AB 238995
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-12-10
Wortprotokoll
Auf den ersten Blick haben wir ein einfaches Geschäft vor uns. Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten, und ebenfalls einstimmig, ihr am Schluss in der Gesamtabstimmung zuzustimmen.
Nur, so einfach ist es eben nicht. Wir haben ein Geschäft vor uns, das ein erhebliches volkswirtschaftliches Volumen umfasst. Die Gesamtsumme der Zahlungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Beschaffungswesen in der Schweiz beträgt derzeit rund 41 Milliarden Franken jährlich - etwa 20 Prozent durch den Bund und etwa 80 Prozent durch Kantone und Gemeinden. Allein die zentrale Bundesverwaltung beschaffte im Jahr 2015 Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen im Wert von 5,65 Milliarden Franken.
Gemäss Schätzungen der WTO hat die Revision des WTO-Übereinkommens, dessen Folge die heutige Gesetzgebung ist, insgesamt einen erweiterten Marktzugang im Wert von 80 bis 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr zur Folge. Es liegt also im Interesse der Schweizer Wirtschaft, dass die Schweiz das revidierte Abkommen möglichst schnell umsetzt und das erweiterte Marktzugangspotenzial erschliesst. Auch in der Schweiz führt die Anwendung des revidierten Abkommens zu mehr Wettbewerb unter den Anbieterinnen. Öffentliche Auftraggeberinnen haben eine noch grössere Auswahl an Angeboten. Dies erlaubt es, die Kosten der Bedarfsverwaltung zu reduzieren und Steuergelder einzusparen. Die verbesserte Anwenderfreundlichkeit, Klarheit und Rechtssicherheit versprechen auch den Anbieterinnen ein Sparpotenzial.
Die Kommissionsberatungen möchte ich am ehesten als eine Odyssee umschreiben, die wir hinter uns haben. Es war nicht eine Odyssee, weil die Kommission ziellos jahrelang umhergeirrt wäre, es war aber doch eine Odyssee in zweifacher Hinsicht; zunächst einmal rein was die Dauer betrifft: Ihre Kommission hat 17 Stunden aufgewendet, um das Gesetz zu beraten. Das klingt nach viel, wenn Sie es aber damit vergleichen, dass unsere Schwesterkommission und der Schwesterrat 35 Stunden dafür aufgewendet haben, ist es doch noch relativ wenig. [PAGE 964]
Der Nationalrat als Erstrat hat an der bundesrätlichen Vorlage 30 Änderungen vorgenommen. Ihre Kommission hat zusätzliche Anhörungen durchgeführt und 56 Anträge behandelt. Am Schluss beantragt Ihnen Ihre Kommission nicht weniger als 38 Differenzen zum Nationalrat. Immerhin haben wir heute nur acht Abstimmungen über Mehrheits- und Minderheitsanträge vor uns. Dazu kommen noch einige Einzelanträge.
Eine Odyssee war die Beratung in der Kommission aber nicht nur wegen der Dauer, sondern auch wegen der Komplexität dieses Gesetzes. Die Komplexität ist vor allem darauf zurückzuführen, dass immer in verschiedenen Dimensionen gedacht werden musste. Wir haben, wenn Sie so wollen, eine dreidimensionale Odyssee hinter uns.
Eine erste Dimension war bei den meisten Anträgen folgende Frage: Soll eher mehr Wettbewerb eingeführt werden, damit der Steuerzahler zu günstigeren Angeboten kommt, oder soll eher mehr Heimatschutz betrieben werden, damit einheimische Industrie- und Gewerbebetriebe bevorteilt oder mindestens nicht diskriminiert werden und damit schweizerische Arbeitsplätze erhalten werden? Wie soll also, wenn ausgeschrieben werden muss, ausgeschrieben werden: mit einer normalen Ausschreibung? Genügt ein Einladungsverfahren, oder genügt sogar ein freihändiges Verfahren? Nach welchen Kriterien soll bei der Ausschreibung an sich ausgeschrieben und über den Zuschlag entschieden werden?
