Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2018-12-10
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-10
Wortprotokoll
Ich gebe Ihnen die Position der FDP-Liberalen Fraktion bekannt und frage, ob es uns bewusst ist, dass wir hier eine Verfassungsänderung vornehmen wollen, die kein einziges Problem löst, sondern die berechtigte Frage der Stimmrechtsgleichheit einfach übertünchen will.
Die Behauptung, das Bundesgericht zwinge die Kantone zu einem bestimmten Wahlsystem, entspricht schlicht und einfach nicht der Wahrheit. Schon heute hat jeder Kanton das Recht, sein Wahlsystem selber zu bestimmen. Daran wollte auch das Bundesgericht mit dem damaligen Entscheid nicht rütteln. Es kam aber bei verschiedenen Kantonen zum Schluss, ihr Wahlsystem sei nicht verfassungskonform. Der Hauptkritikpunkt damals lautete, dass nicht jede Stimme im Kanton gleich viel Gewicht habe, dadurch werde das Bürgerrecht indirekt beschnitten. Diesen Punkt haben die meisten Kantone inzwischen korrigiert. Das Bundesgericht wird wohl auch in Zukunft seine Aufgabe darin sehen, das gewählte System und seine Ausgestaltung auf die Verfassungsmässigkeit hin zu bewerten. Das wird sich auch bei einer Verfassungsanpassung nicht ändern.
Wer hier nun auf die Souveränität und Eigenständigkeit der Kantone pocht, den erinnere ich sehr gerne an das Geschäft 17.462 vom vorletzten Donnerstag, als wir in diesem Saal den Kantonen und Gemeinden die freie Gestaltung ihrer Durchgangsstrassen entrissen und Bundesvorgaben verordneten, obwohl Kantonsstrassen ja offensichtlich in die Souveränität der Kantone fallen.
Für unsere Demokratie gilt: Jede abgegebene Stimme muss das gleiche Gewicht innerhalb des Kantons und den gleichen Erfolgswert haben. Dazu verpflichtet uns auch die Bundesverfassung, aus der ich hier Artikel 34 Absatz 2 zitiere: "Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie [PAGE 2046] Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe." Diese in der Verfassung verankerte Stimmrechtsgleichheit gewichten wir Liberalen sehr hoch. Sie ist ein Baustein in der Funktionsweise unserer Demokratie.
Beim nun vorliegenden Beschluss des Ständerates gleicht das Konzept bei der Forderung nach freier Gestaltung der Wahlkreise und bei der Forderung nach speziellen Wahlrechtsregelungen einer Freikarte. Dabei sind die Erfordernisse der Stimmrechtsgleichheit nicht gewährleistet. Die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion kann es nicht unterstützen, dass man die bundesgerichtliche Schlussfolgerung betreffend unverfälschte Stimmabgabe damit einfach aushebeln will. Die notwendige Fairness muss gewährleistet bleiben. An dieser Haltung hat sich bis heute nichts geändert, und wir haben damals das Eintreten ja auch abgelehnt.
Den Antrag der Mehrheit erachten wir aber als möglichen Kompromiss, dem wir grossmehrheitlich zustimmen können. Es wird damit einfach in der Bundesverfassung nochmals verankert, was heute schon gilt, nämlich dass die Kantone in der Festlegung des Wahlsystemes frei sind. Sowohl Majorz- als auch Proporz- oder Mischsysteme sind zulässig - nicht mehr und nicht weniger. Wir empfehlen, den Kompromissvorschlag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen. In der Schlussabstimmung werden wir die Gesamtvorlage grossmehrheitlich jedoch ablehnen, ganz einfach, weil diese Verfassungsänderung nicht notwendig ist.