Glarner Andreas · Nationalrat · 2018-12-06
Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-06
Wortprotokoll
Der Migrationspakt, auch Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration (GCM) genannt, an dessen Entwicklung die Schweiz in leitender Funktion mitarbeitete, wurde der SPK im Rahmen der Behandlung des Geschäftes 18-04 der SPK im "Bericht des Bundesrates über die Aktivitäten der schweizerischen Migrationsaussenpolitik 2017" erstmals zur Kenntnis gebracht. An der Sitzung vom 28. Juni 2018 hat die Verwaltung die Aktivitäten der Schweiz in diesem Bereich[NB]allerdings[NB]mündlich nicht weiter ausgeführt, was angesichts der Brisanz des Themas aus heutiger Sicht doch sehr verwundert.
An der Sitzung vom 18./19. Oktober wurde der GCM erstmals traktandiert, und das weitere Vorgehen wurde beschlossen. An dieser Sitzung wurde auch das Einreichen der Ihnen heute vorliegenden Kommissionsmotion beschlossen. Die SPK-NR behandelte dann den Bericht an der Sitzung vom vergangenen 2. November im Beisein von Bundesrat Ignazio Cassis und Staatssekretär Mario Gattiker im Sinne einer Konsultation. Die heute zum Beschluss vorliegende Motion wurde bereits an der Sitzung vom 19. Oktober verabschiedet.
Zum Grundsätzlichen: Der Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration, ein rechtlich nicht verbindlicher Kooperationsrahmen, geht zurück auf einen Beschluss des Uno-Gipfeltreffens zum Thema Flucht- und Migrationsbewegungen, das im September 2016 durchgeführt wurde. Die Verhandlungen des GCM wurden Mitte Juli 2018 erfolgreich abgeschlossen. Der ständige Vertreter der Schweiz an der Uno, Botschafter Jürg Lauber, hatte mit seinem mexikanischen Amtskollegen die Federführung bei den Verhandlungen. Gleichzeitig war die Schweiz durch eine interdepartementale Delegation aktiv in den Verhandlungen engagiert. Beabsichtigt war, an der formellen Verabschiedung des GCM an der internationalen Konferenz vom 10./11. Dezember in Marokko teilzunehmen, wovon der Bundesrat inzwischen verdankenswerterweise Abstand genommen hat. [PAGE 2013]
Der Bundesrat hat auch festgehalten, dass der Pakt aus seiner Sicht lediglich in einem Punkt der bei uns geltenden Rechtslage widerspricht, nämlich bei der Administrativhaft für Minderjährige zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr. Der Bundesrat betont, dass es sich beim Pakt nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag handle. Daher liege die Abschlusskompetenz beim Bundesrat, gestützt auf Artikel 184 Absatz 1 der Bundesverfassung.
In der Kommissionsberatung zeigte sich dann, dass man diesen Pakt entweder als Lösung der weltweiten Migrationsprobleme anschauen kann oder aber schon fast als Pakt mit dem Teufel. Einige Kommissionsmitglieder vertraten explizit die Ansicht, dass ein solcher Pakt dem Parlament überhaupt nicht vorgelegt werden solle, weil die Kompetenz zur Unterzeichnung ausschliesslich beim Bundesrat liege.
Die Befürworter des GCM sehen darin keinen rechtlich verbindlichen Vertrag und betonen, dass deshalb auch für die Schweiz keine neuen völkerrechtlichen Verpflichtungen entstehen könnten. Es handle sich ohnehin um völlig unverbindliches Recht, sogenanntes Soft Law. Die Befürworter sehen im GCM einen Handlungsrahmen, welcher die internationale Zusammenarbeit in allen Bereichen der Migration verstärkt. Der GCM zielt aus Sicht der Befürworter darauf ab, einen Kooperationsrahmen vorzugeben, um die Migration sicherer und regulärer zu gestalten sowie die Herausforderungen der irregulären Migration anzugehen, unter anderem durch die Minimierung der Ursachen erzwungener Migration.
Als positiv angesehen werden von den Befürwortern auch die Schritte zur besseren Zusammenarbeit bei der Rückführung irregulärer Migranten, die Massnahmen gegen Menschenschmuggel und Menschenhandel oder die Verbesserungen des Schutzes von besonders vulnerablen Migrantinnen und Migranten, insbesondere von Kindern. Die Befürworter einer Unterzeichnung betonen auch, dass Migration vielfältige Ursachen haben und nicht zuletzt auch der Klimawandel zu einer durchaus nichtfreiwilligen Migration führen kann.
Die Gegner einer Unterzeichnung befürchten, dass durch diesen Pakt eine gewaltige Sogwirkung entstehen könnte. Zudem seien die 23 Ziele alles andere als unverbindlich formuliert, weil doch immerhin jedes Mal konkret steht, man verpflichte sich. Also sind in diesem Pakt aus Sicht der Gegner immerhin Ziele formuliert, die sicher nicht im Interesse der Schweiz sein können. So dürften die mit dem Ziel 4 einzugehende Verpflichtung auf die Gewährung der Staatsbürgerschaft für die im Zielland geborenen Kinder von Migranten, die Gewährung aller Grundleistungen, aber auch die vorgesehene Überprüfung der Medien noch sehr zu reden geben.
Es stellen sich auch ganz grundsätzliche Fragen, z. B. wie weit von der Schweiz eingesetzte Verhandlungsführer gehen dürfen. Die Auffassung erscheint hier nicht ganz abwegig zu sein, dass der entsprechende Diplomat an der etwas allzu langen Leine geführt worden ist.
Sollte uns dann der Bericht zu Soft Law vorgelegt werden, stellen sich grundsätzliche Fragen: Wie verbindlich ist der Pakt - wie gesagt -, und wie detail- und buchstabengetreu gedenkt ihn die Schweiz umzusetzen? Auch wird sich die Frage stellen und geprüft werden müssen, inwieweit er Artikel 121a der Bundesverfassung, "Steuerung der Zuwanderung", widerspricht. Aber genau hier haben wir nicht den Rahmen, dies alles auszuführen, denn das soll ja im Rahmen der separaten Traktandierung erfolgen. Wenn Sie der Kommissionsmotion zustimmen, findet heute keine grundsätzliche inhaltliche Diskussion über diesen Pakt statt, sondern erst dann, wenn die Botschaft des Bundesrates mit einem Bundesbeschluss vorliegt.
In unserem Parlamentsgesetz, in welchem die Rechte der Konsultation des Parlamentes in Artikel 152 definiert sind, ist ein solcher Pakt nicht inbegriffen oder vorgesehen; das wurde im Ständerat festgestellt. Wir befinden uns also in einem neuen Gebiet, und der Bundesrat täte gut daran, uns diesen Bericht zum Beschluss vorzulegen. Überhaupt muss einmal grundsätzlich über die Bedeutung von Soft Law debattiert werden.
Die Kommission hat deshalb mit 17 zu 7 Stimmen entschieden, die Motion 18.4093 einzureichen, und empfiehlt Ihnen, dieser auch zuzustimmen. Es sei noch erwähnt, dass die Kommission auch einen Antrag Jauslin, in welchem der Bundesrat gebeten wird, auf die Unterzeichnung zu verzichten, mit 15 zu 9 Stimmen angenommen hat. Ein Rückkommensantrag, auf die Kommissionsmotion sei zu verzichten, wurde mit 16 zu 8 Stimmen verworfen.
In diesem Sinne bitte ich Sie namens der Kommissionsmehrheit um Unterstützung unserer Motion.