Maurer Ueli · Bundesrat · 2018-12-06
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-12-06
Wortprotokoll
Ich nehme zu den Anträgen in Block[NB]1 Stellung.
Wir haben zuerst das Bundesamt für Gesundheit, und hier gibt es den Minderheitsantrag Weibel. Worum geht es hier? Es geht darum, dass das Bundesamt für Gesundheit eine ganze Reihe von gesetzlichen Aufträgen hat, Kostendämpfungsmassnahmen entsprechend zu überprüfen und Bericht zu erstatten. In diesem Bereich beträgt der Anteil, den Sie [PAGE 1993] kürzen möchten, 9 Prozent. Wir sind eher der Meinung, dass es hier nicht um Kosten, sondern um Investitionen geht. Wir versuchen ja mit den Berichten und dem Monitoring, die Kosten im Gesundheitswesen zu senken, indem wir sie überwachen. Mit dieser Kürzung treffen Sie eigentlich nicht den Kostenbereich, sondern greifen meiner Meinung nach in Investitionen ein. Angesichts der Milliardenbeträge, die wir für das Gesundheitswesen ausgeben, denke ich, dass es Sinn macht, hier diese 1,4 Millionen Franken stehenzulassen. Damit können wir ein umfassendes Monitoring der Gesundheitskosten erstellen und daraus ableitend entsprechende Vorschläge machen, wie, wo und wann Kostendämpfungen vorgenommen werden können.
Ich glaube, es ist eine falsche Voraussetzung, wenn Sie glauben, dass wir hier Kosten sparen. Sie sparen im Bereich der Investitionen. Insbesondere erfüllen wir auch eine ganze Reihe von Aufträgen, die Sie uns erteilt haben. Auch wenn Sie es unter dem Aspekt Kosten betrachten, wäre es wohl eher eine Verschiebung - weil gewisse Aufträge später erfüllt werden könnten -, als dass es eine echte Sparübung ist.
Ich bitte Sie also, hier der Minderheit, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen. Ich glaube, das Ziel, hier ein Sparvolumen zu definieren, ist mit dem Kürzungsantrag nicht ganz erreicht. Ich empfehle die Minderheit Weibel, also den Antrag des Bundesrates und den Beschluss des Ständerates.
Zur Eidgenössischen Finanzkontrolle äussere ich mich nicht. Das ist im Sinne der Gewaltenteilung Ihr Geschäft.
Ich komme zum Antrag der Minderheit Schneider Schüttel, der das Bundesamt für Landwirtschaft betrifft. Hier geht es um den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. Ich möchte festhalten, dass wir durchaus die gleichen Ziele verfolgen, die die Minderheit hier beantragt. Wir haben im Budget 2019 beim Bundesamt für Umwelt 2,7 Millionen Franken für den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel eingestellt. Sie finden ihn also nicht im Bereich Landwirtschaft, sondern im Bundesamt für Umwelt, weil das Programm für den Pflanzenschutzbereich ein wichtiges Anliegen der Umweltverbände ist und auch für den Bereich Umwelt generell wichtig ist. Das ist also ein anderer Weg, den wir einschlagen. Beim Bundesamt für Umwelt sind 2,7 Millionen Franken eingestellt.
Zum Leistungsziel, die Kontrollen zu erhöhen: Das haben wir ebenfalls vorgesehen, aber erst im Jahr 2020 und nicht schon im Jahr 2019. Wir nehmen dort in Aussicht, dass wir im Jahr 2020 nicht nur 18 Kontrollen machen wollen, wie Sie das fordern, sondern 20 Kontrollen, also etwas mehr. Mit dem durch die Minderheit vorgeschlagenen Tempo überfordern Sie uns wahrscheinlich bei der Umsetzung. Wir haben dieses Programm aufgegleist, wir stellen die entsprechenden Mittel ein und müssen das schrittweise ausbauen.
Zusammengefasst: Wir verfolgen die gleichen Ziele, die Sie mit dem Minderheitsantrag fordern, haben das aber anders aufgegleist und werden diese Ziele dann 2020 erreichen. Mit dem beim Bundesamt für Umwelt eingestellten Betrag sind wir hier ebenfalls auf gutem Weg, einfach nicht nur im Bereich Landwirtschaft. Ich bitte Sie also, hier der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und die Minderheit Schneider Schüttel abzulehnen.
