Berset Alain · Bundesrat · 2018-12-10
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2018-12-10
Wortprotokoll
Die Schweiz ist verpflichtet, in Strafverfahren eingezogene Kulturgüter dem Ursprungsland zurückzugeben. Dies geschah auch in Bezug auf die 26 aus Ägypten stammenden Objekte. Im Vorfeld des Rückgabeverfahrens erfolgten über die polizeilichen Kanäle Abklärungen zur Echtheit der Objekte. Dabei bestätigten die ägyptischen Behörden die Echtheit der Objekte und ersuchten um deren Rückgabe. Eine Gegenexpertise durch die Schweiz ist in solchen Fällen nicht vorgesehen.
Das Rückgabeverfahren hat keine spezifischen Kosten verursacht. Die Übergabe erfolgte am 21. November 2018 in geschlossenem Kreis in den Räumlichkeiten des Bundesamtes für Kultur. Die Sachkosten beliefen sich auf 145 Franken. Es liegen keinerlei Verfehlungen vor. Zudem wurden alle Verfahrensgrundsätze eingehalten, weshalb keine Konsequenzen zur Debatte stehen.
Das aktuelle Verfahren hat sich bewährt. Zusätzliche systematische Kontrollen würden erhebliche Kosten verursachen. In begründeten Ausnahmen ist im Einzelfall zu prüfen, ob und durch wen in Rückgabeverfahren allfällige zusätzliche Abklärungen zu treffen sind.