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Reimann Maximilian · Ständerat · 2002-06-10

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-10

Wortprotokoll

Es ist eigentlich schade, dass Kollege Fünfschilling dieses Votum nicht schon in der Kommission halten konnte; dann hätte das Abstimmungsergebnis vielleicht anders ausgesehen. So finden Sie mich eben in der Kommissionsminderheit, die diese Standesinitiative unterstützt. Es liegt mir doch daran, Ihnen zu sagen, warum. Es sind vor allem zwei Gründe.

Ich hatte schon Anfang der Neunzigerjahre, noch drüben im Nationalrat, eine Parlamentarische Initiative des Baselbieter Volksvertreters Hans Rudolf Gysin (92.444) mitunterzeichnet, die - damals allerdings ohne Erfolg - das gleiche Ziel anstrebte. Die Gründe für die Aufwertung der beiden Basler Halbkantone zu Vollkantonen sind für mich dieselben geblieben, auch wenn inzwischen der Begriff "Halbkanton" aus der Bundesverfassung gestrichen worden ist. Das war aber nur sprachliche Kosmetik, denn wie wir gehört haben, ist faktisch alles beim Alten geblieben: eine halbe Standesstimme bei den Volksinitiativen und die Beschränkung auf einen Ständerat.

Ich vertrat schon vor zehn Jahren die Meinung, dass es vertretbar ist, als Gegenstück zu den beiden zusätzlichen Ständeratsmitgliedern, die die welsche Schweiz mit der Gründung des Kantons Jura erhalten hat, die beiden bevölkerungsstarken Halbkantone standesmässig aufzuwerten, vorausgesetzt, die beiden Basler Kantone wollen es so. Zumindest im Falle des Kantons Basel-Landschaft liegt uns - und lag in der Kommission - die Antwort in Form dieser Standesinitiative vor. Sie lautet klar positiv. Nachdem sich die Hoffnungen auf eine Wiedervereinigung offenbar endgültig zerschlagen haben, ist davon auszugehen, dass auch der Stadtkanton einer Aufwertung nicht abgeneigt ist. Ich denke, unser Basel-Städter Kollege Gian-Reto Plattner werde sich heute auch noch dazu äussern.

Mein zweiter Grund für die Zustimmung zur Standesinitiative ist volksdemokratisch legitimiert. Ich verstehe darunter, dass wir den Mut haben sollten, diese Frage Volk und Ständen zum Entscheid vorzulegen - sie hat ja eine Verfassungsabstimmung zur Folge - und sie nicht bereits in den eidgenössischen Räten abzuwürgen.

Das Abstimmungsergebnis im Nationalrat ist mit 68 zu 55 Stimmen nicht ganz so überzeugend ausgefallen und hätte möglicherweise bei besserer Besetzung auch anders ausfallen können. Immerhin würden wir mit einem Ja eine Differenz schaffen, die im Erstrat durchaus zu vertiefter Reflexion genutzt werden könnte. Jedenfalls würde den eidgenössischen Räten kaum ein Stein aus der Krone fallen, wenn sie hier dem Souverän das letzte Wort einräumen würden.

Wir sind ja sonst Minderheiten gegenüber auch stets wohlwollend eingestellt, und die beiden Basel repräsentieren nun einmal eine Minderheit in unserem Lande. Es sind mittelgrosse Kantone, die weniger Rechte haben und deshalb zu Recht auf staatspolitische Gleichstellung pochen. Dass in den beiden Appenzell sowie in Ob- und Nidwalden keine analogen Bestrebungen vorliegen, erklärt sich zweifellos aus der Grösse dieser Kantone. Das soll uns aber nicht davon abhalten, jenen die Aufwertung zuzubilligen, die dafür effektiv gute Gründe ins Feld führen können.

Als unmittelbarer Nachbar der Baselbieter, der nur ein paar Kilometer jenseits der Kantonsgrenze wohnt und dessen staatspolitische Gesinnung sich grundsätzlich mit der ihrigen deckt, bitte ich Sie, dieser Standesinitiative Basel-Landschaft Folge zu geben.