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Rutz Gregor · Nationalrat · 2018-12-10

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-10

Wortprotokoll

Es ist einigermassen abenteuerlich, was hier so alles erzählt wird. Wie funktioniert die Schweiz? Ich versuche, hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen. An sich hätte Kollege Jauslin ja Recht: Es bräuchte keine Änderung, weil unser System gute Regeln vorsieht. Das Problem ist nur, dass wir einige problematische Urteile des Bundesgerichtes in dieser Sache hatten und Sie viel zu wenig selbstbewusst sind, um sich hier durchzusetzen.

Das Bundesgericht muss nämlich nicht unser System auf die Verfassungsmässigkeit überprüfen, Kollege Jauslin. Die Bundesverfassung sieht hier eine klare Regel vor. Kantonale Verfassungen müssen hier, von der Vereinigten Bundesversammlung, genehmigt und auf ihre Verfassungsmässigkeit hin überprüft werden. Das ist ein politischer Entscheid, der hier im Parlament zu treffen ist. Dafür ist nicht das Bundesgericht zuständig.

Die Kantone sind zuständig für die Regelung ihrer Wahlsysteme. Dabei haben sie grosse Freiheiten, was in der Natur der Sache liegt, wie man sieht, wenn man auf die Entstehung unseres Landes, auf die föderalistische Struktur schaut. Wir müssen schauen, ob das alles im Rahmen der Bundesverfassung passiert ist. Das Bundesgericht hat hier keine Rolle. Die Überprüfung - ich sage es noch einmal - obliegt uns. Es ist schon noch wichtig, dass wir, wenn wir hier über eine so zentrale Frage debattieren, uns bewusst sind, wer eigentlich für was zuständig ist in diesem Land.

Ich finde es einigermassen traurig, dass viele unter Ihnen sagen: "Ja, aber dann käme das Bundesgericht wieder mit einem Entscheid, und es würde vielleicht anders entscheiden, als wir das hier machen, darum folgen wir lieber schon von Anfang an der Auffassung dieser Richter." Das ist falsch! Wir sind der Auffassung, dass das grundfalsch ist! Unser Land ist so entstanden, dass die Kantone eben grosse Freiheiten haben. Man kann auch nicht die kantonalen Freiheiten gegen die Rechtsgleichheit ausspielen, Kollege Fluri. Es ist geradezu absurd, wenn Sie das machen. Was Sie möchten, wenn Sie so argumentieren, sind gleich grosse Kantone mit quadratisch geordneten Wahlkreisen, in denen überall genau gleich viele Stimmbürger leben. So ist die Schweiz nicht entstanden, so funktioniert unser Land nicht!

Wenn Sie Ihre Überlegung zu Ende denken, dann müssen Sie zum Schluss kommen, dass die Kantone aufgehoben werden müssen. Das Bundesgericht behauptet in dieser Sache - und vielleicht sehen Sie, wenn ich das jetzt sage, wie grotesk die ganze Situation ist! - nichts anderes, als dass die Bundesverfassung verfassungswidrig sei. Das ist doch absurd! Es ist ja klar, dass im Kanton Uri weniger Leute wohnen als im Kanton Zürich; es ist doch klar, dass der Kanton Appenzell anders funktioniert als der Kanton Genf. Das sind die Freiheiten, die den Kantonen in der Ausgestaltung der Regeln für die Wahlen zugestanden werden, immer schon zugestanden wurden. Anders hätte die Schweiz gar nie entstehen können.

Die Kantone haben auch sonst viele Kompetenzen; auch das sei an dieser Stelle wieder einmal in Erinnerung gerufen. [PAGE 2048] Artikel 3 der Bundesverfassung besagt klar, dass der Bund nur für das zuständig ist, was auch in der Bundesverfassung als Bundesaufgabe aufgeführt ist. Um die Bundesverfassung zu ändern - sprich: um Aufgaben zu erweitern -, braucht es eine obligatorische Abstimmung und ein Mehr von Volk und Ständen. Das ist die Ordnung unserer Schweiz, und ich glaube, wir sind gar nicht schlecht damit gefahren. Entschuldigung, Kollege Glättli, aber es sprengt den Rahmen, da von Willkür zu sprechen.

Sie auf der linken Seite hätten besser Kollegin Humbel genauer zugehört: Sie hat gesagt, dass es bei diesem System, das uns über so viele Jahrzehnte Frieden, Wohlstand, Stabilität und Rechtssicherheit gebracht hat, vor allem auch um den Schutz von Minderheiten geht! Wo auf diesem Planeten gibt es ein Land, in dem so viele verschiedene Sprachen, so viele verschiedene Kulturen, so viele unterschiedliche Mentalitäten so friedlich zusammenleben? Da können sich viele Länder ein Beispiel nehmen an der Schweiz. Und das funktioniert hier nur so wegen unseres föderalistischen Staatssystems, weil eben den einzelnen Gemeinwesen - den Gemeinden, aber auch den Kantonen - so viele Freiheiten zugestanden werden.

Das ist nicht, Kollegin Masshardt, ein Angriff auf die Gewaltenteilung: Das ist eine Stärkung der Gewaltenteilung, indem eben in den Kantonen die Stimmbürger selber bestimmen können, was sie möchten.

Wenn Sie, meine Damen und Herren, so schlaumeierhaft diesen letzten Satz, ja eigentlich den Kern dieser Initiative herausstreichen wollen, dann sagen Sie mit anderen Worten: "Irgendwann schaffen wir die Kantone ab." Wir hätten dann einen Wahlkreis Zürich - ich müsste mir als Zürcher ja keine Sorgen machen -, einen Wahlkreis Innerschweiz, einen Wahlkreis Ostschweiz. Wenn Sie sich die Schweiz so vorstellen - bitte schön! Ich habe hier andere Vorstellungen.

Deswegen unterstützen wir ganz klar die Minderheit Pfister Gerhard.