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Bischof Pirmin · Ständerat · 2018-12-04

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-12-04

Wortprotokoll

Wir sprechen also über das multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Hinter diesem umständlichen Titel verbirgt sich das sogenannte Beps-Projekt. Beps ist die Abkürzung für Base Erosion and Profit Shifting. Die Bekämpfung der ungerechtfertigten Steuervermeidung multinationaler Unternehmungen ist ja zu einem zentralen Anliegen der internationalen Staatengemeinschaft geworden. Deshalb lancierte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die OECD, zusammen mit den G-20-Staaten im Jahre 2013 dieses Beps-Projekt. Mit seiner Botschaft vom 22. August 2018 beantragt der Bundesrat, dem Bundesbeschluss über die Genehmigung dieses Abkommens zuzustimmen. Der Klarheit halber: Es handelt sich hier nicht um das sogenannte Country-by-Country-Reporting. Dieses Beps-Projekt haben wir bereits genehmigt, und es tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

2015 wurden mehrere Berichte zum Beps-Aktionsplan von 2013 veröffentlicht. Verschiedene dieser Berichte enthalten Vorschläge für Bestimmungen zur Anpassung der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen. Damit diese Anpassungen rasch und kosteneffizient umgesetzt werden können, wurde das Beps-Übereinkommen multilateral ausgearbeitet. Die Schweiz war an dessen Ausarbeitung beteiligt und unterzeichnete es am 7. Juni 2017.

Das Beps-Übereinkommen ermöglicht es, Vorbehalte anzubringen. Die Schweiz muss also Bestimmungen, die keine Mindeststandards des Abkommens betreffen, nicht übernehmen. Eine Liste der schweizerischen Vorbehalte und Notifikationen ist Bestandteil des Bundesbeschlusses. Sie haben die Liste in Ihren Unterlagen. Im Wesentlichen setzt die Schweiz mit dem Beps-Übereinkommen die Mindeststandards zur Verhinderung eines Missbrauchs des Abkommens und zur Verbesserung der Wirksamkeit von Streitbeilegungsmechanismen um. Der Ständerat ist Erstrat.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, auf die Vorlage einzutreten und sie anzunehmen.

Der Kern der Vorlage - staatsrechtlich gesehen - ist der Umstand, dass der Bundesrat in Zukunft gewisse Änderungen an Doppelbesteuerungsabkommen selbstständig vornehmen darf. Klar ist, dass, wenn die Schweiz ihre Vorbehalte und Notifikationen anpassen möchte, der Bundesrat das in diesem Falle nicht eigenständig tun kann, sondern mit dem ordentlichen Staatsvertragsverfahren die Vorlage mit einem Bundesbeschluss dem Parlament vorlegen muss und es auch eine Referendumsmöglichkeit gibt. Wenn es aber um reine Ausdehnungen des heute genehmigten Abkommens auf zusätzliche Staaten geht und die Vorbehalte der Schweiz uneingeschränkt übernommen werden, soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, dies eigenständig zu machen.

Das heutige Abkommen bezieht sich erst, aber immerhin auf Argentinien, Chile, Indien, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Südafrika, Tschechien und die Türkei. Es ist durchaus denkbar, dass weitere Staaten dazukommen. Für diese Situation ist gemäss Artikel 2 des Bundesbeschlusses die vorliegende Vereinfachung gedacht.

In der Vernehmlassung haben namentlich die Kantone Vorbehalte geäussert, Vorbehalte bezüglich des Streitbeilegungsmechanismus. Deshalb sieht die Vorlage, die jetzt vor Ihnen liegt, vor, dass die Bestimmungen erst ab Inkrafttreten und nicht rückwirkend gelten. Es ist vorgesehen, dass das Verfahren nur für die kommenden Steuerjahre gelten wird, also nur für die Steuerjahre ab der Anwendbarkeit des Abkommens, bzw. für diejenigen Fälle, bei denen die Schiedsklausel gemäss Beps-Übereinkommen in die Doppelbesteuerungsabkommen übernommen wird.

Ich beantrage Ihnen namens Ihrer Kommission, auf die Vorlage einzutreten und sie gutzuheissen.