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Engler Stefan · Ständerat · 2018-12-10

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2018-12-10

Wortprotokoll

Ich möchte an das Votum von Kollege Föhn anknüpfen. Wir sind uns ja einig, Herr Kollege Caroni, dass der strenge Preiswettbewerb verstärkt durch den Qualitätswettbewerb ersetzt werden soll. Es soll nicht mehr nur der Preis dafür ausschlaggebend sein, an wen der staatliche Auftrag vergeben wird, Qualitätskriterien sollen vermehrt mitgewichtet werden. Insofern bietet Artikel 29 gegenüber dem heutigen Recht eine ganze Auswahl neuer Zuschlagskriterien, welche es den vergebenden Behörden ermöglichen sollen, nebst dem Preis auch andere Kriterien zu berücksichtigen. Jetzt weiss ich aber, dass das, was im Gesetz steht, das eine ist. Wie es dann angewendet wird, steht in einem anderen Kapitel. Es liegt an den Vergabebehörden, sprich der Verwaltung, diese Zuschlagskriterien nebst dem Preis auch wirklich anzuwenden und diese zu gewichten, um damit der Qualität höhere Relevanz zu verleihen. Mir ist auch bewusst, dass das Thema der unterschiedlichen Preisniveaus an und für sich ein politisch motiviertes Thema und kein Wettbewerbskriterium ist. Wenn Sie aber darauf abstellen würden, nur Wettbewerbskriterien für den Zuschlag für öffentliche Arbeiten und Lieferungen zum Zuge kommen zu lassen, dann dürften Sie auch nicht beispielsweise die Beschäftigung von Lehrlingen als Zuschlagskriterium heranziehen. Dann ginge es nur um die offerierte Leistung und um den Preis. Wir befinden uns beim Beschaffungswesen in einem politisch motivierten Umfeld mit der Frage, ob wir damit Arbeitsplätze in der Schweiz schützen wollen oder nicht.

Sie haben sehr kreativ, Herr Kollege Caroni, die Argumente dafür gesucht, mit dem Beispiel von Roger Federer in Wimbledon, dem man einige Punkte abziehen müsste, weil er in der Schweiz bessere Trainingsbedingungen hat als vielleicht jemand, der in Serbien oder irgendwo anders aufgewachsen ist. Sie machen sich damit etwas lustig, sage ich jetzt, über die Motivation dieses Antrages, der vom Gewerbeverband und von einer deutlichen Mehrheit im Nationalrat unterstützt wurde. Er bezweckt nämlich nicht mehr, aber auch nicht weniger als den Schutz schweizerischer Arbeitsplätze.

Wenn Sie als Gegenargument die Wirtschaftsfreiheit ins Feld führen, dann frage ich: Wirtschaftsfreiheit für wen? Für die ausländischen Anbieter im Gegensatz zu den Schweizer Anbietern von Leistungen, die mit Steuergeldern bezahlt werden sollen? Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum Freizügigkeitsabkommen gehen wir ja sehr weit, schweizerische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen. Mit der strengen Regelung - es gibt Kreise, die nehmen dafür selbst das Scheitern der Bilateralen in Kauf - schützen wir ganz zu Recht die Löhne der Schweizerinnen und Schweizer gegen Dumpinglöhne von Unternehmungen, die in die Schweiz kommen und hier arbeiten.

Im Bereich der ausländischen Beschaffungen geht es aber nicht um Unternehmungen, die in die Schweiz kommen, um hier zu arbeiten, sondern um Unternehmungen, die vom Ausland her Angebote in die Schweiz schicken, die hier Materialien liefern, etwa Fenster für das Bundeshaus. Die Arbeitnehmenden in der Schweiz werden dabei nicht durch die flankierenden Massnahmen geschützt, wenn beispielsweise in Polen oder in einem anderen Land im Osten die Kaufkraft und die Löhne um die Hälfte tiefer sind als in der Schweiz.

Man kann sich mit Fug und Recht die Frage stellen, ob dadurch nicht Schweizer Unternehmungen bei öffentlichen Beschaffungen aus dem Ausland diskriminiert werden, weil in der Schweiz die Lebenshaltungskosten, die Materialien, auch die durch die Raumplanung verursachten Kosten für die Gewerbebetriebe deutlich höher sind. Man kann schon von Wirtschaftsfreiheit sprechen, muss sich aber die Frage stellen, wessen Wirtschaftsfreiheit wir schützen wollen: die unserer Unternehmungen oder die von Unternehmungen aus fremden Ländern?

Solange die Spiesse nicht gleich lang sind, spielt der Wettbewerb gemäss Ihrer Vorstellung von Wirtschaftsfreiheit eben auch nicht. Entsprechend habe ich grosses Verständnis für die Überlegungen der Gewerbetreibenden und auch des Nationalrates - in welcher Form auch immer man das Anliegen umsetzen möchte -, eine Bremse zu haben, die verhindert, dass schweizerische Unternehmungen aufgrund unterschiedlicher Preisniveaus immer benachteiligt werden.

Mir ist auch bekannt, dass die Kantone eine solche Regelung nicht übernehmen würden, weil sie für sie nicht anwendbar [PAGE 981] wäre. Die Kommission wollte mit dem neuen Vorschlag, wonach unterschiedliche Preisniveaus zu berücksichtigen sind, eine Chance geben, um das Thema im Rahmen der Differenzbereinigung noch weiter zu vertiefen.

Ich möchte Ihnen wie die Kommission empfehlen, diese Ergänzung in Artikel 29 Absatz 1 anzunehmen.