Maurer Ueli · Bundesrat · 2018-12-10
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-12-10
Wortprotokoll
Bei diesem Gesetz - die Voten haben es gezeigt - geht es etwas um das Lebendige. Es geht um Aufträge der öffentlichen Hand im Wert von 40 Milliarden Franken. 80 Prozent davon werden von den Kantonen und Gemeinden vergeben, etwa 20 Prozent auf Stufe des Bundes. Die Totalrevision des Gesetzes verfolgt eigentlich zwei Ziele:
Das eine Hauptziel ist eine Harmonisierung der Vergabe- und der Ausschreibepraxis des Bundes mit den Kantonen. Die Kantone haben sich dazu in einem Konkordat zusammengeschlossen, und das dürfte und muss wesentliche Erleichterungen für die Anbieter geben, insbesondere für die schweizerischen KMU, die damit eigentlich in allen Kantonen nach den gleichen Grundregeln anbieten können. Jetzt ist es in unserem kleinräumigen Bereich ja so, dass das von Kanton zu Kanton anders sein kann. KMU, die an verschiedenen Orten anbieten, haben verschiedene Rechtsgrundlagen, an denen sie sich orientieren müssen. Wir haben diese Vorlage während vier Jahren zusammen mit den Kantonen und den Wirtschaftsverbänden erarbeitet und eine Harmonisierung erzielt, die heute von allen Kantonen und von den Wirtschaftsverbänden mitgetragen wird. Das ist eine der wesentlichen Zielsetzungen, die mit der Vorlage erreicht wurden.
Das andere Hauptziel ist die Umsetzung der neuen WTO-Bestimmungen. Diese sind seit 2012 abgeschlossen und werden jetzt mit dieser Vorlage umgesetzt. Der Kontakt mit der WTO ist ja nicht nur eine Einbahnstrasse, sondern es besteht ein Dialog. Sie ermöglicht auch Schweizer Firmen, im internationalen Bereich zu gleichen Bedingungen anzubieten. Wir kommen im Lauf der Beratungen auf diesen Punkt zu sprechen.
Die Vorlage ist nicht eine eigentliche Gratwanderung, aber einerseits geben wir das Geld der Steuerzahler aus - das hat sorgfältig und vorsichtig zu erfolgen. Wir haben also das bestmögliche oder das günstigste Angebot auszuwählen. Andererseits haben wir eben auch die Interessen des schweizerischen Werkplatzes zu berücksichtigen. Das ist eine der roten Linien, auf die wir in diesem Gesetz zu sprechen kommen.
Volkswirtschaftlich geht es darum, die Vergabepraxis international zu koordinieren. Das wurde verschiedentlich angesprochen. In der Vergangenheit hatten wir die Losung: Der Günstigste erhält den Auftrag. Dass das günstigste Preisangebot auf die Dauer nicht immer das Günstigste ist, wissen wir sowohl aus unserem privaten Umfeld als auch aus der Vergabepraxis. Daher kommt in diesem Gesetz ein wesentliches Merkmal zum Tragen, indem wir sagen: Preis und Qualität sind auf der gleichen Stufe. Es geht also nicht darum, den günstigsten Preis zu wählen, sondern das vorteilhafteste Angebot. Wir kommen noch auf diese Begrifflichkeit. Wir wollen also zu einem vernünftigen Preis ein qualitativ gutes Angebot.
Ich glaube, das ist die Chance für die Schweizer Volkswirtschaft, für Schweizer Unternehmen, wenn wir das auf die gleiche Stufe stellen. Wenn wir vom vorteilhaftesten Angebot sprechen - oder welchen Begriff Sie dann wählen -, dann haben wir genau diese Elemente dabei berücksichtigt: zum Beispiel die Lebensdauer eines Gebäudes, Unterhalt, Reparaturarbeiten. Wir wissen, wenn ein Anbieter von irgendwoher kommt, steht er plötzlich nicht mehr zur Verfügung, genau dann, wenn allenfalls Reparaturarbeiten anfallen. Das ist dieser Aspekt, Qualität und Preis sind auf die gleiche Stufe zu stellen.