Unbestritten war, dass der Preis und die Qualität ein wichtiges Duo von Kriterien darstellen. Schon umstrittener waren folgende Fragen: Soll auch die Verlässlichkeit der Preise ein Kriterium sein, wieweit sollen arbeits- und umweltschutzrechtliche Bestimmungen Kriterien sein, oder soll sogar das Preisniveau im Ausland auch ein Kriterium sein? Es geht also um das Spannungsverhältnis, ob mehr Wettbewerb ermöglicht oder mehr Heimatschutz betrieben werden soll.
Ein zweites Dilemma ergab sich bei vielen Fragen mit folgendem Tenor: Soll eher mehr einheitliches WTO-Recht, also das revidierte Abkommen, wortgetreu umgesetzt werden? Oder soll eher versucht werden, mit schweizerischen Eigenheiten an die Grenzen des WTO-Systems zu gehen? Sie werden nachher sehen, dass wir bei zwei Fragen gar über die WTO-Regeln hinausgegangen sind, im Wissen, dass das völkerrechtlich nicht ganz lupenrein ist. Es ging also immer um die Frage, ob uns eher eine Vereinheitlichung oder eher einzelstaatliche anderslautende Regelungen nützen und welche Abweichungen gegenüber dem völkerrechtlichen Normenkomplex wohl gerade noch zulässig und erträglich sind. Das ist das Dilemma zwischen Völkerrecht und schweizerischem Recht.
Das dritte Dilemma war ein innerschweizerisches Problem. Es ging dabei um die Frage, wieweit mit der jetzt vor uns liegenden Gesetzgebung mehr Einheitlichkeit im Beschaffungswesen der Schweiz hergestellt werden soll - das ist eigentlich ein erklärtes Ziel der Vorlage - oder wieweit die Vielfalt eben aufrechterhalten werden soll.
Das vorliegende Gesetz bestreicht eigentlich nur die Beschaffungen des Bundes. Die kantonalen Beschaffungen gehen nach anderem Recht, nach einem eigenen Konkordat und nach eigenen Regeln der Kantone. Harmonisierung hätte den Vorteil für die Auftragnehmer, dass sie sich darauf verlassen könnten, dass überall die gleichen Regeln gelten. Sie hätte aber den Nachteil, dass kantonale Eigenheiten bei kantonalen Ausschreibungen verlorengingen. Zu unterscheiden war dort auch immer zwischen der sogenannten Staatsvertragsebene und der Nichtstaatsvertragsebene. Die Frage, die man sich immer stellen musste, lautete: Ist bei den WTO-geregelten Ausschreibungen gleich viel Einheitlichkeit herzustellen wie bei den nicht staatsvertraglich geregelten Ausschreibungen?
Schliesslich stellt sich auch die Frage der Einheit oder Nichteinheit: Ist es richtig, dass alle Bewerbungsgruppen gleichbehandelt werden? Ist es also richtig, den Generalunternehmer, den Maler, den Softwareanbieter, die Pensionskasse, den Stromproduzenten und die Arbeitsintegrationsorganisationen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - über den gleichen Leisten zu schlagen? Sie werden in der Detailberatung sehen, dass diese Fragen unterschiedlich beantwortet wurden.
Rechtlich haben wir heute die Situation vor uns, dass ein wichtiges Segment der Schweizer Volkswirtschaft durch das Beschaffungsrecht - ich habe es gesagt - abgedeckt wird. Die Grundlagen finden sich im WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, das auf Ebene Bund durch das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und die zugehörige Verordnung sowie auf Ebene Kantone durch die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen und zusätzlich durch das bilaterale Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens umgesetzt wird.
Aufgrund der 2012 abgeschlossenen Revision des WTO-Übereinkommens sind Anpassungen in unserem nationalen Recht erforderlich. Gleichzeitig sollen die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen einander inhaltlich so weit wie möglich und sinnvoll angeglichen werden.
Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und ihr am Schluss, in der Gesamtabstimmung, dann auch zuzustimmen.