Ettlin Erich · Ständerat · 2018-12-06
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2018-12-06
Wortprotokoll
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Stimmvolk raschestmöglich die Grundsatzfrage der Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen - und nur von neuen Kampfflugzeugen - zu stellen. Die Beschaffung soll losgelöst von der Typenfrage entschieden werden können und im Rahmen des Armeebudgets erfolgen.
Der Nationalrat hat die Motion am 5. Juni 2018 mit 99 zu 77 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen, und der Bundesrat beantragt ebenfalls die Annahme der Motion.
Der Bundesrat hat am 23. Mai 2018 den Vorentwurf eines Bundesbeschlusses über die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraumes in die Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassungsfrist ist am 22. September 2018 abgelaufen. Der Bundesrat hat einen Planungsbeschluss vorgeschlagen und das Anliegen, die Beschaffung der Kampfflugzeuge vor das Volk zu bringen, damit bereits aufgenommen. Allerdings hat er einen Planungsbeschluss für die Beschaffung der Kampfflugzeuge und eines neuen Systems der bodengestützten Luftverteidigung (Bodluv) zusammen vorgesehen, also nicht nur für die Kampfflugzeuge, wie es die Motion verlangt.
In Ihrer Kommission drehte sich die Diskussion um die Frage, welchen Weg man bei der Beschaffung der Kampfflugzeuge einschlagen und wie man diese Beschaffung dem Volk unterbreiten solle, ohne Präjudizien zu schaffen. Dass das Volk nach der Gripen-Abstimmung befragt werden soll, ist die grossmehrheitliche Position Ihrer Kommission, obwohl wir darüber nicht abgestimmt und nichts dazu beschlossen haben. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass die Motion nicht mehr nötig und zudem sehr einengend ist. Im Gegensatz zum angedachten Planungsbeschluss beinhaltet die Motion nur die Beschaffung der Kampfflugzeuge. Gemäss dem Motionstext und der Begründung wäre künftig jede Beschaffung von Kampfflugzeugen dem Volk zu unterbreiten, und die Beschaffung sollte losgelöst von der Typenfrage und im Rahmen des Armeebudgets erfolgen. Hier liegt auch ein gewisser Widerspruch vor, nämlich dass die Beschaffung im Rahmen des Armeebudgets erfolgen und raschestmöglich dem Volk unterbreitet werden soll: Diese beiden Dinge schliessen sich im Normalfall aus.
Es ist dabei klar, dass es sich nicht nur um eine rechtliche, sondern vor allem auch um eine politische Frage handelt, wobei in der Vergangenheit die Abstimmung über die Kampfflugzeugbeschaffung die Regel und nicht die Ausnahme war. Somit besteht die Gefahr, die die Motion bannen will, eigentlich gar nicht.
Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass man die Motion ablehnen kann, weil das Anliegen auch konkret aufgenommen worden ist und wir Vorstösse, die bereits aufgegleist sind, eigentlich als erledigt zu betrachten pflegen. Das heisst aber nicht, dass wir das Anliegen der Motionäre ablehnen, im Gegenteil.
Aus all diesen Gründen lehnt die Mehrheit Ihrer Kommission mit Stichentscheid des Präsidenten die Motion ab. Eine Minderheit - die natürlich in einem solchen Fall gross ist, das gebe ich zu - ist der Meinung, dass die Motion angenommen werden soll. Die Gründe wird Kollege Baumann darlegen.
Ich kann zusammenfassen: Ja, die vorgesehene Beschaffung der Kampfflugzeuge gehört vor das Volk. Dafür braucht es aber diese Motion nicht: Sie schränkt die möglichen Vorgehensweisen ein und bringt keinen Zusatznutzen.
Die Kommission schlägt Ihnen deshalb die Ablehnung der Motion vor.