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Weibel Thomas · Nationalrat · 2018-12-06

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2018-12-06

Wortprotokoll

Ich begründe zuerst die Minderheit zum Funktionsaufwand im Bundesamt für Gesundheit (BAG). Ich vertrete diese Minderheit - die grösstmögliche Minderheit - wie bereits in der ersten Debatte. Die Mehrheit kam mit Stichentscheid des Präsidenten bei 12 zu 12 Stimmen zustande.

Die Mehrheit will beim BAG den Funktionsaufwand um 1,4 Millionen Franken kürzen. Es ist übrigens fast die einzige Querschnittkürzung, welche eine Mehrheit gefunden hat. Diese Kürzung entspricht rund 9 Prozent des gesamten Funktionsaufwandes. Aus diesem Kredit wird der Beizug von externen Sachverständigen finanziert, beispielsweise für Studien zu Kostendämpfungsmassnahmen im Gesundheitswesen. Wir alle wollen ja die Kosten dämpfen. Dazu braucht es aber Fachwissen und Untersuchungen, um am richtigen Ort und mit Augenmass handeln zu können. Es sind aber nicht nur diese Studien, das BAG braucht auch Unterstützung bei der Abarbeitung der parlamentarischen Vorstösse. In einer einzigen Session wurden über hundert Vorstösse eingereicht, welche das BAG betreffen. Am Ende erledigt das BAG vier von fünf dieser Vorstösse selber, der Rest muss mit externen Ressourcen abgedeckt werden. Aktuell sind beim BAG etwa zwanzig Berichte pendent, die als Aufträge aus Postulaten und Motionen, welche vom Parlament angenommen wurden, resultierten. Wenn Sie mit der Mehrheit die Mittel kürzen, sollten Sie sich konsequenterweise mit Vorstössen zurückhalten und keine weiteren Berichte mehr einfordern.

Das Gesundheitswesen wird immer komplexer. Dabei macht es keinen Sinn, dass das Bundesamt alle Kompetenzen inhouse aufbaut. Es ist unsinnig, Ressourcen auf Spitzenlasten auszurichten. Die Ämter müssen die Flexibilität und die Mittel haben, um externe Ressourcen und externes Know-how beiziehen zu können.

Bitte unterstützen Sie die Minderheit und damit den Bundesrat, und räumen Sie die Differenz zum Ständerat aus!

Mein zweiter Minderheitsantrag betrifft die Vollzugsstelle Zivildienst. Die Mehrheit hält auch hier daran fest, dass der Funktionsaufwand gegenüber dem Budget des Bundesrates um 1,6 Millionen Franken zu kürzen sei. Das Ziel der Kürzung ist strategisch: Man will den Zivildienst schwächen. Er soll weniger attraktiv sein, und die Zulassungszahlen sollen tief gehalten werden. Die Zulassungszahlen können aber nicht über den Voranschlag und den Finanzplan gesteuert werden: Dazu braucht es eine Gesetzesänderung, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen und beantragt worden ist. Auch die vom Bundesrat beschlossene Aufwertung der Vollzugsstelle zum Bundesamt können Sie über das Budget gar nicht rückgängig machen, das ist der falsche Fokus. Dazu bräuchte es einen Vorstoss. Zudem hat Bundesrat Schneider-Ammann in der Kommission ausgeführt, dass das Upgrade zum Bundesamt einmalige Kosten von nur einigen Zehntausend Franken verursacht. Das beantragte Geld wird benötigt, um den Betrieb sicherzustellen. Zudem wird in die Informatik investiert, um die grosse Zahl von Gesuchen innert nützlicher Frist behandeln zu können.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen, dem Bundesrat zu folgen und auch hier die Differenz zum Ständerat auszuräumen.