Germann Hannes · Ständerat · 2018-12-04
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-04
Wortprotokoll
Zu Artikel 3a, der ja der Kern dieser Vorlage ist: Hier wird das Ressourcenpotenzial mit 86,5 Prozent - das ist die Mindestausstattung - im Gesetz festgeschrieben. Das hat eben den Vorteil, dass sie inhaltlich gekoppelt ist mit dem Bedarf und der Grösse des Finanzausgleichs. Das ist ein ganz wichtiger Vorzug.
Wenn sich die Disparitäten zwischen den Kantonen vergrössern, vergrössert sich der Finanzausgleichstopf. Bisher war das eine politisch festgelegte Grösse, die zudem willkürlich festgelegt wurde. Wenn die Disparitäten zwischen den Kantonen abnehmen, wird der Finanzausgleich natürlich wieder kleiner. Das ist durchaus so gewollt: Wenn der NFA sein Ziel erreicht, kann er zurückgefahren werden; wenn er das Ziel verfehlt, muss der Betrag hinaufgefahren werden. Das ist eigentlich das Beste an diesem System, das zugegebenermassen ja nicht perfekt ist, wie wir auch im Rahmen der Eintretensdebatte gehört haben.