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AB 239009

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-12-10

Wortprotokoll

Gerne mache ich noch eine Bemerkung zu Artikel 3 Buchstabe f, der soeben bei Ihnen passiert hat. Hier haben Sie bestimmt, dass das schweizerische Umweltschutzgesetz auch im Ausland gilt. Es wird etwas schwierig werden, ein schweizerisches Gesetz im Ausland durchzusetzen. Wir haben Ihre Botschaft verstanden. Ich würde mir aber vorbehalten, das dann im Nationalrat in der Differenzbereinigung bezüglich Formulierung noch einmal anzuschauen. Das zum schon beschlossenen Buchstaben f.

Zu Buchstabe g: Eigentlich sagt "das wirtschaftlich günstigste Angebot" oder "das vorteilhafteste Angebot" das Gleiche aus. Wir sind aber durchaus offen für die Formulierung von Herrn Wicki. Diese bringt noch einmal eine Klärung, weil sie das "vorteilhafteste Angebot" gleichzeitig noch einmal mit dem "besten Preis-Leistungs-Verhältnis" definiert. Wir wären durchaus offen für diese Formulierung, weil sie vielleicht den Paradigmenwechsel, den Sie anstreben, noch etwas deutlicher zum Ausdruck bringt, auch wenn sie materiell aus unserer Sicht das Gleiche sagt. Wenn Sie dem Einzelantrag Wicki zustimmen, könnten wir also damit leben. Ich glaube, er nimmt auch die Diskussion in der Kommission noch einmal auf. So oder so bleibt aber eine Differenz zum Nationalrat. Man könnte das auch dort noch einmal anschauen. Wir wären aber offen für den Einzelantrag Wicki.