Wicki Hans · Ständerat · 2018-12-10
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-10
Wortprotokoll
Dieser Artikel ist sehr, sehr zentral. Wir brauchen im Interesse der öffentlichen Bauherren, der ausführenden Unternehmen und der Öffentlichkeit diesen vielzitierten Paradigmenwechsel im öffentlichen Beschaffungswesen, und dazu ist in diesem Artikel eine kleine Änderung notwendig. Es ist eben wichtig, dass öffentliche Gelder bestmöglich investiert werden. Der Preis ist selbstverständlich eine wichtige Komponente, aber eben nicht die einzige und schon gar nicht die alles entscheidende. Wir müssen die Aufgaben erfüllen, indem wir im öffentlichen Beschaffungswesen eben nicht wie bisher nur das Primat des Billigen verfolgen - häufig wäre da vermutlich auch noch das Primat des Minderwertigen angebracht -, sondern in Zukunft etwas vermehrt Qualität einkaufen. Damit die öffentlichen Bauherren diesen Spielraum in der Realität aber auch nutzen können, ohne dass sie mit einer Flut von Einsprachen rechnen müssen, braucht es in Artikel 29 das Zuschlagskriterium "Verlässlichkeit des Preises", wie es der Nationalrat vorsah.
Dieser Paradigmenwechsel ist ökonomisch absolut sinnvoll und entspricht voll und ganz dem Nachhaltigkeitsgebot. Das sage ich Ihnen selbstverständlich als Ökonom, aber auch als ehemaliger Baudirektor. Diese Abkehr vom reinen Preisdenken zahlt sich für alle aus, den Steuerzahler und die Anbieterinnen. Ein billiges Angebot ist nur auf den ersten Blick gut. Sie haben dann aber den Ärger vorprogrammiert und müssen sich mit Nachtragsforderungen auseinandersetzen. Der tatsächliche Preis ist dann höher, wenn Sie auch noch die Lebenszykluskosten betrachten. Dann merken Sie, dass Sie vielleicht besser eine andere Anbieterin ausgewählt hätten.
Wenn Sie Ihre Küche im Privaten erneuern, nehmen Sie wahrscheinlich auch nicht einfach dasjenige Angebot, welches das billigste ist. Sie legen nämlich neben einem fairen Preis Wert auf Qualität und wollen, dass die Firma auch im Fall einer Reparatur nach fünf Jahren zur Verfügung steht. So ist es auch beim Kriterium "Verlässlichkeit des Preises" zu sehen. Im Bereich der Bauleistungen zeigt die Erfahrung Folgendes: Eine einseitige Fokussierung auf den Preis als Vergabekriterium führt oft zu hohen Mehrkosten für den Bauherrn, weil die Anbieter mit dem billigsten Angebot in aller Regel den Zuschlag erhalten. Das führt zu einem kontraproduktiven Preiskampf, und davon hat eben niemand etwas.
Das Zuschlagskriterium "Verlässlichkeit des Preises" ist ein wichtiges Kriterium, das stark und effizient gegen das Lohndumping-Risiko wirkt. Gerade bei klar vorgegebenen Bauprojekten mit geringem Spielraum für alternative Angebote ist Folgendes zu beobachten: Die Anbieterinnen spekulieren mit einem Tiefpreisangebot, einfach nur, um den Auftrag mal zu kriegen. Dies ist in der Ausführung für beide Seiten nachteilig. Die Rechnung geht dann eben meistens nicht auf. Entweder wird an der Qualität geschraubt, oder man fragt sich, wie die Löhne ordentlich bezahlt werden können. Oder sie setzen sich mit den Anwälten der Anbieterin mit Nachtragsforderungen auseinander. Vermutlich gibt es noch eine Kombination und Varianten all dieser Möglichkeiten.
Sinnvoll ist es deshalb auch, die Glaubwürdigkeit bzw. Verlässlichkeit eines Preises zu beurteilen. Liegt ein Angebotspreis weit unter jenem der Konkurrenten, besteht eine mitzuberücksichtigende Wahrscheinlichkeit, dass der entsprechende Anbieter über seinen finanziellen Möglichkeiten anbietet oder grosse Abstriche bei der Qualität macht. Die gegenwärtige Gesetzgebung erlaubt es nicht, Angebotspreise auf ihre Verlässlichkeit zu prüfen. Eine Anpassung der Gesetzgebung erscheint uns deshalb angebracht.
Die Funktion "Verlässlichkeit des Preises" definiert die sogenannte Wirtschaftlichkeitsschwelle, welche die Maximalnote erhält. Diese liegt dabei oberhalb des tiefsten Angebotes, jedoch unterhalb des Mittelwertes des Angebotes. Diese Preisbewertungsfunktion lehnt sich an das bekannte Tessiner Modell an, welches seit Jahren angewendet wird. Falls der Preis gleich stark bewertet wird wie die Verlässlichkeit des Preises, wird die schädliche Preisspirale nach unten durchbrochen, indem tiefe, aber realistische Angebote gegenüber den sehr tiefen, oft unrealistischen Angeboten leicht besser bewertet werden als mit den heute gängigen Bewertungsmodellen. Das Kriterium "Verlässlichkeit des Preises" führt zu einem transparenten, gesunden Wettbewerb und zu innovativen Lösungen.
Zusammengefasst heisst dies also: Die Verlässlichkeit des Preises ist ein Instrument, mit dem Sie den Unternehmer bezüglich der Qualität und der unternehmerischen Leistung bewerten können. Die Plausibilität des Angebotes hingegen ist ein Kriterium, mit dem Sie die angebotene Lösung bewerten und qualifizieren können. Ich bin der Meinung, es braucht eben beides. Es muss die Lösung beurteilt werden können, indem das Kriterium "Plausibilität des Angebotes" vorhanden ist; es muss aber auch der Unternehmer bewertet werden können, der ein Angebot macht, und das würden wir dann mit dem Kriterium "Verlässlichkeit des Preises" sehen.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.