preparatory:AB 239176
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-12-10
Wortprotokoll
Hier geht es um die Frage, ob Organisationen der Arbeitsintegration unter das Gesetz fallen sollen oder nicht. Der Bundesrat hat das in seiner Formulierung nicht vorgesehen. Der Nationalrat hat [PAGE 971] dann mit 117 zu 75 Stimmen beschlossen, diese Organisationen aus dem Gesetz auszuschliessen, das Gesetz würde dann also keine Anwendung finden.
Ihre Kommission hat sich mit 10 zu 2 Stimmen ohne Enthaltung für die Variante des Bundesrates entschieden. Die Überlegung war im Wesentlichen die: Wir sprechen hier von den Bundesausschreibungen, wogegen die Arbeitsmarktintegrationsmassnahmen in der Regel kantonale Ausgaben sind, und darüber findet ja auch eine Diskussion statt. Unbestritten ist, dass die Regelung der Mehrheit nur für Bundesausgaben zur Anwendung kommt. Hingegen ist von den Kantonen zum Teil geltend gemacht worden, dass, wenn der Bund die Regelung trifft, Arbeitsmarktorganisationen auszunehmen, dies entsprechenden Druck auf die Kantone auslösen würde. Heute ist es bei den Kantonen so, dass ein Teil der Kantone ausschreibt und ein Teil der Kantone nicht.
Die Befürchtung der Minderheit ist nun die, dass Druck auf diejenigen Kantone ausgeübt würde, die heute ausschreiben. Die Mehrheit ist der Meinung, dass dies nicht der Fall ist, weil die Kantone in dieser Regelung frei sind. Sie beantragt Ihnen deshalb zusammen mit der BPUK, der Mehrheit zu folgen. Hier ist vielleicht ein gewisser Röstigraben feststellbar: Die zuständige Kommission der Kantone schlägt Ihnen die Mehrheitslösung vor, aber es gibt offenbar eine Meinungsäusserung der Vertreter der Westschweizer Kantone, die sich für die Variante der Minderheit ausgesprochen haben.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.