter bevormunden.