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Wicki Franz · Ständerat · 2002-06-05

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-05

Wortprotokoll

Artikel 77, "Beschwerden": Nach eingehender Diskussion hat die Kommission beschlossen, an der heutigen Fassung festzuhalten. Sie hat jedoch ergänzt, dass die Beschwerde per eingeschriebenen Brief zuzustellen ist. Die Einschränkung, dass die Beschwerde spätestens am vierten Tag nach Veröffentlichung der Ergebnisse im kantonalen Amtsblatt bei der Kantonsregierung eintreffen muss, wurde abgelehnt. Denn für die von der Post benötigte Zustellungszeit kann die Beschwerde führende Person nicht verantwortlich gemacht werden.