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Germann Hannes · Ständerat · 2018-12-04

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-04

Wortprotokoll

Genau hier wird der Beitrag der ressourcenstarken Kantone festgelegt, und zwar auf das verfassungsmässige Minimum von zwei Dritteln des Bundesbeitrages. Absatz 3 legt dann fest, dass die ressourcenstarken Kantone jeweils einen einheitlichen prozentualen Anteil auf demjenigen Ressourcenpotenzial pro Kopf entrichten, das über dem schweizerischen Durchschnitt liegt. Das entspricht auch der geltenden Regelung. [PAGE 930]

Hier kann ich gleich noch den Hinweis auf die nächsten Artikel machen, "Festlegung der Mittel für den Ressourcenausgleich" und "Verteilung der Mittel des Ressourcenausgleichs", also auf die Artikel 5 und 6, die ja aufgehoben werden sollen. Diese Bestimmungen werden allesamt durch Artikel 3a und Artikel 4 Absätze 2 und 3, über die ich jetzt rede, ersetzt.