Föhn Peter · Ständerat · 2018-12-06
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-06
Wortprotokoll
Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen ist ein Förderinstrument, das den Unternehmen den Zugang zu Bankkrediten und damit zur Unternehmensfinanzierung insgesamt erleichtern soll. Dieses Instrument richtet sich insbesondere an Klein- und Kleinstunternehmen.
Es geht hier einerseits um die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen. Diese umfasst vor allem drei Punkte: Erstens geht es um die Erhöhung der Bürgschaftslimite von 500[NB]000 auf 1 Million Franken; dies entspricht der Motion Comte aus dem Jahr 2015, die 2016 von den Räten angenommen wurde. Zweitens geht es in dieser Teilrevision auch um die Ausrichtung des Subsidiaritätsprinzips auf den Kreditmarkt. Drittens geht es um die Kürzung des Verwaltungskostenbeitrages des Bundes bei der Verteilung des Reinertrages unter die Genossenschafter.
Andererseits geht es hier auch um die Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum (BGB). Damit sollen künftig Doppelspurigkeiten vermieden werden.
Der Ständerat ist Zweitrat. Der Nationalrat hat beide Entwürfe angenommen, die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen mit 175 zu 6 Stimmen und die Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum mit 164 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung.
In der WAK-SR war das erste Bundesgesetz völlig unbestritten, und die Änderungen wurden einstimmig angenommen. Der zweite Teil, also die Aufhebung des Bundesgesetzes zu den Bürgschaften im Berggebiet, warf infolge Verunsicherung zunächst einige Fragen auf, wurde dann aber ebenfalls angenommen, mit 6 zu 5 Stimmen.
Somit bitte ich Sie ebenfalls, wie von der Kommission beantragt, dieser Vorlage zuzustimmen, die sowohl eine Änderung als auch eine Aufhebung beinhaltet; Sie finden diese untereinander auf demselben Blatt.
Die vorgeschlagene Erhöhung der Bürgschaftsobergrenze auf bis zu 1 Million Franken erscheint in Anbetracht des Preisanstieges für Unternehmer und Unternehmen oder für [PAGE 950] die Übernahme von Betriebsliegenschaften und insbesondere für geeignete Nachfolgelösungen als ein mögliches Mittel, um die Übertragung eines Unternehmens oder die Übernahme von Betriebsliegenschaften zu finanzieren. Da bei höheren Limiten die Risiken für die Bürgschaftsorganisationen steigen, muss ihre Kapitalisierung jedoch immer solide bleiben. Der Bund hat das regelmässig zu prüfen und auch sicherzustellen. Weiter gilt es, die Höhe der möglichen Ausfälle mittels differenzierter Vergabe durch diese Bürgschaftsorganisationen zu minimieren.
Zur ersten Vorlage: Es macht Sinn, auch grössere Projekte unterstützen und damit wichtige Vorhaben für die Schweizer Wirtschaft gezielt fördern zu können. Durch die breite Streuung der Bürgschaften innerhalb der verschiedenen Bereiche der Wirtschaft werden auch die Risiken des Bundes bezüglich eines Verlustes verteilt.
Mit der zweiten Vorlage soll das Bundesgesetz über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum aufgehoben werden. Damit wird bei der Förderung des Bürgschaftswesens eine Doppelspurigkeit beseitigt. Dieses Gesetz ist ein Instrument aus den Siebzigerjahren: Damit förderte man das Gewerbe, aber beschränkt auf das Berggebiet und den weiteren ländlichen Raum.
Weil nun seit der Einführung der neuen Regionalpolitik des Bundes im Jahre 2008 die KMU-Finanzierung in der ganzen Schweiz erleichtert wird, hat dieses ursprüngliche BGB als regionalpolitisches Instrument keine oder kaum mehr eine Bedeutung. Dabei werden die Unternehmen auch keine Verschlechterungen erfahren. Sie müssten also keine Verschlechterung gewärtigen, auch wenn wir dieses Gesetz jetzt aufheben, denn die Berggebietsbürgschaften hatten bis dato einen Perimeter: Nur Unternehmen in diesem Gebiet konnten von diesem Instrument profitieren. Neu gibt es diesen Perimeter dann nicht mehr. Von den gewerbeorientierten Bürgschaften können also nun alle Unternehmen in der Schweiz profitieren. Dies geht aber nicht zulasten der Unternehmen in den Berggebieten. Die Bürgschaften stehen künftig einfach allen Unternehmen zur Verfügung. Es stehen auch mehr Mittel zur Verfügung, damit alle wieder gleich behandelt werden können.
Nebst der angesprochenen Teilrevision des einen sowie der Aufhebung des anderen Gesetzes schlagen wir als WAK Ihnen ebenfalls die Abschreibung der Motion Comte 15.3792, "Erhöhung der Interventionsgrenze von Bürgschaftsorganisationen zugunsten der KMU", vor, da diese mit der Teilrevision erfüllt ist. Ich danke, wenn Sie das ebenfalls so unterstützen.