Maurer Ueli · Bundesrat · 2018-12-10
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-12-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 entschieden, dass für Mitarbeitende, die zum Zeitpunkt der Umstellung über fünfzig Jahre alt sind oder die mehr als 23 Dienstjahre aufweisen, weiterhin die aktuelle Regelung gilt. Eine Übergangslösung, die vorsah, für alle bisherigen Mitarbeitenden die aktuelle Regelung weiterzuführen, hat der Bundesrat aufgrund der sehr langen Übergangsfrist von rund vierzig Jahren verworfen.
Für die verlängerte Lebensarbeitszeit erhalten jene Mitarbeitenden, die in die neue Regelung überführt werden, eine einmalige Entschädigung. Zudem leistet der Arbeitgeber weiterhin zusätzliche Sparbeiträge an die berufliche Vorsorge und finanziert ab dem 62. Altersjahr einen Teil der Überbrückungsrente. Diese Massnahmen ermöglichen den betroffenen Mitarbeitenden künftig einen freiwilligen vorzeitigen Altersrücktritt. Zudem erhalten die Angehörigen der Armee jährlich sieben Kompensationstage für die geleistete Mehrarbeitszeit; die Berufsunteroffiziere erhalten deren zehn.