Ich komme damit zum Zivildienst: Hier haben wir den Antrag der Minderheit Weibel. Die Mehrheit möchte verhindern, wenn ich das aus den Diskussionen bis jetzt richtig verstanden habe, dass ein Bundesamt für Zivildienst geschaffen wird. Ich muss Sie da noch einmal informieren, dass der Bundesrat das bereits beschlossen hat. Das ist in der Departementsverordnung so festgelegt und vom Bundesrat beschlossen worden. Mit dem Kürzungsantrag verhindern Sie also nicht ein neues Bundesamt: Das ist bereits beschlossen worden.
Bei den Kosten, die wir Ihnen hier einstellen, geht es einfach darum, den erhöhten Anforderungen gerecht zu werden. Die Zahl der Zivildienstleistenden ist bekannt. Wir wissen, wie viele wir irgendwo platzieren müssen. Es braucht entsprechende Mittel, damit das auch funktioniert. Wer sich unter den geltenden Voraussetzungen zum Zivildienst meldet, hat auch ein Anrecht darauf, dass er eingeteilt werden kann und seinen Dienst auch leisten kann. Hier schlagen Sie, wenn ich das richtig verstanden habe, den Sack und meinen den Esel. Sie verhindern hier nichts, was den Zivildienst betrifft. Da bestehen Rechtsgrundlagen. Wir haben mit diesem Bundesamt Strukturen geschaffen, die es ermöglichen, effizienter zu arbeiten.
Wenn Sie das Bundesamt bekämpfen wollen, sollten Sie das nicht hier im Budget tun, sondern müssen andere Mittel ergreifen. Hier geht es darum, gute Voraussetzungen zu schaffen, damit wir den gesetzlichen Auftrag erfüllen können. Ich bitte Sie somit, der Minderheit Weibel und dem Bundesrat zu folgen.
Wir kommen zur Minderheit Meyer Mattea, Sach- und Betriebsaufwand: Hier haben Sie eine Kürzung von 0,4 Prozent vorgenommen und schreiben diese fort. Hier bitte ich Sie ebenfalls, der Minderheit Meyer Mattea und damit dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.
Das ist eine Querschnittkürzung, die in Ihrem Rat überlebt hat, die anderen haben Sie mehrheitlich abgelehnt. Ich glaube, Sie greifen hier in einen Bereich ein, in dem der Bundesrat, gerade aufgrund Ihrer Vorgaben, in den letzten Jahren ständig gespart hat. Wir sind hier bei einer Limite angelangt, bei der es dann irgendwann nicht mehr möglich ist, das so fortzuführen. Insbesondere, wenn wir die Folgejahre im Finanzplan ansehen, stellen wir fest, dass die Kürzungen dann sehr hoch wären. Hier sollten Sie sich also für die Minderheit Meyer Mattea und damit für den Bundesrat und den Ständerat entscheiden.
Dann haben wir die Minderheit Gysi zu den Zielen der Leistungsgruppe 1, "Personal- und Vorsorgepolitik". An und für sich bin ich durchaus erfreut, dass das Parlament jetzt begonnen hat, in diesen Leistungszielen Vorgaben zu ändern und einzusetzen. Mit diesem Antrag, hier eine Normalverteilung bei der Personalbeurteilung im Budget festzuschreiben, schaffen Sie eher Probleme, als dass Sie Probleme lösen. Man müsste dann einmal definieren, was eine Normalverteilung ist. Das ist ein Begriff, den Sie hier kreiert haben. Diesen Begriff aber im Budget umzusetzen wird wohl schwieriger. Wir haben Ihnen offeriert, dass wir Ihnen eine Auslegeordnung über unser System machen, damit wir dann mit Ihnen über Ihre Wünsche diskutieren können. Ich bin durchaus der Meinung, dass es hier Handlungsbedarf geben kann. Man müsste aber eine Definition finden; wir müssten die Problematik unsererseits mit den Personalverbänden besprechen. Das jetzt im Budget festzulegen mit einem Begriff, der nicht wirklich klar definiert ist, löst wohl das Problem nicht. Wir sind aber bereit, zur Problemlösung oder zu dieser Auslegeordnung Hand zu bieten.
Ich bitte Sie also, der Minderheit Gysi zu folgen und den Mehrheitsantrag abzulehnen. Dann würde ich Ihnen offerieren, dass wir diese Frage einmal anhand der Fakten gründlich besprechen, weil eine neue Lösung dann auch Änderungen, zumindest in der Verordnung, zur Folge hätte.[GZ]
Das zu diesem Block 1.