Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2018-12-04
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-04
Wortprotokoll
Hier in diesem Block gibt es einige Wiederholungen, und zwar Wiederholungen in Bezug auf die fossil-thermischen Kraftwerke, die wir ja schon gestern bei der Kopplung zwischen dem EU-Emissionshandelssystem und dem Schweizer Emissionshandelssystem diskutiert haben.
Meine Minderheit zu Artikel 21 zeugt eigentlich davon, dass wir hier jetzt trotzdem im CO2-Gesetz den gestrigen Fehlentscheid berichtigen müssen, und zwar, dass die fossil-thermischen Kraftwerke im Emissionshandelssystem nicht nach Mindestpreisen bewertet werden müssen und auch nicht die externen Kosten mit einberechnet werden müssen.
Ich habe gestern auf der einen Seite die Frage gestellt, wie man Mindestpreise festlegt, und auf der anderen Seite, wie man die externen Kosten genau einrechnet. Ich habe diese Frage auch dem Kommissionssprecher gestellt. Man konnte mir keine Angaben machen, was denn bei den fossil-thermischen Anlagen ein entsprechender Mindestpreis ist. Man weiss aber, dass sich beim Emissionshandelssystem der EU die Preise von 6 bis 7 Euro pro Tonne jetzt auf knapp 20 Franken pro Tonne erhöht haben. Deshalb wäre dann ein allfälliger Mindestpreis sicher auch im Lichte der Kursentwicklung der Zertifikate im EU-Emissionshandelssystem dynamisch anzupassen. Das wird ein sehr bürokratisches Unterfangen sein, weil man dann immer getrieben ist. Es kann auch sein, dass der Mindestpreis einer Emissionsrückerstattung bei den fossil-thermischen Kraftwerken plötzlich tiefer ist als der Emissionshandelspreis im Markt, was unmöglich das Ziel der Übung sein könnte.
Bei den Artikeln 26 und 29 habe ich die Minderheiten so formuliert, dass entsprechend - das sieht man dann auch in Block 4 wieder - die Sanktionierungen der Betreiber bei den Emissionsrechten bzw. die Ersatzleistung bei fehlender Kompensation deutlich gesenkt werden. Warum?
Man hat ja in diesem Gesetz - dann im nächsten Block - auch noch darüber zu befinden, wie hoch die CO2-Abgabe auf Brennstoffen effektiv sein soll. Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen ist heute mit 36 bis 120 Schweizerfranken pro Tonne ausstaffiert. Bei dieser Spanne wollen wir bleiben, weil man mit den aktuell 96 Franken pro Tonne in der Schweiz im internationalen Vergleich mit Abstand die höchste CO2-Abgabe zu entrichten hat. Diese Höhe der CO2-Abgabe ist sozusagen auch etwas der Treiber in Bezug auf die Sanktionierungen. Und die Sanktionierungen sind dann mit 220 Franken bei der Ersatzleistung bei Nichtabgabe von Emissionsrechten bzw. mit 320 Franken bei der Ersatzleistung bei fehlender Kompensation durch den Bundesrat deutlich zu hoch angesetzt - ich sage das bewusst: deutlich zu hoch angesetzt. Dort greift dann auch der Einzelantrag Regazzi ein, der entsprechend eine niedrigere Abgabe vorschlägt. Dieser Antrag lag in der Kommission allerdings nicht vor.
Das Grundkonstrukt bzw. die Grundaussage der Anträge aus der FDP-Fraktion, wie wir sie Ihnen präsentieren, ist: Wir akzeptieren die heutige Höhe der CO2-Abgabe bis maximal 120 Franken - es ist wie gesagt die höchste Abgabe, die man international kennt. Aber entsprechend muss man bei den Sanktionierungen realistisch bleiben. Deshalb beantragen wir bei Artikel 26 Absatz 1 einen Betrag von 125 Franken pro Tonne CO2-Äquivalente und bei Artikel 29 entsprechend als Ersatzleistung einen Betrag von 160 statt gemäss Bundesrat und Mehrheit 320 Franken. Das alles fordern wir im Lichte einer kohärenten Legiferierung bezüglich Abgabehöhe und Sanktionierung.