Ein weiterer Begriff, den wir im Gesetz verankern, ist der Aspekt der Nachhaltigkeit. Sie haben vorhin von diesen Lastwagenfahrten über 800 Kilometer gesprochen; wir wissen alle, dass das nicht nachhaltig ist. Also haben wir in den Ausschreibungsgrundlagen diesem Nachhaltigkeitsaspekt die entsprechende Gewichtung zu geben, damit das, was wir an anderen Orten mit viel Aufwand pflegen - umweltgerechte Produktion, umweltgerechte Vergabe -, auch hier zum Ausdruck kommt. Damit wird es möglich sein, gleich lange Spiesse zu schaffen für Schweizer Anbieter im Vergleich zu ausländischen, indem nicht nur der Preis eine Rolle spielt, sondern auch die Qualität und die Nachhaltigkeit und alles, was unter den Begriff der Nachhaltigkeit fällt.
Das ist nicht etwa ein Widerspruch zur WTO, sondern eine Ergänzung. Wir legen unsere Kriterien fest, die nicht ein Widerspruch sind, sondern unserer Gesetzgebung Nachachtung verschaffen. Es wird in einigen Detailartikeln noch zur Sprache kommen, welchen Weg wir wählen. Damit wollen wir nicht eine Diskriminierung internationaler Anbieter, sondern die Stärken der Schweizer Anbieter in den Vordergrund stellen und damit operieren. Wir gehen davon aus, dass die ausländischen Anbieter diese Stärken nicht immer und nicht immer im gleichen Ausmass bieten können. Insgesamt strebt dieses Gesetz eine Stärkung des Werkplatzes Schweiz an.
Herr Wicki sprach von einem Paradigmenwechsel. Ob wir dann so weit gehen, weiss ich jetzt noch nicht. Aber wir möchten bei Ausschreibungen und Vergaben der öffentlichen Hand ganz klar neue Gewichtungen vornehmen. Mit der WTO und den ausländischen Märkten ist es auch ein Dialog: Wir müssen gleichzeitig dafür sorgen, dass Schweizer Anbieter im internationalen Bereich gleich lange Spiesse haben. Das bedeutet dann eben, dass wir internationale Anbieter nicht diskriminieren können. Aber wir können Forderungen stellen, von denen wir ausgehen, dass die Schweizer Anbieter insgesamt besser anbieten werden.
Das ist eigentlich der Kern dieses Gesetzes, und wir werden das in einigen Detailpunkten noch ansprechen. In die ähnliche Richtung geht, dass wir im Beschaffungsrecht auch von Innovation sprechen. Innovation heisst auch, dass wir im Beschaffungswesen neue Instrumente anwenden werden. Das finden Sie zum Beispiel im Dialogverfahren, indem wir mit Anbietern in einem Dialog das bestmögliche Verfahren festlegen und miteinander im Gespräch nach guten Lösungen suchen können. Wettbewerbe, Studien, Rahmenverträge - das sind Instrumente, um die Innovation und die Kreativität der Unternehmen zu fördern und sie in einem solchen Wettbewerb auch einbringen zu lassen.
Ich denke, in diesem Bereich gehen wir in die absolut richtige Richtung. Wir harmonisieren nicht nur, wir schaffen nicht nur administrative Vereinfachungen. Wir schaffen auch bessere oder gleich lange Spiesse für Schweizer Unternehmen, indem wir Preis und Qualität auf die gleiche Stufe stellen, indem wir von Nachhaltigkeit sprechen und indem wir mit den neuen Instrumenten eben auch der Kreativität und der Innovation einen entsprechenden Raum geben. Das ist der Grund der Totalrevision. Wir gehen damit in die richtige Richtung. Es gibt einige Punkte, auf die wir in der Detailberatung noch zu sprechen kommen.
Insgesamt möchte ich mich für die sorgfältige Beratung in der Kommission bedanken. Ich denke, es sind viele Aspekte aus der Praxis noch eingeflossen. Das ist der Vorteil unseres Milizsystems: dass man eben auch aus der Praxis aufzeigen kann, was es heisst, wenn es so oder so formuliert ist. Ich glaube, diese Stärke kommt in diesem Gesetz zum Ausdruck. Sie kam schon in den Beratungen des Nationalrates zum Ausdruck, und bei Ihnen kommt das nochmals in der Detailberatung zum Vorschein. [PAGE 968]
Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten. Ich denke, es ist eine gute Vorlage, die hier erarbeitet wurde, und es ist eine Vorlage, die getragen wird. In der Detailberatung werden wir die eine oder andere Differenz ausräumen können.